Europäischer Gerichtshof: Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?

Der Fall „Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland“ (Application no. 9300/07) wurde am Mittwoch, den 30.11.2011 um 9.15 Uhr vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelt.

Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft – gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.

Kleine Kammer wies Beschwerde des Grundstückeigentümers ab

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte am 20.01.2011 völlig überraschend geurteilt, dass die Menschenrechte deutscher Grundstückseigentümer weniger wert sind als die Rechte von Grundstückseigentümern in Luxemburg und Frankreich, und wies die Beschwerde aus Deutschland ab.

Widersprüchliche Rechtsprechung zu Frankreich und Luxemburg

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellte nämlich im Jahr 1999 im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. In unserem Nachbarland Frankreich ist es daher möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: „Privateigentum – Jagen verboten“.

Und diese klare Entscheidung war keine Eintagsfliege: Im Jahr 2007 entschied die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin einstimmig mit 7:0 Richterstimmen erneut, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen auszuüben.

Menschenrechte müssen auch in Deutschland Beachtung finden!

Das gleiche sollte aus Gründen der Gleichbehandlung auch für deutsche Grundstücksbesitzer gelten. Der Beschwerdeführer beantragte daher, dass sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (bestehend aus 17 Richter/innen) mit seinem Fall beschäftigt. Dieser Antrag wurde angenommen und am 30.11.2011 wird nun vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelt.

Eine große Anzahl von Grundstückseigentümern, Tierschutzorganisationen, Naturliebhabern und Tierfreunden blicken am 30.11.2011 gespannt nach Straßburg – mit der Hoffnung, dass der Gerichtshof die Menschenrechtskonvention in Deutschland genauso auslegt, wie er es zuvor in Luxemburg und Frankreich getan hatte. Etliche Juristen haben bestätigt, dass es keine seriösen Gründe gibt, warum ausgerechnet in Deutschland von der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs abgewichen werden soll.

Wissenschaftler bestätigen die Praktikabilität der Gewissensentscheidung

Immer mehr renommierte Wissenschaftler weisen darauf hin, dass die Jagd nicht erforderlich ist – sondern sogar das Gleichgewicht in der Natur zerstört. Der anerkannte Ökologie- und Evolutionsbiologe Prof. Dr. Josef Reichholf von der Zoologischen Staatssammlung München, der auch an beiden Münchner Universitäten lehrte, kam bei seinen langjährigen Forschungen zu dem Ergebnis, dass die Jagd völlig kontraproduktiv sei und letztendlich die Populationsrate der Wildtiere nur erhöhe. In einer bekannten deutschen Tageszeitung äußerte sich Prof. Reichholf wie folgt: „Die richtige Wilddichte könnte sich ganz von selbst einstellen, wenn die Tiere, wie z.B. das Reh, nicht durch Bejagung und Wildfütterung in den Wald hineingedrängt würden.“ (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)

Auch Langzeitstudie bestätigt Gewissensentscheidung: Jagdruhe führt zu Gleichgewicht in der Natur und verringert hohe Wildtierpopulation

Nach einer im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlichten Langzeitstudie, die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, ist es wissenschaftlich erwiesen, dass der hohe Jagddruck hauptverantwortlich ist für die hohe Wildschweinpopulation. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich (Journal of Animal Ecology 2009, 78, 1278-1290). Die französische Langzeitstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine starke Bejagung zu einer deutlich höheren Fortpflanzung führt und die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen stimuliert. Die Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im französischen Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen. Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. In Gebieten, in denen nicht gejagt wird oder nur wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein (Journal of Animal Ecology, a.a.O.).

Die Jagd ist somit für einen gesunden Naturhaushalt keinesfalls erforderlich. Im Gegenteil: Nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen schädigt die Jagd die Natur.

Gewissensentscheidung verdient in einer demokratischen Gesellschaft Respekt

„Es muss daher in einer demokratischen Gesellschaft Verständnis dafür aufgebracht werden, wenn Grundstückseigentümer es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass auf ihrem eigenen Grund und Boden die Jagd ausgeübt wird“, sagt Dominik Storr, einer der beiden Rechtsanwälte, die den Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. „Wir wünschen uns, dass die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht ihre bisherige Rechtsprechung fortsetzt und der Beschwerde aus Deutschland stattgibt“, so der Anwalt weiter.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.12.2011
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