Herbstzeit ist Versicherungszeit: Unfälle drohen motorisiert und per pedes

herbstIm Herbst fallen nicht nur die Blätter von den Bäumen, sondern leider auch jede Menge Schäden durch Unfälle an. Statistisch gesehen ist die Herbstzeit eindeutig gleichbedeutend mit Unfallzeit. Allein die Anzahl der Autounfälle im Herbst steigt um durchschnittlich rund zehn Prozent gegenüber dem Sommer an, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Kein Wunder, denn der Herbst ist die Zeit, in der die Tage zwar kürzer, aber die Bremswege aufgrund von Nässe und Laub auf der Fahrbahn und schlechten Sichtverhältnissen umso länger werden.

Diese Risiken werden leider oft unterschätzt, wie Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 ( www.tarifcheck24.com ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr, erklärt: „Viele Autofahrer wissen zwar, dass sie im Herbst auf rutschigen Fahrbahnen vorsichtiger fahren sollten. Dennoch beherzigen sie diese Warnungen dann im Straßenverkehr leider nicht. Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, mit Tempo 100 in plötzlich auftretende Nebelbänke in Waldgebieten hineinfährt oder auf der Autobahn dem Vordermann fast im Kofferraum klebt, darf sich nicht wundern, wenn es zum Unfall kommt“. Wer seine Fahrweise nicht den widrigen Wetter- und Sichtverhältnissen im Herbst anpasst, nimmt ein höheres Risiko in Kauf, erklärt Jan Schust: „Wenn ein Autofahrer im Herbst mit zu geringem Abstand, zu schnell oder mit verschmutzten Scheinwerfern fährt, muss er befürchten, dass seine Versicherung im Schadensfall zumindest eine Mitschuld feststellt.“
Unfallrisiko vor, während und nach der Teilnahme am Straßenverkehr beherzigen
Doch auch Fußgänger sind in der dunklen Jahreszeit stärker unfallgefährdet. Bedingt durch herbstlichen Laubfall und Nässe passieren auch auf dem Weg zum Fahrzeug sowie beim Ein- und Aussteigen ins eigene Auto oder in öffentliche Verkehrsmittel jede Menge Unfälle. Im Herbst steigen die Unfallzahlen in allen Bereichen des Lebens, nicht nur auf der Straße. Die wichtigste Regel im Herbst lautet: „Sehen und gesehen werden“. Bei Kraftfahrzeugen müssen die Scheinwerfer in einem einwandfreien Zustand und immer gut geputzt sein, während Fußgänger reflektierende Elemente an ihrer Kleidung anbringen sollten. Auch bei der „Bereifung“ gilt es, für Autofahrer wie per pedes gleichermaßen, im Herbst „Profil zu zeigen“: Kein Auto sollte in der nasskalten Jahreszeit noch mit Sommerreifen fahren, kein Fußgänger mit rutschigen Turnschuhen, glatten Lederschuhen oder High Heels spazieren gehen. Dennoch passen viele Verkehrsteilnehmer, ganz gleich ob motorisiert oder nicht, ihre Fortbewegungsweise nicht den widrigen Wetterverhältnissen des Herbstes an. Unfälle sind und bleiben damit vorprogrammiert, warnt TARIFCHECK24.
Herbstzeit gleich Unfallzeit: Bekleidung und Auto, Unfall- und Kfz-Versicherung prüfen
Wenn es dann zu einem herbstlichen Unfall kommt, können die Kosten hoch sein. Absichern können sich Verbraucher mit der Kfz-Versicherung (ganz nach eigener Risikoeinschätzung stehen dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung zur Disposition) sowie einer Unfallversicherung. Bei der Unfallversicherung können Verbraucher einen erhöhten Versicherungsschutz bei Unfällen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, S- und U-Bahn abschließen und je nach Bedarf auch ein Krankenhaustagegeld. Denn die Folgen eines Unfalls außerhalb des Arbeitsplatzes, oder auf Wegen, die vom kürzesten Arbeitsweg abweichen, sind nicht über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Hier kann lediglich eine zusätzliche und private Absicherung weiterhelfen.
Eine private Unfallversicherung sichert Versicherte nicht nur rund um die Uhr, sondern auch weltweit ab. Eine bereits bestehende Unfallversicherung kann immer zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, bei mehrjährig abgeschlossenen Verträgen spätestens nach fünf Jahren. Die genauen Angaben stehen in den Versicherungsunterlagen.
Die Herbstzeit ist nicht nur Unfallzeit, sondern immer auch Wechselzeit – zumindest in der Kfz-Versicherung. Denn immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres kann die Motorrad- und Autoversicherung gewechselt werden. Da die meisten Versicherungsverträge am 31.12. eines Kalenderjahres enden und mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden können, muss ein Kündigungsschreiben der Kfz-Versicherung also spätestens bis zum 30.11. vorliegen. Wie jedes Jahr kommt es so auch 2012 zu einem „heißen Herbst“ bei den Kfz-Versicherungen.
Umso wichtiger ist es, die Kfz-Versicherungen sorgfältig zu vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 3.11.2013
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