Kindesentziehung in Deutschland – Willkür der Gerichte?

Seit Jahren versuchen Eltern vergeblich, sich in Deutschland gegen Kindesentziehungen zu wehren, die vermeidbar wären, wenn die deutsche Bundesregierung die Menschenrechte von Kindern im vollen Umfang der UN-Kinderrechtskonvention anerkennen und anwenden würde.

Die gegen Kinder verübten Menschenrechtsverletzungen werden mit Hilfe des Jugendamts durchgeführt, einer kommunalen Behörde, die gesetzlich verpflichtet und berechtigt ist, dem Familiengericht zuzuarbeiten, um dem Gericht Informationen über das "Kindeswohl" zu vermitteln.

Wie beispielsweise die OLG-Richterin Gretel Diehl, Frankfurt/Main, in einem Vortrag vom 6. 6. 2006 ausführte, treffen Familienrichter keine Entscheidung gegen das Votum der Jugendämter, weil derartige Entscheidungen nicht durchgesetzt werden könnten.

Vor dem Hintergrund dieser Aussage lässt sich schlussfolgern, dass die wahren Familienrichter im Jugendamt sitzen. Dieser Eindruck wird dadurch vertieft, dass Jugendamtsmitarbeiter/innen Kindesentziehung anordnen und durchführen dürfen, ohne zuvor einen richterlichen Beschluss erwirkt zu haben und ohne diesen den Eltern vorlegen zu müssen, auf deren Kinder ihnen der Zugriff gestattet ist.

Bei ihrer so machtvollen Aufgabenstellung unterliegen die jeweiligen Jugendamtsmitarbeiter dem Gesetz, den Regeln des kommunalen Hauses, für das sie arbeiten, und ihrem persönlichen Gewissen. Ihre obersten Vorgesetzte sind kommunale Amtsträger wie der Bürgermeister und der Landrat. Als kommunale Einrichtung unterliegen die Angelegenheiten des Jugendamts dem Verwaltungsgericht. Mit anderen Worten, die Oberaufsicht Führenden überJugendamtsmitarbeiter/innen haben in aller Regel keine Ahnung von Menschenrechten und Kinderrechten und auch keinerlei Ausbildung, um über Kindesentziehung urteilen zu können.

Hinzu kommt, dass es zur Qualifizierung und Überprüfbarkeit der Entscheidungen der einzelnen Jugendamtsmitarbeiter/innen weder eine rechtsverbindliche oder psychologisch fixierte Definition dessen gibt, was der Gesetzgeber als "Kindeswohl" ansieht und garantiert, noch gibt es eine kontrollierende Fachaufsicht. Von daher bewegt sich das Jugendamt mit seinen Entscheidungen im quasi rechtsleeren Raum.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Ausbildung und Arbeitsqualität der Jugendämter im Argen liegen. Dennoch schreiten die verantwortlichen Regierenden nicht dagegen ein. Fehlentscheidungen im Amt werden strikt geleugnet.

Daher werden unbescholtene Eltern, die sich gegen Kindesentziehung zur Wehr setzen, grundsätzlich als Querulanten eingestuft und dürfen ihre Kinder in aller Regel entweder unter Bewachung oder gar nicht mehr wiedersehen. Kinder, deren Eltern dem Jugendamt als sozial auffällig bekannt sind, werden nicht geschützt und kommen daher nicht selten grausam zu Tode. Immer öfter werden jugendliche Mütter ihrer Kinder beraubt und behinderte Kinder ihren Eltern entzogen, indem erzieherische Unfähigkeit oder Vernachlässigung des Kindeswohls behauptet werden. Offen inserieren Pflegeheime in der Tageszeitung ihre Suche nach "jugendamtsnahen Personen", die ihnen gegen Entgelt Kinder vermitteln. In den Jugendämtern ist der Posten des Pflegekindervermittlers hoch begehrt.

Obwohl Deutschland sich als Vorreiter Europas engagiert und Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anprangert, wurde es bereits zehn Mal wegen Menschenrechtsverletzungen vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verurteilt, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit der Jugendämter stehen. Offiziell erklären die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium, dazu, Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des EGMR eins zu eins umzusetzen. Ist das Jugendamt dagegen, laufen auch Urteile aus Straßburg ins Leere, wie man am tragischen Beispiel der Familie Josef und Cornelia Haase aus Münster sieht, deren Familie durch Menschenrechtsverletzungen an sieben Kindern zerstört und auch nicht wieder zusammengeführt wurde, als das Straßburger Urteil erging.

Das Jugendamt scheint als Behörde unantastbar und wird seit Jahren mit immer mehr Machtbefugnissen ausgestattet. Als Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen anlässlich einer Tagung durch den Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura auf Hunderte Petitionen aufmerksam gemacht wurde, die im EU-Parlament Brüssel zur Abschaffung des Jugendamts vorliegen, konnte sie nur lachen.

Das Leid, das Eltern und Kindern im Namen des "Kindeswohls" von Jugendamtsmitarbeiter/innen angetan wird, deren Handlungsweise schon von Marcin Libicki, dem Vorsitzenden der EU-Petitionskommission in Brüssel, als "brutale Methoden" angeprangert wurde, interessiert keinen oder wird billigend in Kauf genommen. Eine Heilung im Jugendhilfebereich des Jugendamts von innen heraus sehen wir nicht.

Daher mussten wir vom gemeinnützigen Verein "Bündnis RECHTE für KINDER e.V." uns an die internationale Völkergemeinschaft wenden und um Hilfe bitten, um Menschenrechte für Kinder auch in Deutschland zu erwirken. Dabei wurden wir von Annelise Oeschger, der Präsidentin der INGO-Konferenz im Europaparlament, engagiert unterstützt (Dokument kann angefordert werden).

Bündnis RECHTE für KINDER e.V. – Der Vorstand

Quelle openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.02.2009
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