Reiserecht: EuGH stärkt die Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen
In einer am 17.09.2015 verkündeten Entscheidung hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Annullierungen oder Verspätungen eines Fluges den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch auch bei unerwarteten technischen Problemen zusteht. Ausgenommen hiervon seien lediglich Sabotageakte oder Terrorangriffe beziehungsweise nicht erkennbare Konstruktionsfehler, die die Flugsicherheit gefährden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAuskunftspflichten bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren
Geklagt hatte der Empfänger unerwünschter E-Mails, der daraufhin neben einem Unterlassungsanspruch, eine datenschutzrechtliche Auskunft nach § 34 BDSG geltend machte. Daraufhin erklärt der Beklagte, er habe die Daten dem öffentlichen Internet entnommen und für die Veranstaltung von Tagungen gespeichert. Dies genügte dem Auskunftsverlangen des Klägers nicht. Vor Gericht wollte er daher auf Grundlage des § 34 BDSG Informationen darüber, ob und an wen die Daten übermittelt worden seien.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDer Fall des Verräters Alexander Litwinenko
Wer in Staatsdiensten steht, eine öffentliche Position bekleidet oder als Beamter in einem Sicherheitsapparat arbeitet, ist einem Treueeid verpflichtet! Wer hingegen diesen Treueeid bricht, sich als Selbstdarsteller den Medien anbiedert und als Staatsdiener sein Vaterland verrät, ist es eigentlich nicht wert über ihn auch nur eine Zeile zu verlieren. Es sei denn eben dieser Verräter wird nach seinem bedauerlichen Tode, zu einem medial aufgebauscht possenhaften Politikum.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBGH zum Rauchen auf dem Balkon
Die Zeiten in denen hemmungslos und überall gequalmt werden durfte, sind lange vorbei. Selbst auf dem Balkon könnte das Rauchen unter Umständen verboten sein, wenn die Belästigung für andere Mieter dadurch zu groß sein könnte.
Mit der Frage, ob und wann auf dem Balkon geraucht werden darf, hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Januar zu beschäftigen. In einem Mehrfamilienhaus fühlten sich Mieter durch den aufsteigenden Zigarettenqualm eines unterhalb ihrer Wohnung liegenden Balkons gestört und verlangten von dem Beklagten das Rauchen auf dem Balkon zu bestimmten Stunden zu unterlassen. In den beiden ersten Instanzen wurde ihre Klage abgewiesen.
Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen
„Bundesjustizminister Heiko Maas – Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen!“ Diese „Petition zur Wiederherstellung des Rechtsstaates“ wurde bereits vor zwei Jahren (12.01.2014) von Gisela Müller bei change.org veröffentlicht, hat aber bis 05.01.2015 nur 3.743 Unterschriften erhalten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKamera filmt Dieb – Hausbesitzer verstößt gegen Datenschutz
Schraubt sich ein Hausbesitzer eine Kamera an das Haus, sollte er sich mit dem Datenschutz genau auseinandersetzen. Denn wie der Europäische Gerichtshof feststellt, gibt es keine grundsätzliche Ausnahme beim Schutz von Haus und Hof, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Haben Hauseigentümer Furcht vor Kriminellen und bringen deswegen Kameras an ihr Haus an, müssen sie den EU-Datenschutz beachten. Denn sobald öffentliche Gehwege oder Straßen gefilmt werden, gelten strikte Vorschriften.
Was du heute kannst besorgen, geht genauso gut auch morgen
Dieses von Prof. Querulix abgewandelte Sprichwort scheint die ungeschriebene Leitlinie der Politik zu sein, wenn es darum geht, mit den großen Herausforderungen der Gegenwart fertig zu werden.
Die Quittung der Wähler, die ihre Probleme nicht ernstgenommen sehen, ja sich von ihren wohlversorgten „Eliten“ verschaukelt vorkommen, ist zunehmende Wahlenthaltung. Man geht nicht mehr zu einer Veranstaltung, die offenbar ihren Sinn verloren hat, den Volkswillen kund zu tun.
Karlsruhe verneint Auskunftsanspruch von Scheinvätern
Rückschlag für Scheinväter, die Unterhalt für ein „Kuckuckskind“ gezahlt haben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stärkt in einem aktuellen Beschluss die Grundrechte von Müttern sogenannter Kuckuckskinder. Sie müssen den Scheinvater ihres Kindes nicht darüber aufklären, mit wem sie sexuelle Beziehungen pflegten und wer somit als Vater und Unterhaltspflichtiger in Frage käme.
'Entsorgte' Väter wehren sich gegen Kartell von Ämtern und Gerichten
Trennungsväter e. V. fordern 50:50-Wechselmodell, Bundesaufsicht über Jugendämter/Qualifizierung und Qualitätssysteme/Ombudsstelle für Trennungsopfer
14 Tage Mama, 14 Tage Papa: Kinder von getrennt lebenden Paaren sollen abwechselnd bei Vater und Mutter leben. Für ein generelles „50:50-Wechselmodell“ im Unterhaltsrecht hat sich eine bundesweite Initiative von getrennt lebenden Eltern ausgesprochen. „Kinder werden im Zusammenwirken von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten systematisch vom Vater ferngehalten“, beklagte Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de), bei einem Pressegespräch am Dienstag in München. Der Verein mit Sitz im oberpfälzischen Amberg hat Sonderberaterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).
'Happy Birthday' darf man jetzt kostenlos schmettern
Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied „Happy Birthday to You“ ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am 22.09.2015. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte der zuständige Richter George King.
Das Urteil ist eine Niederlage für das US-Unternehmen Warner Music Group. Das Gericht urteilte, dass Warner Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzt. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.
Vater wegen Richterbeleidigung im Familienverfahren vor Strafgericht
Seit 4 Jahren kämpfte der hamburger Vater einer 5-jährigen Tochter vor dem Amtsgericht Schwarzenbek um das gemeinsame Sorgerecht für seine uneheliche Tochter.
Nach dem auch sein 3. Sorgerechtsantrag im Sommer 2014, erneut ohne Würdigung der Beweisangebote abgelehnt wurde, vergriff sich der treusorgende Vater nach Ansicht des Lübecker Oberstaatsanwaltes Dr. Ralf Peter A. im Ton. Er wird nun wegen Beleidigung der Richter angeklagt.
Google muss persönliche Daten löschen
Das Urteil des EuGH (Az: C-131/12) sorgte für Aufsehen. In bisher oft vermisster Weise stärken die Richter in Luxemburg die Rechte des einzelnen Bürgers und billigem ihm ein „Recht auf Vergessenwerden“ zu.
Zukünftig muss Google bestimmte Suchergebnisse auf Antrag der einzelnen Bürger löschen.
Gesetzliche Unfallversicherung bei Schulparty
Unfälle sind schlimm genug, aber bei manchen Unfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung; dies kennt man bspw. von Arbeitsunfällen bzw. Unfällen, die auf einer Betriebsveranstaltung geschehen.
In einem Prozess vor dem Landessozialgericht Mainz ging es um einen schweren Unfall 2006 auf einer Schulparty.
Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall
Auf Betriebsveranstaltungen oder während der Arbeit geht‘s auch mal lustig zu. Die Vokabeln „Lustig“ und „Gesetz“ hören sich aber nicht nur unterschiedlich an, sondern sind auch genauso gegensätzlich wie „Holland“ und „Europameisterschaft“.
In einem Schulunterricht hatten Schülerinnen mit einem Gummiquietschtier Wasser verspritzt. Ein Mitschüler wollte dem Wasser ausweichen – und sprang aus dem Fenster. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Er wollte den Sturz als Arbeitsunfall anerkannt wissen, der entsprechend gesetzlich unfallversichert wäre.
Mieter müssen Anbau eines Balkons nicht hinnehmen
Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter über keinen Duldungstitel verfügt.
LG Berlin, Urt. v. 23.02.2015 -18 S 132/14-
Der Fall
Die Vermieterin wollte an einer Mietwohnung einen Balkon anbauen lassen. Der Mieter war damit nicht einverstanden und stoppte den Bau im einstweiligen Verfügungsverfahren. Vor dem AG Charlottenburg wurde seinem Eilantrag stattgeben. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Berufung der Vermieterin.
Lufthansa Miles & More – Verlust der Meilen trotz Kreditkarte?
In den letzten Wochen mehren sich die Anfragen besorgter Kunden des Bonusprograms Lufthansa Miles & More bei der Kanzlei CLLB. Nach Informationen der Teilnehmer will Miles & More nunmehr auch seinen Kunden, die über eine Miles& More-Kreditarte benutzen, dort aber über kein Guthaben in Höhe von mindestens € 3.000,00 verfügen, oder pro Jahr keine Umsätze in dieser Höhe tätigen, auch die in der Vergangenheit erworbenen Meilen ersatzlos streichen. CLLB prüft bereits für mehrere Kunden von Miles & More die Wirksamkeit dieser nachteiligen Änderung der Teilnahmebedingungen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBGH umgeht erneut Leitentscheidung zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen / Zinsfrage bleibt ungeklärt
Der Bundesgerichtshof hatte vor einigen Tagen erneut eine weitreichende Entscheidung zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen zu treffen. Zentrale Fragen im zugrundeliegenden Verfahren waren dabei, ob das Verlustrisiko bei fondsgebundenen Lebensversicherungen anteilig auf den Kunden übertragen werden darf und in welcher Höhe Kunden bei Kündigung oder Widerruf der jeweiligen Police Zinsen einfordern dürfen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUmgangsrecht für Großeltern – ein Dauerthema
Kein Zugang zum Enkelkind – für viele Großeltern bittere Realität
Am 12. 10. war wieder Oma-Tag. Ein Tag, an dem das besondere Verhältnis von Kindern zu den Großeltern gewürdigt werden soll. Anlass für viele Enkel ihren Omas „Danke“ zu sagen. Leider bleibt das für viele Omas ein unerfüllter Wunsch: Sie haben keinen Zugang zum Enkelkind – und leiden hierunter.
Fotos vom Ex – Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende
In einer Beziehung ist alles harmonisch. Jedenfalls sollte es so sein. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Sicher ist aber eins: Nach Ende einer Beziehung gibt es oft Streit. Da geht es um den Hausrat, die Katze und die Frage, wer das Bücherregal von wem geschenkt bekommen hat und damit behalten darf.
Aber es geht heutzutage noch um mehr: In Zeiten von Digitalfotografie und Handykameras existieren hunderte, oft tausende Fotos aus einer Beziehung. Was ist damit? Wer hat die Rechte daran bzw. darf die Fotos noch verwenden? Was ist mit den Persönlichkeitsrechten? Und was ist mit einem Anspruch auf Löschung oder Vernichtung der Fotos?
Sechs Monate Haft auf Bewährung für Gewalt in der Pflege
In dem Revisionsverfahren vor dem Bremer Landgericht wurde das vorherige Geldstrafen-Urteil des Amtsgerichts vom 28.08.2013 gegen die gewalttätige Altenpflegerin deutlich verschärft. Sie erhält eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Verhandlung zog sich über sieben Stunden, mit einigen Pausen, hin. Neben den Medien waren zahlreiche Zuschauer – so eine Altenpflege-Klasse – erschienen und verfolgten aufmerksam die Verhandlung.
Dashcam-Aufnahmen als Videobeweis datenschutzrechtlich unzulässig
Ursprünglich eher aus dem russischen Raum bekannt und genutzt, kommen die so genannten Dashcams auch bei uns immer mehr zum Einsatz. Damit bezeichnet man Kameras, die im Auto angebracht werden und das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Der Nutzer erhofft sich damit bspw. eine Beweisführung im Falle eines Unfalls.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWenn der Richter kein Recht spricht
Unter dem Aktenzeichen: 168 Js 187/14 ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen eine Richterin des Amtsgerichts Brühl im Zusammenhang mit dem Zivilrechtsstreit 21 C 268/13 wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
Die Rechtsbeugung ist eine sehr seltene Straftat, die in der Praxis ein verkümmertes Dasein trachtet. Gedacht ist Verbrechensnorm als Ausgleich zur richterlichen Weisungsunabhängigkeit. Richter können im Grunde tun und lassen was sie wollen. Sie unterfallen nur dem Recht und Gesetz. Manch ein Rechtsanwalt wird sich häufig fragen, ob ein sachbearbeitender Richter das mit der Bindung an Recht und Gesetz so genau nimmt. Aber nur in besonders schweren Fällen findet ein Verstoß gegen die Grundsätze des materiellen Rechts und Verfahrensrechts den Weg zur Staatsanwaltschaft.
EuGH: Setzen von Hyperlinks kann zustimmungspflichtig sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 13.02.2014 erstmals festgestellt, dass die Bereitstellung von Links zu geschützten Werken im Internet eine urheberrechtsrelevante Wiedergabehandlung darstellt. Den Nutzern werde durch die Verlinkung direkter Zugang zu diesen Werken verschafft.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGrundsatzurteil: Google muss auf Verlangen personenbezogene Daten löschen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat überraschend entschieden.
Im Kern sind diese Aussagen entscheidend:
• Google ist als Suchmaschinenbetreiber dem europäischen Datenschutzrecht unterworfen und kann sich nicht darauf zurückziehen, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in den USA stattfindet
und
• Google ist als Suchmaschinenbetreiber selbst unmittelbar Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und kann daher selbst unmittelbar für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden.
EuGH stärkt mit Urteil gegen Google den Datenschutz – neue Möglichkeiten im Online Reputation Management?
Können unerwünschte Einträge in den Google-Ergebnissen nach dem Urteil des EuGH einfach gelöscht werden?
Mit dem aktuellen Urteil zu personenbezogenen Daten im Internet (Rechtssache C 131/12) stärkt der Europäische Gerichtshof Privatsphäre und Grundrechte der Bürger im Netz. Nicht-öffentliche Personen erhalten durch die Entscheidung der europäischen Richter neue Handlungsmöglichkeiten, um rechtsverletzende und reputationsgefährdende Einträge aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen – und um gegen Suchmaschinenbetreiber wie Google gegebenenfalls juristisch vorzugehen sofern diese einer Löschanforderung nicht nachkommen.
Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin erklärt Kündigung für unwirksam
Bilder von fremden Menschen darf man nicht verbreiten, außer diese sind einverstanden. Die Rechtslage ist eindeutig.
1. Personen sind nicht erkennbar, weil nur Hintergrund
2. Kein Problem aus rechtlicher Sicht.
3. Erwachsene Personen, die erkennbar sind, können mittels Lächeln und Posing ihr Einverständnis erklären.
4. Bei Kindern habe die Eltern das Recht über die Verwendung zu entscheiden (Amtsgericht Menden 4 C 526/09). Ein Vater durfte keine Bilder posten, die sein eigenes Kind zeigten. Hintergrund: nur die Mutter hatte das Sorgerecht.
5. Bilder von Patienten, Kunden, etc…..? Rechtslage wie oben, aber darf der Arbeitgeber kündigen?
Kein genereller Anscheinsbeweis bei Veranlassung von Briefkastenwerbung
Um sich auf einen Anscheinsbeweis für die Störerhaftung eines Werbenden berufen zu können muss man nachweisen können, dass man nicht nur selbst unrechtmäßig Werbung im Briefkasten gehabt, sondern, dass es sich um eine großflächige Werbeaktion gehandelt hat. Denn, so die Richter des Landgerichts Bonn, es könnte ja sonst auch ein Nachbar oder ein anderer Bösewicht die Werbung in den Briefkasten geworfen haben.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBanken dürfen nicht einschränkungslos einen Erbschein verlangen – Bankrecht
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall vom 08.10.2013 (Az.: XI ZR 401/12). Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse eine unwirksame Klausel vermutete. Die streitgegenständliche Bestimmung enthielt eine Regelung, wonach die Bank im Falle des Todes des Kunden die Vorlage eines kostenpflichtigen Erbscheins verlangen kann, um die rechtsgeschäftliche Berechtigung des Erben zu überprüfen. Die Instanzgerichte gaben der Klage des Verbraucherschutzverbandes statt. Daraufhin legte die betroffene Bank Revision ein, welche der Bundesgerichtshof zurückwies.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNote "mangelhaft" für Stiftung Warentest
Gerichtliche Niederlage nach leichtfertigem Testurteil sup.- Ein falsches Urteil der Stiftung Warentest, die hohe Glaubwürdigkeit bei den Verbrauchern besitzt, kann Unternehmen gefährden und Arbeitsplätze vernichten. Bei nachweislich unzutreffenden Tatsachenbehauptungen sowie unvertretbaren Werturteilen ist der juristische Weg, für das Recht des betroffenen Unternehmens zu kämpfen, durchaus aussichtsreich. Negative Bewertungen müssen keineswegs als unabänderlich hingenommen werden, wie das aktuelle Urteil (9 O 25477/13) des Landgerichts München belegt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWer schläft sündigt nicht – (schädigt aber womöglich)
Über einen Fall der Tierhalterhaftung hatte das OLG Hamm (15.02.2013 – 19 U 96/12) zu befinden. Der Hund einer Verkäuferin hatte sich zum Schlafen in den Eingangsbereich eines Ladenlokals gelegt, nachdem bereits mehrere Kunden dieses betreten hatten. Eine Kundin übersah beim Verlassen des Geschäfts das Tier, stolperte über dieses und kam zu Fall, wodurch sie erheblich verletzt wurde.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten