Frost gefährdet Versicherungsschutz

frostschadenJährlich kommt der Frost für viele Hausbesitzer völlig überraschend. Die Kälte macht nicht nur Mensch und Tier zu schaffen, sondern kann auch Häusern an die Substanz gehen. Bei eisigen Temperaturen können Wasserrohre, Heizkessel und Heizkörper bersten und dadurch große Schäden an Mauern, Böden und Inventar anrichten.

Bei Abwesenheit muss für ein leerstehendes Haus oder Wohnung Vorkehrung vor Frostschäden getroffen werden, wie z. B. die Heizung auf kleiner Stufe durchlaufen lassen, nicht benötigte Was-serleitungen entleeren – dies gilt ebenfalls für Außenleitungen. Das ist wichtig, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet sein kann, betont Siegfried Karle, Präsident der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).
Während der Wintersaison werden den Versicherern im Schnitt Frostschäden von über 25 Millionen Euro gemeldet, bei extrem harten Wintern können die Schäden sogar bis auf 150 Millionen ansteigen. Hier heißt es Vorsorge ist besser als Nachsorge. Aber für den Fall der Fälle sollte eine entsprechend hohe Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Ferner rät Siegfried Karle dazu, bestehende Versicherungen daraufhin zu überprüfen, ob Frost-schäden überhaupt versichert sind. Wer beispielsweise nur eine Feuerversicherung oder eine Absicherung gegen Sturm/Hagel im Vertrag abgeschlossen hat, muss für Schäden an Leitungswasserrohen selbst aufkommen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.11.2012
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