MPU der Idiotentest steht auf dem Prüfstand des EuGH

Die Entscheidung des EuGH (Europäischen Gerichtshof) vom 26.04.2012 hat ergeben, dass eine Fahrerlaubnis welche nach einem Führerschein-Entzug unter Umgehung der MPU (medizinisch psychologischen Untersuchung) im Ausland zum Beispiel in Ungarn nach einer verhängten Sperrfrist unter Einhaltung der Wohnsitzerfordernis von den deutschen Führerscheinbehörden anerkannt werden muss, auch wenn der Inhaber der Ausländischen Fahrerlaubnis nach der deutschen Rechtsprechung normalerweise nicht zum Führen von zulassungspflichtigen Fahrzeugen geeignet ist – etwa aufgrund von Drogen- oder Alkoholfahrten.
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Ein weiteres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof steht noch aus. Der § 28 Abs. 4 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) steht auf dem Prüfstand.
Hier geht es um den Erwerb des EU-Führerscheins im Ausland während eines Fahrverbots im Ursprungsland. Deutschland beruft sich auf das Rechtsmissbrauchsargument. Dem Europäischen Gerichtshof liegen entsprechende Vorlagefragen bereits vor. Der deutsche Generalanwalt hat sich für die Aberkennung der rechtsmissbräuch erworbenen Fahrerlaubnisse ausgesprochen. Seine Stellungnahme ist für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) lediglich eine Empfehlung.
Seit 2004 haben sich jedoch die Europa-Richter in den meisten Fällen gegen die deutsche Rechtsprechung und für die europäische Freizügigkeit ausgesprochen. Sollte auch diese Entscheidung zugünsten des Führerscheintourismus ergehen wäre die MPU reine Makulatur und tausende Psychologen müssten sich neue Betätigungsfelder suchen, die medizinisch psychologische Untersuchung, der sogenannte „Idiotentest“ würde dann vor dem aus stehen. Aktuelle Informationen zur europäischen Rechtsprechung finden sich auf der Internetpräsenz www.europa-fahrerlaubnis.com

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 5.11.2012
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