Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit -Verkehrsrecht Dresden
Mithaftung von 20%, wenn Fahrer bei 153 -173 km/h auf Unfallstelle auffährt Rechtsgrundsatz: Fährt ein Fahrzeugführer auf der Autobahn bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h mit 153-173 km/h auf eine Unfallstelle auf, so besteht Mithaftung 20%, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. (LG Karlsrühe, Urteil v. 23.01.2009, 30 172/08).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBVerfG: Keine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 in einer vielbeachteten Entscheidung (2 BvR 941/08) festgestellt, dass eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs nicht zulässig war. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht eine Videomessung mit dem Messgerät VKS in Mecklenburg-Vorpommern beanstandet. Das Gericht hat hierin eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesehen, welcher nicht durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt war.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFormale Fehler lassen Laien vor Gericht scheitern
Ein Beweisantrag ist noch lange kein Beweisantrag. Formale Fehler können einem juristischen Laien schnell seine Verteidigungsstrategie zerschlagen, wie das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de berichtet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenZweifel an Geschwindigkeitsmessung machen Bußgelder angreifbar
Polizei und Behörden gehen mit den verschiedensten Methoden auf Raser-Jagd. In der Regel handelt es sich bei der eingesetzten Überwachungstechnik um zugelassene und anerkannte Messverfahren. Diese gelten zwar als zuverlässig, doch gibt es immer wieder Ansatzpunkte, die ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen. So hat eine breit angelegte Studie eines Sachverständigenbüros (VUT Sachverständigen GmbH Püttlingen) auf der Basis von 1.810 Bußgeldverfahren ergeben, dass ein großer Teil der Messvorgänge unter Mängeln in der Beweisführung leidet und dadurch angreifbar wird. Ist der Ablauf einer Messung nicht vollständig dokumentiert, kann auch nicht nachvollzogen werden, ob die Messung an sich korrekt war.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBußgeld vermeiden
Allein im Winter 2008/2009 hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg etwa 500 Bußgelder auf Grund nicht angepasster Bereifung erfasst. Die zahlreichen Verwarnungen der einzelnen Polizeidienststellen sind hierin nicht enthalten. Die Initiative PRO Winterreifen hat die wichtigsten Fakten rund um die richtige Bereifung im Winter zusammengestellt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVerfassungsrichter bremsen Überführung von Verkehrssündern per Videoaufzeichnung aus
Alle Verkehrssünder, die in diesen Tagen mittels Aufzeichnung einer fest installierten Kamera überführt werden, können hoffen: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verwendung von ortsfesten Video-Systemen zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis eine Absage erteilt. Generelle Videoaufzeichnung des auflaufenden Verkehrs zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzen das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOft ist Parken auch außerhalb markierter Flächen zulässig
Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind Stellflächen häufig durch weiße Linien gekennzeichnet. So ist klar ersichtlich, wo geparkt werden darf. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt, braucht dennoch keine Angst vor einem Knöllchen zu haben. Denn das Parken jenseits der weißen Linien ist nur dann verboten, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer parken, wo sie wollen – vorausgesetzt sie behindern niemanden. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRenaissance des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutentnahmen
Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen, muss diese von einem Richter vorab genehmigt worden sein. Da eine solche Maßnahme einen Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellt, sieht das Gesetz es zumindest so vor. "Nachdem in der Praxis zuletzt jedoch häufiger auf diesen Richtervorbehalt verzichtet wurde, scheint ihm nach einer Zeit der Aufweichung jetzt wieder deutlich zu mehr Geltung verholfen zu werden", betont Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVorsicht vor übereilter Schilderung des Tathergangs
Dass Redseligkeit in Beziehungen zum Problem werden kann, ist mittlerweile auch gerichtlich dokumentiert: So konnte im Saarland ein betrunkener Autofahrer dank der unüberlegten Schilderungen seiner Ehefrau gleich mehrerer Delikte überführt werden. "Hätte seine Frau sich hingegen aufgrund des ihr zustehenden Schweigerechtes frühzeitig still verhalten, wäre der Mann wohl glimpflicher davon gekommen", erklärt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. "Damit zeigt dieses Beispiel einmal mehr, dass man den Stellenwert des Schweigens gerade im Vorfeld eines Strafverfahrens nicht hoch genug einschätzen kann".
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFür die Ladungssicherung ist nicht nur der Fahrer verantwortlich
Nach landläufiger Meinung ist für die richtige Ladungssicherung eines Lkws ausschließlich dessen Fahrer zuständig. Wird bei einer Kontrolle etwa das Fehlen von Zurrgurten und Antirutschmatten festgestellt, ist der Schuldige schnell ausgemacht – der Mann hinter dem Steuer. Dabei sind tatsächlich alle Personen für die richtige Beladung verantwortlich, die in irgendeiner Weise mit dem Ladevorgang befasst sind. Das trifft beispielsweise auch den Versender der Ware. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchludrige Urteile bieten Verkehrssündern einen Ausweg
Wer in einer Bußgeldsache verurteilt wurde, sollte die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Denn es kommt immer wieder vor, dass Richter ihre Urteilssprüche unpräzise begründen. Betroffene haben dann gute Ansatzpunkte, um gegen das Urteil anzugehen. Ist das Urteil erst aufgehoben, kann im nächsten Anlauf häufig eine Einstellung oder sogar ein Freispruch erreicht werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNoch sind Bußgeldbescheide aus dem Ausland eher harmlos
Wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Nachbarstaaten ins Haus flattert, stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob sie das Knöllchen akzeptieren, dagegen angehen oder es einfach ignorieren sollen. Generell gilt: Nach derzeitiger Rechtslage drohen zahlungsunwilligen Verkehrssündern – bis auf wenige Ausnahmen – immer noch keine direkten Konsequenzen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Das ist mit ein Grund, warum viele Staaten konsequent vor Ort kassieren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKein Rechtsfahrzwang bei Tempolimit für rechte Spur
Es wird häufig missachtet und lässt doch mehr Ausnahmen zu, als oft vermutet wird: das Rechtsfahrgebot. So darf außerorts der mittlere Fahrstreifen von dreien, die in eine Richtung gehen, unter Umständen auch dann durchgängig befahren werden, wenn nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Denn einzelne Überholvorgänge beziehungsweise das Vorbeifahren an langsameren Verkehrsteilnehmern sollen nicht zum Fahren gestreckter Schlangenlinien zwingen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenÖsterreichs „Blaulichtsteuer“ sollte nicht von Unfallaufnahme durch Polizei abhalten
Österreich ist eines der wichtigsten Reise- und Durchreiseländer im Herzen Europas. Unfälle mit ausländischer Beteiligung sind daher keine Seltenheit. Kommen dabei Personen zu Schaden, ist die Verunsicherung der Betroffenen groß. "Neben den Rettungsdiensten muss bei einem Unfall mit Personenschaden auf jeden Fall die Polizei verständigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann", warnt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. "Zudem sollten die Namen von Zeugen notiert und die Positionen der Fahrzeuge fotografiert werden."
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFür Verkehrssünder ist Schweigen Gold wert
Viel zu häufig werden Verkehrssünder Opfer ihrer eigenen Redseligkeit. Würden sie als Beschuldigte schweigen und gegenüber der Polizei und den Verfolgungsbehörden konsequent von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, hätten sie hingegen gute Chancen, dass das Verfahren wegen nicht ausreichendem Nachweis der Tat eingestellt wird.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenEine Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht
Es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland. Richtig ist, mit der Änderung des neu geregelten ,? 2 Absatz 3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung von allen Kraftfahrzeugen entsprechend den Wetterverhältnissen bestimmt, kann es teuer werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFrühzeitig gegen Bußgeldbescheid aus dem Ausland wehren
Der Sommer 2008 zeigt sich für Autofahrer gnädig – vor allem, wenn sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub mit einem Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland konfrontiert werden. Denn noch immer ist der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen nicht wirkungsvoll umgesetzt. "Damit greift die geplante grenzübergreifende Vollstreckung von Geldsanktionen von mindesten 70 € noch nicht", erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDie Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall – Unfälle beim Linksüberholen
Unfälle beim Linksüberholen ereignen meist dadurch, dass das voraus fahrende Fahrzeug während des Überholvorgangs unerwartet nach links fährt und damit die Fahrbahn des links überholenden schneidet.,?RUMMMMMS! Durchschnittlich erleidet ein Autofahrer alle fünf Jahre einen Verkehrsunfall. Für die entstandenen Sach- und Personenschäden haftet der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung des von ihm gefahrenen Fahrzeugs.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDie Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall
RUMMMMMS! Durchschnittlich erleidet ein Autofahrer alle fünf Jahre einen Verkehrsunfall. Für die entstandenen Sach- und Personenschäden haftet der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung des von ihm gefahrenen Fahrzeugs. Sind mehrere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich wird die Haftung nach dem jeweiligen Verschulden aufteilt. Es wird eine sogenannte Haftungsquote gebildet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDie Abmahnwelle rollt, der Widerstand formiert sich
Es tauchen immer mehr Abmahnfälle auf. Damit ist auch immer mehr die Möglichkeit gegeben, die einzelnen Fälle zu vergleichen und es tun sich erstaunliche Parallelen auf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten