Keine Haftung der Kfz-Versicherung bei Abmeldung des Fahrzeuges

urteil011Wenn ein PKW stillgelegt wird, muss das nicht unbedingt bedeuten, dass damit automatisch der nächste Weg zum Schrottplatz führt. So mancher Bastler meldet sein Fahrzeug ab, damit er, ohne die Kosten für Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung weiter laufen zu lassen, in Ruhe die aufwendigen Reparaturen oder die Restaurierung durchzuführen.

Falls der Hobbybastler nun bedingt durch die Arbeiten am Auto einen Schaden verursacht, so entsteht eine gefährliche Deckungslücke. Ein Bespiel: Der Motor vom Fahrzeug wird zu Probezwecken gezündet, es kommt zum Funkenflug, durch den eine fremde Garage oder ein anderes Gebäude beschädigt wird.

Für das Fahrzeug, von dem der Schaden ausgegangen ist, bestand, wie eingangs beschrieben, keine Kfz-Versicherung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2007 geurteilt, dass in einem solchen Fall die private Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht leisten muss.

Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie hier: www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

Die so genannte "Benzinklausel" sagt aus, dass ein Privathaftpflichtversicherer nicht für einen Schaden leisten muss, der von einem in Betrieb befindlichen Kraftfahrzeug ausgeht. In einem solchen Fall greift im Regelfall die Kfz-Versicherung. Da diese in dem geschilderten Fall nicht vorhanden ist, muss der Fahrzeughalter nun selber für den Schaden aufkommen.

An einem abgemeldeten und nicht versicherten Fahrzeug sollten besser keine Reparaturarbeiten durchgeführt werden, um Schäden zu vermeiden. Eine andere Möglichkeit ist, das Fahrzeug über ein Kurzzeitkennzeichen anzumelden und zu versichern.

Im Rahmen der Kfz-Versicherung ist das Fahrzeug nach der Anmeldung mit einem Kurzzeitkennzeichen versichert. Im Internetportal der IAK GmbH besteht die Möglichkeit, aus einem Vergleichsrechner von über 110 Tarifen den günstigsten Beitrag für die Kfz-Versicherung zu finden. Mittlerweile werden hier über 225.000 Kunden seit 1984 in allen Versicherungsfragen betreut und informiert, die neuen Tarife zur Kfz-Versicherung mit Beitragsgarantie zum 01.01.2010 sind bereits online.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.10.2009
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Produktvorstellungen