Vorsicht Glatteis! – Räumpflicht und Versicherungsschutz

Wer freut sich nicht am Anblick von Schnee im Winter? Aber Vorsicht! Bei all der Schönheit lauern Gefahren sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer. Glatteis auf nicht geräumten Straßen und Gehsteigen kann hier zum Verhängnis werden.

Bei Unfällen von Fahrradfahrern oder Fußgängern, die bei Glatteis stürzen und sich verletzten, tritt die Kranken- und Unfallversicherung ein. Die möglichen Folgen eines Sturzes können von kleinen Schrammen und aufgeschürften Knien bis hin zur Querschnittslähmung, ernsten Kopfverletzungen oder gar im schlimmsten Fall zum Tode reichen Die wichtigste Absicherung für alle Eventualitäten eines Sturzes bietet die private Unfallversicherung.
Wie steht es aber speziell mit „Ausrutschern“ auf Bürgersteigen in Wohngebieten aus? Die Gemeinden haben in aller Regel die Räumpflicht den Anliegern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Diese wiederum haben oftmals die zwar lästige, aber notwendige Pflicht an ihre Mieter weitergereicht.
Wie kann man sich als Hauseigentümer oder als Mieter vor Schadensersatzansprüchen von gestürzten Fußgängern schützen? Hier hilft die Privathaftpflicht- und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
„Diese wichtige Haftpflichtversicherung sollte mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden oder nach Möglichkeit noch höher“, empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. in Heilbronn. Die Unfallversicherungssumme sollte im Ernstfall einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten. „Eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro als Grundsumme mit einer Progression von 350 Prozent sollte gewählt werden“, rät der Fachmann.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.01.2012
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