Nicht jede Haftpflichtversicherung zahlt für jeden Schaden

Wenn ein Schaden verursacht wurde, ist es grundsätzlich von Vorteil, auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen zu können. Diese kommt in nahezu allen Fällen für den Schaden auf. Allerdings variieren die Preise und Leistungen je nach Anbieter. Auch gibt es Ausnahmen, bei denen viele Versicherer keine Haftung für den verursachten Schaden übernehmen.

Grundsätzlich muss der Haftpflichtversicherer nicht die Kosten für vorsätzlich herbeigeführte Schäden übernehmen. Als vorsätzlich werden dabei bewusst verursachte oder billigend in Kauf genommene Schäden verstanden. Dennoch sind die meisten Anbieter bereit, in solchen Fällen zu zahlen.

Ebenso differenziert behandeln die Versicherungen die Haftung für deliktunfähige Personen, worunter zum Beispiel geistig Beeinträchtigte oder Menschen mit einer psychischen Störung zählen. Manche Haftpflichtversicherer verweigern eine Haftungsübernahme, weil bei Deliktunfähigen ein unkalkulierbares Risiko bestünde. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen unter den Versicherern, die in solchen Fällen doch für den Schaden aufkommen.

Viele Versicherungen sträuben sich weiterhin, für Schäden an Miet- und Pachtobjekten aufzukommen. Spezielle Tarife wie Degenia Classic oder Premium und der Baden-Badener Top-Tarif bieten jedoch auch hier Versicherungsschutz.

Da so viele verschiedene Leistungen und Tarife von den Versicherern angeboten werden, sollten Verbraucher die einzelnen Angebote bezüglich einer Haftpflichtversicherung vergleichen und sorgfältig prüfen. Besonders wichtig sind hierbei die Deckungssumme, die Beiträge und die eventuellen Selbstbehalte.

Für Familien eignen sich entsprechend auf sie zugeschnittene Angebote, bei denen der Ehepartner sowie minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kinder gleich mitversichert sind.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 11.01.2010
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