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Band überklebt Plakate und bekommt Abmahnung
Eine Band hatte einen Auftritt, und klebte dafür Plakate in der Umgebung. Dabei hatten Helfer der Band auch ein Plakat einer anderen Band überklebt, die ebenfalls für ihren Auftritt warben. Die überklebte Band schickte der klebenden Band daraufhin eine Abmahnung.
Darüber regte sich die klebende Band auf, die Sache landete in der Presse.
Telekom kündigt Telefonanschluss, was nun?
Die IP-Telefonie Umstellung als Chance nutzen!
Hintergründe, Fakten und Möglichkeiten
von Jens Thaele
„Als ich vor einem halben Jahr einen Brief der Telekom öffnete, war ich noch sehr naiv und gutgläubig“, erzählt Sarah W. aus Berlin. „Von einer Modernisierung des Netzes zum Vorteil der Kunden war da die Rede, dazu müsse ich nur einen neuen Vertrag abschließen… Ein wenig Nachdruck wurde mit einer abschließenden freundlich aber bestimmt formulierten Kündigungsdrohung aufgebaut.“
Vom Kampf gegen den eMüll (und den Kunden)
Rund 1,1 Milliarden eMails gelangen tagein-tagaus deutschlandweit auf die Festplatten von PCs und Laptops. Der überwiegende Teil davon sind unerwünschte Sendungen, Reklamemüll und mit Schadsoftware infizierte Elaborate von Psycho- und Soziopathen.
Diesen Müll müssen alle eMail-Nutzer täglich aufräumen. Am besten wäre es, wenn jeder Kunde seinem eMail-Provider die als Müll qualifizierten eMails durch einfachen Klick auf einen speziellen Knopf im eMail-Programm als generell zu löschen und nicht mehr an ihn weiterzuleiten melden könnte. Das würde nicht nur den Kunden, sondern auch die Datenleitungen entlasten.
Abnehmdrinks – kein Wundermittel, können aber wirken
Abnehmen mit Abnehmdrinks hört man immer wieder und sieht es in der Werbung. Die Rede ist dann immer von nützlichen und schnell wirkenden Diät-Wundermitteln, die man nur trinken braucht und schon nimmt man ab.
So ist es natürlich nicht, es gibt eine Menge recht zweifelhafter Produkte in diesem Bereich, aber durchaus auch richtig gut wirkende Abnehmdrinks.
Eiweißpräparate, Steroide und Co.: 5 Mythen über Doping im Freizeitsport
Im Sport geht es nicht immer fair zu: Um schneller, besser und ausdauernder zu sein, wird häufig mit teils verbotenen Substanzen nachgeholfen. Die Landesapothekerkammer Brandenburg klärt über fünf Mythen zum Doping im Amateursport auf.
Eiweißpräparate: Viel hilft viel.
Hersteller von Protein-Shakes versprechen bessere Trainingserfolge und schnelles Muskelwachstum. Regelmäßiger Konsum führt allerdings zu einer Überversorgung mit Eiweißen, die vor allem die Nieren belasten kann. Die Alternative: Natürliche Proteinträger wie Milch, Jogurt oder Quark.
Hartnäckige Werbeanrufe um jeden Preis
Lästige Werbeanrufe bewegen sich nach offiziellen Statistiken im gesamten deutschsprachigen Raum weiterhin auf einem hohen Niveau. Technischer Fortschritt und günstige Flat-Tarife unterstützen die Werbeanrufer bei ihren illegalen Machenschaften. Alleine in der Schweiz wendeten sich in den letzten drei Jahren rund 20.000 Verbraucher an Konsumentenschützer.
In Deutschland werden Zahlen von über 26.000 Verbrauchern laut, die sich jährlich über unerlaubte Werbeanrufer beschweren. Die Praxis zeigt: Auch wenn ungebetene Werbeanrufe und Verkaufsgespräche am Telefon unzulässig sind, Callcenter setzen dennoch auf Kaltanrufe (Cold Calls).
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Lesen Sie AGB? Und warum nicht?
Hand aufs Herz: Lesen Sie die AGB (Abkürzung für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“), Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen usw., die sie – gerade im Internet – ständig akzeptieren müssen?
Die ehrliche Antwort der meisten Menschen dürfte sein: Nein. Allenfalls fliegt man kurz über den Text, der eine oder andere Rechtsanwalt – so wie ich – wird sie sich evtl. als Anregung oder zum Amüsieren durchlesen (wegen der oft unwirksamen Klauseln).
Advent: Zeit für Dankbarkeit oder Konsumterror?
Gerade in der Vorweihnachtszeit fällt es besonders auf:
Die Welt macht Viele zu undankbaren, unzufriedenen Wesen, die ständig nach Dingen schielen, die sie noch nicht haben, aber dringend haben wollen.
Die Werbung weckt Bedürfnisse, die bisher noch nicht vorhanden waren, nach denen man sich nun aber geradezu verzehrt.
Sex nach Crystal-Meth: "Nachher fühlst du dich nur noch genervt …"
Crystal-Meth: Der STERN verbreitet hemmungslos die angeblich grandiosen Wirkungen der Methamphetamin-Droge – massive Werbung für „das gefährlichste Rauschgift der Welt“. „Es scheint, dass ein deutlicherer Verstoß gegen das Werbeverbot des Paragraphen 14, Absatz 5 Betäubungsmittelgesetz kaum zu konstruieren ist,“ urteilt Dr. Raphael Gassmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) in Hamm.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDer Ruf nach dem Alkoholverbot
„Trink, trink, Brüderlein trink!“ Nicht nur Brüderlein, auch Schwesterlein folgt gerne dieser Einladung. An Stammtischen und auf Bowlingbahnen, bei Winzerfesten und in Bierzelten, beim Schützenfest und beim Betriebsausflug wird so richtig zugeschlagen.
In Kantinen und Kaschemmen, in Bars und Discos bewahrheitet sich täglich ein abgewandeltes Wort von Hemingway: „Kein Mensch trinkt zu seinem Vergnügen.“ Trinken ist Volkssport und Komasaufen scheint die neue Königsdisziplin zu sein – besonders unter Jugendlichen.
Kein genereller Anscheinsbeweis bei Veranlassung von Briefkastenwerbung
Um sich auf einen Anscheinsbeweis für die Störerhaftung eines Werbenden berufen zu können muss man nachweisen können, dass man nicht nur selbst unrechtmäßig Werbung im Briefkasten gehabt, sondern, dass es sich um eine großflächige Werbeaktion gehandelt hat. Denn, so die Richter des Landgerichts Bonn, es könnte ja sonst auch ein Nachbar oder ein anderer Bösewicht die Werbung in den Briefkasten geworfen haben.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenMarkenware muss anerkannt sein
Bundesgerichtshof klärt die Begriffe sup.- Marken bieten Orientierung in der Warenwelt. Sie werden von vielen Verbrauchern geschätzt, weil Markenprodukte für hochwertige Qualität, Langlebigkeit und verlässlichen Kundenservice stehen. Deshalb wird in der Werbung für die unterschiedlichsten Artikel gerne der Hinweis auf die „Marke“ genutzt. Das führt allerdings nicht selten zu Irreführungen, denen der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem aktuellen Urteil einige Begriffsklärungen entgegensetzt (I ZR 89/12).
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenScheinselbständigkeit – vermeidbares Risiko der Zusammenarbeit von Unternehmen und Freien Mitarbeitern
Die Zusammenarbeit mit Freien Mitarbeitern hat für Unternehmen ohne Zweifel zahlreiche Vorteile: Externes Wissen mit internen Strukturen verbinden, Flexibilität im Personaleinsatz und Kostenersparnis bei Sozialversicherungsbeiträgen. Doch auch der Freie Mitarbeiter profitiert von der Arbeit nach Auftrag: Er arbeitet selbständig, kann seine Arbeitszeiten frei einteilen und seinen Stundensatz selbst bestimmen.
Im Idealfall jedenfalls.
Eigenes Risiko, um für andere Geld zu sparen?
Vielfach engagieren sich Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer für eine tolle, gelungene Veranstaltung. Damit die Veranstaltung auch wirklich gelingt und auch finanziell ein Erfolg wird, muss man hier und da Abstriche machen. Lohnt es sich aber, ein eigenes Haftungsrisiko einzugehen, nur damit andere (z.B. der Verein, der Arbeitgeber oder der Kunde) ein paar Euro sparen können?
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Eine echte Spar-Chance verspricht unser heutiges Angebot: Der KWON KWON Banner.