Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen besteht weiterhin

Wie bekannt sein dürfte, haben der Europäische Gerichtshof (EUGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) Entschädigungen bei Flugverspätungen durch entsprechende Urteile gewährt. Diese Rechtsprechung des EUGH erfolgte vor dem Hintergrund, dass die europäische Verordnung 261/2004/VO eine ausdrückliche Regelung zum Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen nicht enthielt.

Das Urteil des EUGH aus dem Jahre 2009 und das bestätigende Urteil des BGH waren insoweit klar und eindeutig. Dennoch wurde mittlerweile versucht, diese Rechtsprechung des EUGH durch weitere Vorlagen an den EUGH zu „kippen“ oder den EUGH dazu zu bewegen, seine Rechtsprechung zu korrigieren. Der EUGH soll vereinfacht und reduziert dargestellt darüber entscheiden, ob er an seiner Rechtsprechung festhält und ob die Rechtsprechung des EUGH auch nicht gegen das so genannte Montrealer Übereinkommen verstößt.
Der Generalanwalt des EUGH hat am 15.5.2012 seine Schlussanträge gestellt. Der Generalanwalt schlug vor, dass die bisherige Rechtsprechung des EUGH beibehalten wird. Dies erklärt er auch damit, dass das Schutzniveau bei einer Flugverspätung ähnlich einer Nichtbeförderung oder einer Annullierung eines Fluges ist. Auch der Gleichheitsgrundsatz in der bisherigen Rechtsprechung des EUGH sei gewahrt, da der Schaden, der Zeitverlust und die damit verbundenen Rechtsfolgen grundsätzlich ähnlich sind wie bei Nichtbeförderungen oder Annullierungen. Weiter legte der Generalanwalt dar, dass Flugverspätungen von mehr als drei Stunden selten sind und natürlich ab drei Stunden gemäß der Verordnung ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht. Weiter verstößt der Ausgleichsanspruch auch nicht gegen das Montrealer Übereinkommen.
Aus den Anträgen und den Erläuterungen des Generalanwalts ist zu entnehmen, dass die bisherige Rechtsprechung des EUGH zu Recht erfolgte und laut dem Generalanwalt diese Rechtsprechung beibehalten werden soll. Eine Entscheidung des EUGH könnte noch in diesem Jahr erfolgen.
Dies bedeutet einerseits natürlich keinesfalls, dass Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätungen nicht bestehen oder derzeit nicht geltend gemacht werden sollen oder können. Dies ergibt sich bereits aufgrund der klaren bisherigen Rechtsprechung des EUGH und des BGH. Weiter ist mit einer Änderung der vorgegebenen klaren Rechtsprechung des EUGH nicht zu rechnen. Letztlich sei klargestellt, dass der Antrag und die Erklärungen des Generalanwalts beim EUGH auch erwartet werden konnte.
Fluggesellschaften versuchen immer wieder mit Ablehnungsschreiben -Ablehnung einer Entschädigungszahlung- Fluggäste damit zu überzeugen, dass derzeit die Rechtslage beim EUGH überprüft wird etc.
Lassen Sie Ihre Rechte auf eine Entschädigung überprüfen und lassen Sie sich nicht einfach durch anderslautende Rechtsansichten oder durch Schreiben der Fluggesellschaften verunsichern.
Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb
Friedrichsring 10
68161 Mannheim
Telefon: 0621 1 666 822
Fax: 0621 1 666 823
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.10.2012
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Chinesische Schwerter

 
Budoten Tai Chi Holzschwert
Roteiche, gute Holzqualität , Länge ca. 96 cm, Klinge 78 cm, Grifflänge 12 cm Besonders hochwertiges Holzschwert. Das Roteicheschwert ist ca. 96 cm lang, aus 2 Einzelteilen zusammengeleimt und mit einer Schnitzerei verziert.
 
Budoten Kung Fu Säbel TPR
hergestellt aus schwarzem TPR-Kunststoff, Länge: ca. 87 cm, Griff: ca. 20 cm, Klingenbreite: von ca. 4,5 - ca. 8,5 cm Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine ca. 660 g schwere Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Parieren, Kampf Klinge gegen Klinge) geeignet ist. Der Artikel ist nur zum Training traditioneller Bewegungsformen (z.B. im Tai-Chi-Sport, Gymnastik, Kata...) ohne Partner bzw. ohne Kontakt ...
 
Budoland Kung-Fu-Schwert
ca. 85 cm Hergestellt aus Aluminium mit stumpfer Klinge. Am Griff ist eine Schleife befestigt. Klingenstärke ca. 0,6cm, Klingenbreite unterhalb des Griffes ca. 3,5cm, an der breitesten Stelle ca. 6,3cm.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Demowaffe, die nicht zum praktischen Üben (Pariere...
 
Ju-Sports Tai Chi Schwert Holz
Länge ca. 95 cm, mit Handschutz Besonderheiten:
Tai Chi Schwert aus Roteiche
mit Handschutz
zum Üben von Formen
 
Shaolin Kung Fu Übungs-Säbel
Gesamtlänge ca. 86 cm, Griff ca. 17 cm, starre Klinge ca. 68 cm lang und ca. 0,6 cm dick. Lieferung erfolgt ohne Scheide. Dieser Säbel ist aus Leichtmetall gefertigt. Er ist äußerst robust, weil er aus einem Stück hergestellt wurde. Der Griff wurde mit Leder umwickelt. Das Säbel hat eine sehr gute Handlage. Die Klinge ist stumpf, aber nicht für Schaukämpfe (Schlag Klinge auf Klinge) geeignet. Für Formübungen i...
 
Fujimae Semi-Flexibles Tai Chi Schwert
Gewicht mit Scheide ca. 1020 g, ohne Scheide ca. 810 g - Gesamtlänge ca. 96 cm und nur die Klinge ca. 70 cm Chinesichses Schwert mit schwarz verzierter Scheide. Schwert mit flexibler Klinge und Holzgriff graviert. Der Umschlag auch in schwarzem Holz graviert.
 
Tai Chi Schwert
Klingenlänge 73 cm, Gesamtlänge 96 cm Mit reich verzierter Klinge und Metallscheide. Die starre Klinge des Schwertes ist aus 420er rostfreiem Stahl, gehärtet und stumpf. Es handelt sich um einen Dekorationsartikel, er ist nicht zum praktischen Gebrauch konzipiert. Das Gewicht dieses Schwertes beträgt ohne Scheide ca. 950 g.

Her...
 
Budoten Kung Fu / Tai Chi Holzschwert
Gesamtlänge ca. 91 cm, Klingenlänge ca. 71 cm, aus Roteiche Übungswaffe zum Formentraining
 
Ju-Sports Tai Chi Schwert Holz Junior 74 cm
Tai Chi Schwert Junior, ca. 74 cm lang Besonderheiten:
Tai Chi Schwert aus Roteiche
mit Handschutz
zum Üben von Formen