Schimmelpilze: Frische Luft als Zumutung

Es ist zum Haare raufen: Schimmelpilze in der Wohnung mit rechtlicher Legitimation ?
Stellen wir uns einmal vor: die gleiche Wohnung, einmal mit dem berufstätigen Paar, und ein anderes Mal mit der fünfköpfigen Familie, bei der sich tagsüber auch Leute in der Wohnung aufhalten, die natürlich Feuchtigkeit produzieren. Wir brauchen wohl nicht darüber zu diskutieren, bei wem die höhere nutzerbedingte Feuchte entsteht und dass die Wohnung in ihrem Volumen nicht deshalb mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann, weil mehr Leute in ihr wohnen.
Aber dennoch gibt es Urteile, die es als Zumutung verstehen, dass die fünfköpfige Familie mehr Luftwechsel herbeiführen soll, als das Paar, das in der Regel tagsüber nicht zu Hause ist. So wird aus „Mehr als dreimal Lüften pro Tag ist dem Mieter nicht zuzumuten.“ die Aussage: was der Mieter nicht abführt, hat die Bausubstanz zu tolerieren.
Es ist nicht zu verstehen, warum derjenige, der das Klima innerhalb der Wohnung bestimmt, nicht dafür sorgen soll, dass es sich auch wieder reguliert. Denn eins ist uns doch allen klar: je mehr Feuchtigkeit entsteht, desto öfter ist sie durch Luftwechsel nach außen abzuführen. Wer um alles in der Welt kann der Bausubstanz beibringen, die Feuchtigkeit, die sich in ihr ablagert, zu trocknen, ohne sie an die Raumluft wieder abzugeben ?
Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe jemanden in der Nachbarschaft, der Ihnen jede Woche fünf Kratzer in den Lack Ihres Autos produziert. Sie wissen, wer es ist und verklagen ihn.
Sie stehen vor einem Richter, der zu dem Urteil kommt, dass es dem Verursacher nicht zuzumuten ist, mehr als drei Kratzer in der Woche wieder zu entfernen. Und er darf damit weitermachen.
Cool, oder ?
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 3.11.2012
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