Werbungskosten – Tipps zur Steuererklärung

Alle Jahre wieder kommt die Einkommensteuererklärung, durch einige legale Tricks können auch Sie bares Geld sparen. Einige der Tricks werden wir Ihnen im folgenden Text vorstellen.

Tipp 1: Abgabedatum einhalten

Sind sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sollten Sie das Abgabedatum unbedingt einhalten. Im Allgemeinen ist der 31.Mai des Folgejahres der letzte Tag für eine fristgerechte Abgabe. Sollten Sie bereits vorher wissen, dass Sie diesen Termin nicht einhalten können, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und beantragen eine Verlängerung der Frist. Diese wird von so gut wie allen Finanzämtern ohne weitere Nachweise genehmigt, solange es sich nicht um einen außergewöhnlich langen Zeitraum handelt. Durch die rechtzeitige Abgabe oder die Fristverlängerung können Sie sich den Verspätungszuschlag sparen, der in einer Höhe von bis zu 10% der zu zahlenden Steuer festgelegt werden kann. Bei einem hohen Steueraufkommen kann das sehr schnell teuer werden.

Tipp 2: Haushaltnahe Aufwendungen

Haben sie eine Putzfrau? Werden Ihre Kinder regelmäßig von einem Kindermädchen betreut oder sind Sie dieses Jahr mit einem Umzugsunternehmen umgezogen? In diesen Fällen dürfen Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr. Dafür müssen Sie allerdings die Aufwendungen nachweisen und auch einen Überweisungsbeleg über die Summe vorlegen. Barzahlungen werden im Normalfall nicht von den Finanzämtern anerkannt.

Tipp 3: Pflege von Angehörigen

Wenn Sie Angehörige bei Ihnen zuhause oder im Haushalt Ihres Angehörigen pflegen, dürfen Sie Aufwendungen dafür mit einem Anteil von 20% geltend machen. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro. Der Angehörige muss allerdings zwingend einen Wohnsitz in Deutschland haben, ansonsten ist eine Anrechnung leider nicht möglich.

Tipp 4: Spenden

Seit der Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von Spenden 2007 kann jeder Einkommensteuerpflichtige Spenden in Höhe von maximal 20% des Bruttoeinkommens geltend machen. Die meisten Finanzämter akzeptieren sogar Spenden in Höhe von 100 Euro ohne Nachweis.

Tipp 5: Handwerkerrechnungen

Seit 2006 dürfen auch bestimmte Handwerkerrechnungen von der Steuer abgesetzt werden. Haben Handwerker in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung Modernisierungs-, Erhaltungs- oder Renovierungsarbeiten durchgeführt, dürfen Sie diese bis zu einer Höhe von maximal 3.000 Euro mit 20% geltend machen. Wie bei den haushaltsnahen Aufwendungen gilt allerdings auch hier, dass eine Absetzung nur möglich ist, wenn die Rechnungen überwiesen werden, eine Barzahlung wird nicht angerechnet. Außerdem dürfen Sie nur die Arbeitskosten absetzen, für Material gibt es keine Steuererleichterung.

Tipp 6: Werbungskosten

Arbeitnehmer können alle Kosten, die Ihnen in Verbindung mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, von der Steuer absetzen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt automatisch eine Pauschale in Höhe von 920 Euro. Wenn Sie bereits abschätzen können, dass Ihre Kosten diese Pauschale übersteigen werden, müssen Sie die Werbungskosten komplett nachweisen. Daher lohnt es sich immer, alle Belege aufzuheben. Sie können übrigens sogar Ihre Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen, wenn Sie Ihr Gehalt auf ein Girokonto überwiesen bekommen. Ohne Belege erkennt das Finanzamt dafür eine Pauschale von 16 Euro jährlich an. Außerdem akzeptiert das Finanzamt für die Arbeitsmittel eine Pauschale von 110,- Euro.

Tipp 7: Unterhaltszahlungen

Wenn Sie für Ihren Ex-Ehepartner Unterhalt bezahlen, können Sie diesen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und das sogar bis zu einer Höhe von 13.805,- Euro jährlich. Allerdings muss der Ex-Ehepartner diese Unterhaltszahlungen in seiner Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte versteuern.

Scheidungskosten können übrigens als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Wir hoffen, dass Sie mit unseren Tipps und Tricks einige Anregungen gefunden haben und der ein oder andere auch bei Ihnen zutrifft.

Weitere Tipps für Ihre Steuererklärung gibt es unter www.steuer-ratgeber-online.de/html/werbungskosten.html

Sebastian Brinzing
Internet: www.Steuer-ratgeber-online.de

Der Steuerratgeber informiert den Steuerbürger über aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich des deutschen Steuerrechts. Neben Tipps und Tricks zum Ausfüllen der Steuererklärung findet der Steuerpflichtige hier Mustertexte und Einspruchstexte.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 4.03.2009
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Europäische Schwerter

 
Jean Fuentes Schwert Vampirjäger
die Klinge ist aus 440er Edelstahl, leicht angeschliffen und hat eine Gesamtlänge von ca. 87 cm, Klingenlänge ca. 67 cm, Das Ninjaschwert Vampirjäger ist ohne Scheide ca. 1086 Gramm schwer und wurde dem Schwert von Blade nachempfunden. Es wird inklusive Blasrohr mit 6 Pfeilen, verstellbarem Trageriemen für den Rücken und einer Kunststoffsaya geliefert. Es handelt sich um einen Dekorationsartikel, er ist nicht zum p...
 
Schwert Fate Stay Night Saber
Klingenstahl: Kohlenstoffstahl ,Griffmaterial: Kunststoff, Scheide: Kunststoff, Klingenlänge: 76 cm, Gesamtlänge: 103 cm, Gesamtlänge (mit Scheide): 113 cm, Gewicht (ohne Scheide): 1440 g Das Schwert Excalibur, das von Saber aus dem Anime Fate Stay Night geführt wird.

Die Klinge ist aus Kohlenstoffstahl, Griff und Scheide aus Kunststoff.
 
Römisches Spatha-Reiterschwert
Gesamtlänge: 84 cm, Klingenlänge ca. 65 cm Die Klinge ist handgeschmiedet aus Kohlenstoffstahl. Der Griff ist aus Holz und Knochen. Mit Scheide. Nicht geschliffen.

Hergestellt in Indien.
 
Jean Fuentes Templer Schwert
Klinge: Edelstahl, Griff in den Zwischenräumen mit Samt ausgelegt - Länge Klinge: 58 cm
- Gesamtlänge: 86 cm
- Länge Griff: 14,5 cm
- Gewicht Schwert: 804 g

Klinge ist nicht scharf geschliffen.

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahre. Bei Erwerb benötigen wir einen Altersnachweis von Ihnen.
 
Kurzschwert Templer
Klingenlänge 59 cm, Gesamtlänge 76,5 cm Hergestellt von Marto in Spanien! Die Klinge ist aus 420 rostfreiem Stahl. Der Griff ist reich verziert.
 
Römischer Gladius 81213
Klingenstahl: Kohlenstoffstahl ,Griffmaterial: Holz Messing, Scheide: Holz Messing, Klingenlänge: 51 cm, Gesamtlänge: 69 cm, Gewicht: 850 g Rustikal verarbeiteter Gladius mit dekorativen Messingbeschlägen.
 
Jean Fuentes Schwert Ritter Chivalry - Aragorns Schwert E154
hergestellt aus Edelstahl, Klingenlänge 90,5 cm, Gesamtlänge 129 cm Schwert Ritter Chivalry - Aragorns Schwert - Filmschwert

Ritterlichkeit war ein Begriff der eine Vielzahl von verschiedenen Aspekten der mittelalterlichen Welt repräsentierte. Im frühen Mittelalter gehörte Ritterlichkeit zur Gesellschaft von Rittern und bezog sich auf Taten oder Tapferkeit...
 
Kräftige Lederscheide mit Gürtelschlaufe
Passend für Schwerter mit einer Klingenlänge bis ca. 73,5 cm und einer max. Klingenbreite von 5,2 cm. Scheide insgesamt ca. 1,5 cm dick Trotz der Größenangaben der Scheiden kann es passieren, dass die Scheide nicht zu dem vorhandenen Schwert passt, da auch die allgemeine Form der Klinge eine Rolle spielt. Die Scheide ist komplett tiefschwarz und besitzt auf der Rückseite eine Schlaufe zur Befestigung an einem handelsüblichen Hos...
 
Jean Fuentes Schwert Excalibur E1146
Klinge 440er rostfreier Edelstahl, Länge 110 cm. Lieferung inkl. Wandhalter. Die Legende berichtet, dass das Schwert Excalibur das magische Schwert des König Artus von Britannien war. Er war der Sohn von König Uther-Pendragon und wurde nach seiner Geburt einem alten, weisen Mann namens Merlin übergeben, der 18 Jahre über seine Erziehung wachte. König Artus sollte der We...