Tickende Zeitbomben im Untergrund
Bis zu 400 Tonnen Kampfmittel werden pro Jahr in Berlin und Brandenburg geborgen. Bomben und weitere Kampfmittel im Untergrund von Berlin und Brandenburg gefährden immer wieder Menschen und sorgen regelmäßig für schwere Unfälle. Mehr als 300 Tonnen an Bomben und Munition wurden allein im Jahr 2009 in der Region geborgen. Ein Großteil der Kampfmittel wird immer noch im Berliner und Brandenburger Untergrund vermutet.
Um Unfälle bei der Bergung des Materials künftig zu vermeiden, setzt sich die Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (GKD) für ein bundesweit einheitliches Regelwerk ein: „Wir brauchen Regeln, die insbesondere das Verfahren zur Sicherung von Baustellen vor Kampfmitteln und den Umgang mit den Kriegshinterlassenschaften definieren“, erklärt dazu der GKD-Vorsitzende Jürgen Plum. „Vor Bodeneingriffen muss vom Auftraggeber sichergestellt sein, dass alle Informationen über Leitungsführungen im Untergrund vorhanden sind.“ Die GKD fordert vergleichbare Angaben und hat entsprechende Vorgaben für die Ausschreibung erarbeitet, die derzeit im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen beraten werden. Das Regelwerk, die DIN ATV 18323, soll im März 2010 fertig beraten sein.
Experten beziffern die Anzahl der Bomben im Berliner Untergrund auf mehr als 2.000. Insbesondere Blindgänger mit Zeitzündern aus dem zweiten Weltkrieg sind tickende Zeitbomben. Plum: „Diese Zeitzünder werden durch die Witterung immer instabiler, sodass sie irgendwann dann auch ohne äußeren Anlass detonieren können.“ Die größte Menge an Kampfmitteln machen jedoch nicht Bomben, sondern Infanterie-Fundstücke wie Granaten und Munition aus den Endkämpfen um die Hauptstadt 1945 aus. „Allerdings ist auch hier zur Bergung und Entschärfung Fachkenntnis unbedingt erforderlich, um größere Unfälle zu vermeiden“, so Plum weiter. „Daher fordern wir seit Jahren, den Bereich Kampfmittelsondierung und –bergung als gesonderten Teil bei Bauarbeiten auszuschreiben und bei der Bergung die Qualitätsanforderungen der GKD zu berücksichtigen.“
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.07.2010bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Eigentumsrecht: Fotogebühren für Schloss Sanssouci?
- Bombenstimmung im Januar auf dem Flughafen Tempelhof
- Das Zeitrecht: Ist die Sommerzeit mit dem Zeitrecht vereinbar?
- Zwangsvollstreckung gegen JobCenter: Gericht ermöglicht Hartz IV Berechtigtem Pfändung des Behördenkontos
- Deutschlands aktivste Online-Käufer kommen aus Berlin