IFS rät: Leitungswasser-Frostschäden können vermieden werden

Wasserleitungen: Schäden von 2 Milliarden Euro im Jahr / Frost-risiken rechtzeitig identifizieren / Nur 13 Millionen Versicherte
„Heizungsrohr geplatzt, Schule fällt aus“ oder „Offenes Kellerfenster lässt Rohre platzen“. Solche Meldungen haben sich in den letzten Wochen gehäuft. „Leider ist das mit dem einsetzenden Tauwetter nicht sofort vorbei. Im Gegenteil, Frostschäden werden in diesen Tagen oft erst entdeckt“, sagt Dr. Rolf Voigtländer, Geschäftsführer des Kieler Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS).

geschrieben von: marco
Kategorien: Freizeit, Buntes
6.02.2012

Deutschland im Dauerfrost: Mieter und Hausbesitzer sollten ihre Wasser- und Heizungsrohre jetzt im Auge behalten

Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer sollten bei klirrender Kälte alle Zimmer richtig beheizen und die Heizungen nicht abdrehen. Denn sobald die Wasser- und Heizungsrohre zufrieren, ist der Frostschaden oftmals schon vorprogrammiert. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. In den Frostwintern 2009 und 2010 zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer allein für Frostschäden jeweils bis zu einer halben Milliarde Euro.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Freizeit, Buntes
5.02.2012

Frostschaden – Zahlt die Versicherung?

frostschadenDer Winter hat Deutschland fest im Griff: Tagsüber Dauerfrost und Nachttemperaturen von bis zu minus 15 Grad. Hausbesitzer und Mieter müssen dafür sorgen, dass Wasserleitungen nicht bersten. Wie Sie Ihr Haus schützen können, erklärt Geschäftsführer Sven Rödel der Rödel OHG Generalvertretung der Allianz Group.

geschrieben von: marco
Kategorien: Recht, Urteile
3.02.2012

Schlummernde Gefahr – zugefrorene Wasserleitungen

Kaltes Wetter lässt jedes Jahr tausende Wasserleitungen zufrieren. Der große Schaden kommt oft erst zutage, wenn die Leitung wieder auftaut. Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen informiert, wie sich Hausbesitzer mit einfachen Maßnahmen schützen können.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
1.02.2012

Sind Frostschäden an Gebäuden stets Folge grober Fahrlässigkeit des Versicherten?

frostschadenNach der Frostperiode werden den Versicherungen jedes Jahr Leitungswasserschäden durch Frost gemeldet. De erste Reaktion der Versicherung: Sie will nicht oder nur eingeschränkt zahlen. Begründung ist regelmässig, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen die Sicherheitsbestimmungen in dem Versicherungsvertrag verstoßen habe.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
26.02.2011

Vom Frost nicht überraschen lassen

Wintercheck für wasserführende Leitungen / Frostschäden kann vorgebeugt werden / Experten geben wertvolle Tipps

Leitungswasserschäden treten etwa sechs Mal häufiger auf, als Feuerschäden. Dabei steigt nicht nur die Zahl der Leitungswasserschäden stetig, auch die durchschnittlichen Kosten pro Schaden nehmen seit Jahren zu. Scheinbar machtlos stehen viele Hauseigentümer dieser Entwicklung gegenüber. „Leitungswasserinstallationen besitzen eine Lebensdauer von 30 bis 50 Jahren. Wartet man diese Zeit tatenlos ab, kommt der Leitungswasserschaden mit Sicherheit – leider manchmal auch schon früher“, sagt Dr. Rolf Voigtländer, Geschäftsführer des Kieler Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Im Winter steht Frost ganz oben auf der Verursacherliste.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Freizeit, Buntes
17.12.2010

Frostschäden an Gebäuden: So versuchen Versicherungen Zahlungen zu entgehen

frostIn der Frostperiode werden jedes Jahr Leitungswasserschäden durch Frost gegenüber den Versicherungen gemeldet. Häufig ist die erste Reaktion der Versicherung, dass diese sich nicht oder nur eingeschränkt zahlen will. Begründung ist, der Versicherungsnehmer habe gegen die Sicherheitsbestimmungen in dem Versicherungsvertrag verstoßen. Der Versicherungsnehmer ist nach dem Versicherungsvertrag verpflichtet, in der kalten Jahreszeit das Gebäude ausreichend zu beheizen und dies zu kontrollieren.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
24.01.2010
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  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
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