Mieter akzeptieren ungeprüft Nebenkostenabrechnung
Kaum ist das alte Jahr zu Ende, droht den Wohnraummietern bereits neues Ungemach.
Denn Vermieter sind gesetzlich verpflichtet über die angefallenen Betriebskosten der Wohnung jährlich abzurechnen und dem Mieter einer ordnungsgemäßen Abrechnung zu übersenden, wenn dies vertraglich vereinbart ist, was den Regelfall darstellt.
Insbesondere häufig verwendete Standardmietverträge aus dem Schreibwarenhandel sehen eine solche Verpflichtung des Vermieters vor.
Regelmäßig legen die Vermieter ihrer Abrechnung dann auch das Kalenderjahr zugrunde. Insgesamt werden so jährlich ca. 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen und 16 Millionen Heizkostenabrechnungen an deutsche Mieter versandt (Quelle: DMB). Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist ein großer Teil dieser Abrechnungen falsch.
Zudem steigen die Kosten für Miete und Betriebskosten jährlich weiter an und so ist der Verbraucherpreisindex für Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe seit dem Jahr 2005 um ca. 8,9 % angestiegen (Quelle: www.destatistis.de).
Der Mieter tut also gut daran, der Betriebskostenabrechnung ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Eine grobe Überprüfung kann der Mieter dabei selbst vornehmen. Denn die Abrechnung muss für den Laien verständlich und nachvollziehbar und mit einem Taschenrechner nachrechenbar sein. Der Jurist spricht hier von der formellen Ordnungsmäßigkeit. Erst wenn diese gegeben ist, liegt überhaupt eine Abrechnung im Rechtssinne vor, die den Mieter zu einer Zahlung verpflichten könnte.
Aber auch inhaltlich hat die Abrechnung den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, zu entsprechen. Allerdings fehlen dem Mieter häufig Vergleichswerte um die Höhe der einzelnen Kosten einschätzen zu können. Hier kann der Betriebskostenspiegel des DMB Anhaltspunkte bieten.
Aber auch im Internet finden sich zwischenzeitlich Anbieter, die eine kostenlose Vergleichsrechnung anbieten (www.nebenkosten-rechner.de).
Eine fundierte Überprüfung, ob die Betriebskostenabrechnung formell und materiell ordnungsgemäß erstellt wurde, kann aber letztlich nur durch qualifizierte Fachleute wir Rechtsanwälte, Mitarbeiter des regionalen Mieterbundes oder Ähnliche gewährleistet werden.
Angesichts der derzeitigen Summen, die auf den Mieter umgelegt werden, können sich die Kosten einer Beratung aber sehr schnell wieder lohnen.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 6.03.2011bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Bundesregierung rüttelt am Mietrecht – Mieterbund lehnt Änderungen zum Nachteil der Mieter strikt ab
- BGH: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung rechtswidrig bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
- Mietsicherheit (Kaution) bei Wohnraummietverhältnissen
- Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam
- Betriebskostenabrechnung: Worauf Mieter achten sollten, damit sie nicht zu viel bezahlen