Durch den Strafbefehl ins Führungszeugnis? Ist ein Einspruch sinnvoll? – Tips zum Umgang mit dem Strafbefehl

urteil010.jpgVerschiedene,?einfache Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach ,?,? 407 ff. StPO abgeschlossen.

Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart.

Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch existenzbedrohend sein kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage. Dann jedoch mit voller Wucht und regelmäßig ohne jegliche Chance, sie zu verhindern.

Das größte Problem, das meist erst bei einem Jobwechsel, bei ersten Bewerbungen nach Abschluss des Studiums, bei turnusmäßigen Erklärungen über Vorstrafen im Bankbereich, bei bestehenden Beamtenverhältnissen (z.B. Polizisten, Lehrer), oder anstehenden Verbeamtungen bzw. Aufnahmen in ein Referendariat, bei gesetzlichen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (bspw. ZÜP bei Piloten), bei Erforderlichkeit eines Visums für eine USA-Reise, bei einem Antrag auf eine Gewerbe- oder Gaststättenerlaubnis oder für Ärzte bei der Beantragung der Approbation entsteht, ist ein durch den Strafbefehl ausgelöster Eintrag im Führungszeugnis für Arbeitgeber (Belegart N) bzw. für Behörden (Belegart 0).

Nach ,? 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) werden in ein Führungszeugnis für Arbeitgeber alle Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen eingetragen. Alle Geldstrafen, die unter dieser Grenze liegen, werden nur dann in das Führungszeugnis für Arbeitgeber eingetragen, wenn in der Vergangenheit bereits einmal eine Geldstrafe verhängt wurde. In ein Führungszeugnis für Behörden werden hingegen grundsätzlich alle Strafen aufgenommen.

Aber Vorsicht: Eine Geldstrafe von bspw. 40 Tagessätzen bei einem nicht vorbestraften Ersttäter erscheint zwar nicht im Führungszeugnis für Arbeitgeber – wird aber in jedem Fall im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen und damit z.B. bei den vorbenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder Gewerbeersuchen den zuständigen Behörden zugänglich gemacht.

Bereits mit einem reinen Eintrag im Bundeszentralregister gilt man als vorbestraft.

Ein Strafbefehl sollte daher niemals ohne Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und den entsprechenden Rat von einem Rechtsanwalt für Strafrecht oder von einem Strafverteidiger angenommen werden.

Hierzu billigt sogar das Gesetz jedem Strafbefehlsempfänger in ,? 410 StPO eine Einspruchsfrist von 2 Wochen zu, in der die Möglichkeit überprüft werden kann, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist.

Sinnvoll ist ein Einspruch stets, wenn die Möglichkeit besteht, den Strafbefehl komplett durch einen Freispruch zu eliminieren, die Geldstrafe unter die Eintragungsgrenze abzusenken oder im Nachhinein eine Verfahreneinstellung gegen Auflagen (Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit) nach ,? 153a StPO zu erreichen. Derartige Verfahreneinstellungen werden weder im Bundeszentralregister noch in einem Führungszeugnis eingetragen.

Dabei besteht bis zu einer mündlichen Verhandlung über den Inhalt des Strafbefehls jederzeit die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen ohne dass sich das Strafmaß des Strafbefehls erhöht. D.h., nur durch den Einspruch gegen einen Strafbefehl kann sich die bereits ausgesprochene Strafe nicht verschlechtern.

Thomas M. Amann
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Amann Krasel Koch
Rechtsanwälte Partnerschaft
Kirchstraße 1
64283 Darmstadt

www.akk-kanzlei.com

NOTRUF IN STRAFSACHEN: (0160) 555 7 88 0

Im Strafverfahren stehen der Beschuldigte oder das beschuldigte Unternehmen den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.

Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher von Ihren Standorten in Darmstadt und Frankfurt/M. aus neben ihren anderen Rechtsfeldern mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen regional und bundesweit tätig.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.03.2009
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