Was tun, wenn der Online-Händler nicht liefert?

Bleibt ein Onlinehändler bestellte Ware auch nach schriftlicher Aufforderung schuldig, versucht der Kunde besser schnell, sein Geld zurückzubekommen. Denn zumindest bei Kreditkartenzahlung gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen, um eine Zahlung rückgängig machen zu können.

Solange der Kunde noch nicht gezahlt hat, ist in den meisten Fällen noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Auf jeden Fall sollte ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internet-Händlers (AGB) oder die Pflicht-Informationen geworfen werden. Dort sind Informationen über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorzuhalten. Finden Sie dort keine Informationen, so spricht dies wohl eher für Händler, der es mit den Verbraucherschutz-Gesetzen nicht so ernst nimmt.

In der Regel kommt nur bei Zahlung per Vorauskasse ein Kaufvertrag verbindlich zustande, wenn der Shop nach Abschicken der Bestellung eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung schickt. Nur bei einem geschlossenen Kaufvertrag hat der Kunde auch Anspruch auf bestellte Ware. Ansonsten ist das Internet-Angebot (einschließlich Bestellung) nur ein Kaufangebot des Kunden, dass der Shopbetreiber annehmen oder ablehnen kann. In den AGB finden sich dann meist entsprechende Formulierungen, die darauf hinweisen, dass der Kaufvertrag erst mit Lieferung zustande kommt.

Gut stehen die Chancen geprellter Kunden bei Zahlung per Kreditkarte. In der Regel können die Buchungen dort innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Abrechungszeitraums (meist monatlich) rückgäng gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, so hat man das Nachsehen.

Auch bei Zahlung im Lastschriftverfahren (Bankeinzug) kann die Abbuchung rückgängig gemacht werden. Die Banken geben immer noch eine Frist von sechs Wochen an, innerhalb derer die Rückbuchung erfolgen muss. Dabei ignorieren Sie bewusst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die diese Frist für unzulässig erklärt hat. Um etwaigen Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollte man aber möglichst innerhalb der von den Banken gesetzten Frist rückbuchen lassen.

Ein Problem hat, wer die Ware vorab per Überweisung gezahlt hat. Diese Buchung kann nicht rückgängig gemacht werden. Bei einem Überweisungsfehler, der sofort bemerkt wird, stehen allerdings die Chancen meistens gut, diese Überweisung zu stoppen. Dies hängt jedoch im Wesentlichen von den Buchungs-Schnitten des jeweiligen Bankhauses ab (meist 9.00 / 12.00 / 15.00 / 18.00 Uhr).

Hat der Shop zwar das Geld bereits erhalten, aber noch nicht geliefert, so sollte man den Shop schriftlich auffordern, zu liefern und zugleich den Rücktritt vom Kaufvertrag androhen, wenn innerhalb der Nachfrist nicht geliefert wird. Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. Angemessen sind in der Regel zwei Wochen. Zu Fristen von wenigen Tagen werden von den Gerichten als nicht ausreichend verworfen mit der Folge, dass erneut eine (diesmal angemessene) Frist gesetzt werden muss.

Möglicherweise meldet sich ein Händler auch auf die Anfrage des Kunden hin, wo die Ware bleibt, mit dem Hinweis, er habe sie bereits abgeschickt. Dies muss der Händler aber nachweisen. Vielleicht ist die Sendung tatsächlich bei Ihnen eingetroffen oder wurde bei Ihrem Nachbarn oder Freund abgegeben. Fragen Sie im Haus, bei Nachbarn und in der Familie zur Sicherheit einmal nach. Weiß niemand etwas von einem Paket, so teilen Sie das dem Händler mit. Für gewöhnlich wird dieser Sie zusätzlich um eine eidesstattliche Versicherung über den Nichterhalt der Sendung bitten, da er diese als Rückversicherung gegenüber dem Transport-Unternehmen benötigt.

Eines müssen Sie wissen: Da der Händler das Transportrisiko trägt, ist ein Verlust der Ware nicht Ihr Schaden! Aber ein kleines rechtliches Problem gibt es da noch: Der Händler ist bei tatsächlich abgesendeter und auf dem Transportweg verloren gegangener Ware nicht verpflichtet, noch einmal zu liefern, da er den Kaufvertrag erfüllt hat. Selbstverständlich wird er aber im Regelfall noch einmal liefern. Tut er dies nicht, so muss er Ihnen natürlich bereits erhaltenes Geld unverzüglich zurückerstatten.

Rund 4500 Verbraucher soll ein Internet-Händler betrogen haben, der sich vom vor dem Landgericht Darmstadt verantworten muss. Er hatte beim Auktionshaus eBay Ware angeboten, sie den erfolgreichen Bietern aber nicht geschickt. Dabei soll ein Schaden in Höhe von rund einer Million Euro entstanden sein.

Sind Sie Ihr Geld los und die Ware kommt nicht, sollten Sie in Erwägung ziehen, Strafanzeige zu stellen. Dies gilt um so mehr, wenn Zweifel an der Seriosität des Anbieters aufkommen, weil dieser auf Mails und Briefe nicht reagiert. Lässt sich die Identität des Händlers nicht auf dessen Webseite ermitteln, wird am besten unter www.denic.de die Funktion „Domainabfrage/whois“ genutzt. Ob dies wirklich dazu führt, dass man sein Geld wiedersieht, ist aber fraglich. In den meisten Fällen haben die Betrüger das Geld bereits für ihre aufwendige Lebensführung ausgegeben oder sich rechtzeitig abgesetzt.

Eine zusätzliche Möglichkeit, wieder an ihr Geld zu kommen, haben Kunden, die bei einem von Trusted Shops zertifizierten Händler gekauft haben. Trusted Shops bietet eine kostenlose „Geld-zurück-Garantie“ an, die anders als viele andere sogenannte Garantien eine echte Garantie ist. Ohne irgendwelche Einschränkungen und Ausnahmen, wie sie beispielsweise bei PayPal hinreichend bekannt sind.

Bei seriösen Online-Shops, die sich an die gängige Praxis und die gesetzlichen Vorgaben halten, wird in der Regel niemand gezwungen, ausschließlich per Vorauskasse oder Nachnahme zu zahlen. Etablierte Anbieter belasten die Konten ihrer Kunden erst nach Versand der Ware. Immer dann, wenn Sie in Vorleistung treten müssen, sollte dies ein Zeichen zur Vorsicht sein. Prüfen Sie in solchen Fällen den Anbieter besser etwas genauer oder achten Sie auf etwa vorhandene Shop-Gütesiegel.

Fazit:

  • Kaufen Sie bei einem Händler Ihres Vertrauens
  • Achten Sie auf das Vorhandensein bekannter Güte-Siegel (z.B. Trusted Shops, Euro-Label, TÜV)
  • Prüfen Sie, ob der Händler ein vollständiges Impressum auf seiner Webseite anbietet
  • Zahlen Sie möglichst per Bankeinzug oder Kreditkarte um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren
  • Kehren Sie Anbietern, die auf Vorauskasse oder Nachnahme bestehen, besser gleich den Rücken
  • Versuchen Sie weitere Informationen über den Händler zu finden
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 2.09.2008
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