Sind Frostschäden an Gebäuden stets Folge grober Fahrlässigkeit des Versicherten?

frostschadenNach der Frostperiode werden den Versicherungen jedes Jahr Leitungswasserschäden durch Frost gemeldet. De erste Reaktion der Versicherung: Sie will nicht oder nur eingeschränkt zahlen. Begründung ist regelmässig, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen die Sicherheitsbestimmungen in dem Versicherungsvertrag verstoßen habe.

Der Versicherungsnehmer sei nach dem Versicherungsvertrag verpflichtet, in der kalten Jahreszeit das Gebäude ausreichend zu beheizen und diese zu kontrollieren. Nur weil der Versicherungsnehmer die Beheizung des Gebäudes nicht ausreichend kontrolliert oder die Wasserleitungen entleert habe, sei es zum Frostschaden gekommen.

Dass die gebotenen Frostschutzmaßnahmen unterlassen wurden, sei bereits anhand des Schadensbildes ersichtlich. Gerade in der Frostperiode müsse der Versicherungsnehmer immer mit dem Eintreten eines Frostschadens rechnen.

Mit dieser Argumentation wehren Versicherungen Haftung für Frostschäden an Gebäuden seit Jahren systematisch ab.

Dabei unterschlägt die Versicherungswirtschaft die eigenen Untersuchungen. Aus den statistischen Erhebungen des Gesamtverbandes der Versicherungen ergibt sich, dass die Frostschäden an den Kaltwasserleitungen nur 0,5% der Leitungswasserschäden ausmachen.

Folgerichtig muss der Versicherungsnehmer selbst in der Frostperiode nicht ständig mit dem Eintreten eines Frostschadens rechnen. In der Regel treten Frostschäden durch für den Versicherungsnehmer nicht erkennbare Baumängel (z.B. fehlerhafte Isolierung, Undichtigkeiten in den Leitungen), einer geänderten Nutzung des Gebäudes (Auszug der Kinder, Urlaubsreise) oder einem spontanen Heizungsausfall auf.

Viele Frostschäden entstehen auch aus erkennbaren Baumängeln: So ist die unzureichend isolierte Wasserleitung an der Außenwand im Kinderzimmer häufig ein Grund für Frostschäden. Zieht das Kind aus und wird der Raum weniger beheizt kommt dann der vorhandene Baumangel plötzlich zum Tragen, die Leitung kühlt aus und friert ein.

Gerade diese eben beispielhaft beschrieben Baumängel wären für Versicherungen aufgrund ihrer Erfahrungen aus der Schadensbearbeitung ohne weiteres vor Abschluss des Versicherungsvertrages erkennbar. Eine Besichtigung des zu versichernden Gebäudes durch die Versicherung mit einer zutreffenden Risikoeinschätzung findet aber in der Regel nicht statt.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um Frostschäden verlangen die Versicherer stets, dass der Versicherte die ausreichende Beheizung des Gebäudes kontrolliert.

Diese sehr versicherungsfreundliche Argumentation hat der Bundesgerichtshof in 2006 beendet. Laut BGH kann der Versicherte aus dem Versicherungsvertrag nicht entnehmen, dass es seine Verpflichtung wäre, Frostschäden „mit allen Mitteln zu verhindern“. Es reiche deshalb eine „genügend häufige“ Überwachung der Heizung aus (BGH Az. IV ZR 233/06 ).

Anwaltlicher Rat sollte nach Möglichkeit frühzeitig eingeholt werden. Der Anwalt kann dem Versicherten vor der Behebung des Schadens noch aufzeigen, welche Sachverständigengutachten dieser noch für eine erfolgreiche Durchsetzung seines Anspruchs gegenüber der Versicherung benötigt.

Der Artikel wurde von Rechtsanwalt Tarik Sharief aus Berlin geschrieben. Mehr Informationen zu Versicherungsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht werden unter www.rechtsklarheit.de  angeboten.

Quelle: openPR

Kontakt zur Anwaltskanzlei in Berlin:
Rechtsanwalt Tarik Sharief
Ansbacherstrasse 13
10797 Berlin

fon: +49-30-69 53 33 61
fax: +49-30-69 53 33 62

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.02.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Asiatische Waffen

 
John Lee Red Wood Iaito
Klingenlänge bis Tsuba 70,5 cm, Gesamtlänge: 101 cm, Grifflänge: 30,5 cm, Gewicht ohne Scheide: 1090 g - Handgeschmiedete Klinge aus 420er rostfreiem Stahl, mit nachgestellter Hamon-Linie
- Klinge zur Gewichtsreduzierung mit Hohlkehle (Bo-Hi) versehen, Stumpf mit abgerundeter Sicherheitsspitze
- Klingenzwinge (Habaki) aus Messing, Tsuba aus Zink-Aluminium-Guss
- Griffwicklung aus schwarzer B...
 
Marto Tischständer für 1 Samuraischwert
Massivholz, schwarz gebeizt. Höhe ca. 14 cm, Breite ca. 10 cm, Länge ca. 34 cm Dieser Ständer ist für Schwerter mit einer Breite bis zu ca. 3 cm geeignet.
 
DAX Tanto, Holz, Weiße Eiche
Länge ca. 30 cm, weiße Eiche Übungsmesser für Kata und Selbstverteidigungstraining.
 
Sportimex Sai Gabeln rund und verchromt
Sai Gabeln mit schwarzem Lederriemen am Griff. Länge ca. 48,5 cm. Verkauf erfolgt paarweise. Laut Hersteller ist das Material für praktische Anwendungen/Übungen (Kampf) geeignet und dafür ausgelegt. Benutzung aber auf eigene Gefahr.
 
Budoten Wing Tsun Trainingsmesser - TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Gesamtlänge ca. 46,5 cm, Grifflänge ca. 12,5 cm, Klingenbreite ca. ca. 5,5 - ca. 7 cm Diese Schmetterlingsmesser werden paarweise geliefert und sind aus schwerem und stabilen Kunststoff hergestellt mit einem Gewicht von ca. 300 g, also je Messer ca. 150 g.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen K...
 
Fujimae Fujimae SD-H93 Ausbildungs-Pistole
Gewicht ca. 350 g - aus thermoplastischen Gummi - in neon-gelb und schwarz - zur Selbstverteidigung geeignet FUJIMAE SD-H93 Trainingspistole, inspiriert vom beliebten HK-USP-Schusswaffenmodell der Polizei, für eine sichere und realistische Praxis bei der Handhabung, Aufbewahrung und Entwaffnung von Waffen.

- Mit einem robusten und massiven Design aus thermoplastischem Gummi (TPR) und einem realisti...
 
Budoten Ji Pang - Handstock aus Rattan
Länge ca. 90 cm, Durchmesser ca. 2,8 cm Der ca. 350 g schwere Stock ist deal zum Trainieren von Handstock / Krückstock - Techniken geeignet.
 
John Lee Griff für John-Lee-Katana
Länge ca. 30 cm, Wicklung aus schwarzer Baumwolle. Komplett mit Fuchi, Menuki, Kashira und Wicklung. Mit echter Rochenhaut unterlegt.

Hergestellt in China. Oberstes Breitenmaß: ca. 6 mm, Gesamthöhenmaß: ca. 25,5 mm, Höhenmaß bis Konusbeginn: ca 15 mm.
 
BlackField Tactical Pen
Gesamtlänge 147 mm Stabile Gehäuse aus Flugzeug-Aluminium, voll zerlegbar sowie mit einer auswechselbaren Mine versehen.
Das Endstück kann in Notfall als Glasbrecher eingesetzt werden.
Mit abnehmbarer Kappe.

Hergestellt in China.