Sauber und sicher: Tipps für den Frühjahrsputz
Das Frühjahr ist die Zeit, in der die Menschen die eigenen vier Wände wieder aufmöbeln. Aufräumen, putzen und kleinere Reparaturarbeiten können aber auch Gefahren mit sich bringen. Marcus Danél, Versicherungsexperte der ASSTEL, des Direktversicherers der Gothaer, gibt Tipps zum sicheren und entspannten Start ins Frühjahr.
Tipp 1: Nur nicht leichtsinnig werden.
Manch einer wird beim Frühjahrsputz unfreiwillig zum Akrobaten, wenn es mithilfe von Stühlen und anderen Hilfsmitteln dem Staub und Schmutz an Decken und auf Fenstern an den Kragen gehen soll. Besser und vor allem sicherer geht es mit der geeigneten Ausrüstung. Dazu sollte festes Schuhwerk ebenso gehören wie eine trittsichere und im besten Fall TÜV-geprüfte Leiter oder Tritthilfe. „Leichtsinn hat bei Arbeiten im Haushalt nichts zu suchen. Leichtsinnig ist auch der Verzicht auf einen privaten Unfall-schutz, der im Falle eines Falles einspringt: Unfälle im Haushalt sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht inbegriffen“, weist Marcus Danél auf Lücken im Versicherungsschutz hin.
Tipp 2: Die kleinen Helfer im Blick haben.
Kleine Kinder sind von Natur aus neugierig und beim Frühjahrsputz gibt es für die „kleinen Helfer“ allerhand Neues zu entdecken. Doch Vorsicht! Lassen Sie Arbeitsgerät und vor allem Reinigungsmittel nicht unbeaufsichtigt stehen. Die bunten Flaschen und Flüssigkeiten könnten von einem Kind schnell mit Fruchtsäften verwechselt werden. Hier besteht Vergiftungsgefahr! „Auch bei Kindern ist der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung unzureichend. Lediglich der Besuch von Kindergarten und Schule sowie der direkte Hin- und Rückweg sind versichert“, sieht der Versicherungsexperte Handlungsbedarf in punkto Versicherungsschutz für die Kleinen.
Tipp 3: Do-it-yourself – aber mit Bedacht.
Selbst ist der Mann oder die Frau. Geht es jedoch um Reparaturen an Elektrogeräten oder Installationen im Haushalt, sollte auch der ambitionierteste Heimwerker den Fachmann hinzurufen. Allzu schnell kann ein unsachgemäß repariertes Elektrogerät einen Brand verursachen. Obwohl die Haftpflichtversicherung generell auch bei Schäden zahlt, die durch selbst durchgeführte Reparaturen herbeiführt wurden, gilt dies selbstverständlich nicht für Eigenschäden und vorsätzlich verursachte Schäden.
Tipp 4: Nachbarschaftshilfe – aber vorsichtig.
Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis macht vieles leichter. Doch das kann sich leicht ins Gegenteil umkehren, wenn bei der gut gemeinten Nachbarschaftshilfe beispielsweise beim Möbelrücken die gläserne Vitrine zu Schaden kommt. Der aktuellen Rechtssprechung folgend, haften bei den sogenannten Gefälligkeitsschäden weder die Versicherung noch der Verursacher. Vorsicht ist also angebracht. „Das muss aber nicht das Aus für die Hilfe unter Nachbarn bedeuten. In der Praxis erstatten manche Versicherer auch bei leicht fahrlässig verursachten Gefälligkeitsschäden“, erklärt Versicherungsexperte Danél.
Tipp 5: Schöner wohnen in der Mietwohnung.
Was passiert eigentlich, wenn beim Frühjahrsputz in der Mietwohnung das Reinigungsmittel dunkle Flecken auf dem Parkett zurücklässt? Auch in diesem Fall kann ASSTEL-Experte Danél Entwarnung geben: „In der privaten Haftpflichtversicherung sind Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen wie etwa Fliesen, Türen, Wänden und auch Fußböden mitversichert.“
Tipp 6: Nur nicht hetzen lassen.
Eine Ursache für viele Unfälle im Haushalt ist – Stress. Der Versuch, möglichst viele Aufgaben gleichzeitig über einem kurzen Zeitraum zu erledigen, endet häufig in Hektik. In einer solchen Situation können liegengebliebene Arbeitsutensilien leicht zur Stolperfalle werden. Eine realistische Einschätzung des Arbeitspensums und ausreichende Pausen schaffen hier Abhilfe. „Zwar schützt eine private Absicherung vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Sachschäden. Besser aber, es kommt gar nicht erst soweit“, wünscht Marcus Danél einen entspannten Start ins Frühjahr.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.03.2010bisher keine Kommentare
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