Schlummernde Gefahr – zugefrorene Wasserleitungen

Kaltes Wetter lässt jedes Jahr tausende Wasserleitungen zufrieren. Der große Schaden kommt oft erst zutage, wenn die Leitung wieder auftaut. Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen informiert, wie sich Hausbesitzer mit einfachen Maßnahmen schützen können.

Die Wetterprognose zeigt es deutlich: Väterchen Frost kündigt sich an, in Deutschland wird es bitterkalt. Was im Straßenverkehr gleich zu Schäden führen kann, kommt bei Wasserleitungen ganz langsam. Wenn die Temperaturen fallen, sind zuerst Wasserleitungen gefährdet, die abseits der be-heizten Räume verlaufen: auf dem Dachboden, in den Abseiten des Daches, im Keller oder außerhalb des Gebäudes. Leitungswasserschäden sind besonders gefährlich, da sie im Gegensatz zu Feuer oder Sturm leise auftreten. Man hört, riecht oder sieht zunächst nichts. Dann kommt es aber gewaltig: Erst ist es nur ein kleiner Pfropfen, dann friert das ganze Rohr zu, bis es platzt. Erkannt wird der Schaden aber häufig erst, wenn die Leitung wieder auftaut.
Wasser kommt leise
„Fast jeder Schaden beginnt mit einem kleinen Eispfropfen in einem Rohrbogen. Der stoppt den Wasserzyklus, die Wasserleitung kühlt ab und die Leitung friert ein, das Rohr platzt“, erläutert Günter Fröhlich, Abteilungsdirektor für Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen. „Erst wenn der Pfropfen auftaut und das Wasser sich seinen Weg bahnt, wird der Schaden sichtbar – und das kann viele Tage später sein.“
Dass solche Schäden sehr teuer werden können, liegt an der Eigenschaft des Wassers: Es fließt immer nach unten. Die Leckage ist oft nicht gleich zu lokalisieren, und so beginnt eine mühevolle und teure Suche.
Deutsche Versicherer zahlen auch 2010 über zwei Milliarden Euro
Trotz leicht gesunkener Schadenzahlen treten Leitungswasserschäden etwa drei Mal häufiger auf als Feuerschäden. Über zwei Milliarden Euro zahlen die deutschen Versicherer allein in der Wohngebäudeversicherung inzwischen jährlich für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. In der Hausratversicherung sind es zusätzliche 230 Millionen Euro. Dazu dürften nach Schätzung von Experten noch mindestens 500 Millionen Euro kom-men, die die Eigentümer aus eigener Tasche bezahlen müssen, zum Bei-spiel weil sie ihr Haus nicht entsprechend versichert oder den Schaden mit zu verantworten haben. Die Anzahl der bei Versicherungen gemeldeten Schadensfälle sank um 170.000 auf 1,3 Millionen. Die durchschnittlichen Kosten pro Schaden liegen mit 1.040 Euro in der Hausratversicherung und 1.729 Euro in der Wohngebäudeversicherung auf Vorjahresniveau.
Nicht nur Altbaubesitzer betroffen
Wenn Fröhlich von besonders frostgefährdeten Rohren, Armaturen und Wasseruhren in Häusern spricht, meint er in erster Linie Altbauten, die nicht durch Vollwärmedämmung isoliert sind. Hier empfiehlt der Experte des BGV, mit Stroh, Glaswolle oder Schaumstoff zu isolieren oder eine Rohrbegleitheizung (siehe Kasten) anzuschließen. „Aber auch Passivhausbesitzer oder Besitzer mit Vollwärmedämmung sind nicht vor eingefrorenen Leitungen geschützt – es dauert nur länger“, erklärt Fröhlich.
Insbesondere betroffen sind Wohnungen oder Häuser, die während der Kälteperiode längere Zeit nicht bewohnt sind. Hier empfiehlt Fröhlich drin-gend, den Haupthahn zu schließen und alle Wasser führenden Anlagen und Leitungen zu entleeren. „Das gilt insbesondere für Ferien- oder Wo-chenendimmobilien. Hier unterschätzen viele die Winterabsicherung oder vergessen sie ganz. Sind diese Empfehlungen Bestandteil der Versiche-rungsbedingungen und hat der Hausbesitzer sie dennoch nicht beachtet, kann die Versicherung die Zahlung teilweise oder sogar ganz verweigern.“
Zugefrorene Leitungen vorsichtig auftauen
Ist trotz aller Vorsorge eine Leitung eingefroren, lässt sie sich in den meisten Fällen mit einfachen Mitteln gefahrlos auftauen. Zunächst muss man dazu den eingefrorenen Leitungsteil von der Versorgung absperren beziehungsweise den Haupthahn für die Wohnung oder das gesamte Gebäude schließen. Anschließend helfen heißes Wasser, heiße Tücher oder ein Heizlüfter dabei, die Leitungen aufzutauen – dabei immer vom geöffneten Hahn ausgehend in Richtung der blockierten Stelle arbeiten, und zwar langsam und vorsichtig, ansonsten könnte das Rohr platzen. „Hände weg von Auftautechniken mit offenen Flammen“, warnt Fröhlich. „Kerzen, Gas-brenner, Lötlampen oder Infrarotstrahler können nicht nur die Leitung zum Platzen bringen, sondern auch einen Brand verursachen.“ Bevor man den Zufluss öffnet, sollte man vorsichtig prüfen, ob die freien Leitungen wirklich dicht sind. Ist es dennoch zu einem Wasserrohrbruch gekommen, sollte man das Wasser schnell abpumpen sowie den Raum gut lüften und trocknen. Auf diese Weise lassen sich Schäden begrenzen.
„Die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise Hausratversicherung kommt nicht nur für die Folgeschäden, sondern auch für die Schadenminderungskosten auf, wenn beispielsweise ein Installateur eine vereiste Wasserleitung professionell auftaut“, erklärt Fröhlich. Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel Sache des Hauseigentümers. Sie kommt für alle Schäden an Leitungsrohren, Heizkörpern, Tapeten, Fliesen und verklebten Teppichen auf – kurz für Schäden an allen Gegenständen, die fest mit dem Gebäude verbundenen sind. Eine Hausratversicherung sollte jeder Mieter und auch jeder Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie haben. Sie ersetzt den beschädigten Hausrat, also sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Fernseher oder Stereoanlage, aber auch Kleidung und Bücher.
Die BGV-Checkliste hilft, frostgefährdete Bereiche in einem Gebäude zu identifizieren. Dort sollten keine wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder Bauteile vorhanden sein. Langfristig ist es am besten, Rohre aus diesen Bereichen zu entfernen oder einen Fachmann zu holen, der die Bereiche frostsicher macht. Die Checkliste beschreibt, was Hausbesitzer kurzfristig tun können, um einen Schaden zu verhindern.
Wintercheck: Frostschäden vermeiden
Beheizte Gebäude
/ Wird der unbeheizte Dachboden durch die darunter liegenden Ge-schosse ausreichend mitbeheizt?
Achtung: Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, beispielsweise wäh-rend des Urlaubs, darf die Beheizung nicht übermäßig reduzieren. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern. Bei modernen Heizthermen im Dachboden (Dachzentrale) gewährleistet die Ei-genwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stel-len Sie die Heizung daher auf eine niedrige, aber ausreichende Temperatur.
/ Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.
/ Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, aus-reichend durch die angrenzenden Innenräume mitbeheizt?
Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus. Hier ist eine Rohrbegleitheizung* sinnvoll: Sie bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung.
/ Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend mitbeheizt? Achtung: Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus.
/ Außenwasserhähne und Zuleitungen müssen abgesperrt und leer sein. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.
/ Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung ein-geschaltet bleibt. Am besten ist es, wenn ein Nachbar ab und zu kontrollieren kann, ob die Räume ausreichend warm sind. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann. Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen:
– leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage
– mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage
– strenger und sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich
Unbeheizte Gebäude
/ Sollte das Gebäude keine Heizung haben oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden, das heißt die Leitungen müssen vollständig entleert und trocken sein. Der Nachteil: Die Leitungen können dadurch Schaden nehmen oder hygienisch nicht mehr einwandfrei sein. Bevor sie wieder in Betrieb genommen werden, müssen sie deshalb vollständig gespült werden, um die Trinkwasserqualität zu erhalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt zusätzlich eine Kontrolluntersuchung durchführen.
/ Auch muss die gesamt Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden.
/ Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen.
/ Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.
Kasten:
* Unter einer Rohrbegleitheizung versteht man die Sonderanwendung der Elektroheizung, die zum Beispiel Trinkwasserleitungen vor dem Einfrieren schützt. Die Rohrbegleitheizung kommt vor allem in langen Rohrleitungen vor, in denen Flüssigkeiten ohne starke Zirkulation fließen. Die Rohrbegleitheizung gibt es in zwei Varianten: die Heizleitung und das selbstregulierende Heizband. Die Heizleitung besteht aus einem Heizleiter, der von zwei Isolierhüllen, einer Schutzleiterumflechtung und einem Außenmantel umgeben ist. Die moderne Rohrbegleitheizung besteht aus selbstregulierenden Heizbändern, die ihre Heizleistung an die Außentemperatur anpassen. Die Heizelemente sind mit Kunststoff ummantelt, die sich je nach Au-ßentemperatur ausdehnen oder zusammenziehen. Wenn die Temperatur niedriger ist, dann zieht sich der Kunststoff zusammen – der Strom kann fließen und Wärme erzeugen. Falls es jedoch wärmer ist und die Rohrbegleitheizung nicht gebraucht wird, dehnt sich der Kunststoff aus und unter-bricht so den Weg der Strompfade.
BGV / Badische Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 1.02.2012
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