Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen auch weiterhin

Wie bekannt sein dürfte, hat der EUGH und der BGH Entschädigungen bei Flugverspätungen durch entsprechende Urteile gewährt. Diese Rechtsprechung des EUGH erfolgte vor dem Hintergrund, dass die europäische Verordnung 261/2004/VO eine ausdrückliche Regelung zum Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen nicht enthielt.

Das Urteil des EUGH aus dem Jahre 2009 und das bestätigende Urteil des BGH waren insoweit klar und eindeutig. Dennoch wurde mittlerweile versucht diese Rechtsprechung des EUGH durch weitere Vorlagen an den EUGH zu „kippen“ oder den EUGH dazu zu bewegen, seine Rechtsprechung zu korrigieren. Der EUGH soll vereinfacht und reduziert dargestellt darüber entscheiden, ob er an seiner Rechtsprechung festhält und ob die Rechtsprechung des EUGH auch nicht gegen das sogenannte Montrealer Übereinkommen verstößt.
Der Generalanwalt des EUGH hat am 15.5.2012 seine Schlussanträge gestellt. Der Generalanwalt schlug vor, dass die bisherige Rechtsprechung des EUGH beibehalten wird. Dies erklärt er auch damit, dass das Schutzniveau bei einer Flugverspätung ähnlich einer Nichtbeförderung oder einer Annullierung eines Fluges ist. Auch der Gleichheitsgrundsatz in der bisherigen Rechtsprechung des EUGH sei gewahrt, da der Schaden, der Zeitverlust und die damit verbundenen Rechtsfolgen grundsätzlich ähnlich sind wie bei Nichtbeförderungen oder Annullierungen. Weiter legte der Generalanwalt dar, dass Flugverspätungen von mehr als drei Stunden selten sind und natürlich ab drei Stunden gemäß der Verordnung ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht. Weiter verstößt der Ausgleichsanspruch auch nicht gegen das Montrealer Übereinkommen.
Aus den Anträgen und den Erläuterungen des Generalanwalts ist zu entnehmen, dass die bisherige Rechtsprechung des EUGH zu recht erfolgte und laut dem Generalanwalt diese Rechtsprechung beibehalten werden soll. Eine Entscheidung des EUGH könnte noch in diesem Jahr erfolgen. Dies bedeutet einerseits natürlich keinesfalls, dass Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätungen nicht bestehen oder derzeit nicht geltend gemacht werden sollen oder können. Dies ergibt sich bereits aufgrund der klaren bisherigen Rechtsprechung des EUGH und des BGH. Weiter ist mit einer Änderung der vorgegebenen klaren Rechtsprechung des EUGH nicht zu rechnen. Letztlich sei klargestellt, dass der Antrag und die Erklärungen des Generalanwalts beim EUGH auch erwartet werden konnte.
Fluggesellschaften versuchen immer wieder mit Ablehnungsschreiben -Ablehnung von Entschädigungszahlungen- Fluggästen damit zu überzeugen, dass derzeit die Rechtslage beim EUGH überprüft wird etc. Lassen Sie Ihre Rechte auf eine Entschädigung überprüfen und lassen Sie sich nicht einfach durch anders lautende Rechtsansichten oder durch Schreiben der Fluggesellschaften verunsichern.
Quelle: openPR
Rechtsanwaltskanzlei Peter Ganz-Kolb
Peter Ganz-Kolb
Friedrichsring 10
68161 Mannheim

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.07.2012
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Tags: , ,

Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Messer bei Budoten

 
e.d.c. e.d.c. Taschenmesser street mate
Klingenlänge 85 mm Der perfekte Alltagsbegleiter. Ein gefälliges und sehr stabiles Taschenmesser welches dank der ausgeprägten Fingermulde sicher in der Hand liegt.

Die kräftige Klinge ist aus 440 rostfreiem Stahl und wird mittels Liner-Lock sicher arretiert. Die elegante Sandelholzgriffbeschalung und die Ba...
 
BlackField Messerständer
Blackfield-Messerständer aus Acryl zu Präsentationszwecken. Maße ca.: 10,5 cm x 5,5 cm x 6,0 cm (LxBxH) Hergestellt in China.
 
Jean Fuentes Einhandmesser - Zombie 7006
hergestellt aus 440er Edelstahl Klingenlänge: 90 mm, Gesamtlänge (ausgeklappt): 215 mm Klinge über Lock-System arretierbar. Das Messer besitzt eine schwarze Klinge mit Biohazard Symbolen. Mit Gürtelclip und Scheibenzertrümmerer.
- Taschenmesser mit einer Klinge
- Metall-Kunststoff-Griff

Technische Daten:
Gewicht 205 g
Grifflänge 125 mm
Klingenlänge 90 mm
 
WithArmour WithArmour Machete BOMBARDIER
Klingenstahl: 420 rostfrei, Griffmaterial: Kunststoff (gummiert), Scheide: Nylon, Klingenlänge: 340 mm, Gesamtlänge: 480 mm, Gewicht: 495 g Eine kräftige Tactical-Machete mit schwarz beschichteter, vorderlastiger Klinge.

Der Griff aus gummiertem Kunststoff liegt aufgrund der kräftigen Fingerrille und Daumenauflage sicher in der Hand.
 
Damast-Taschenmesser G10 Griff
Die Griffbeschalung ist aus hochwertigem und strapazierfähigem G10. Klingenlänge 70 mm Die Damastklinge wird mittels klassischer Lockback Verriegelung festgestellt. Die Klinge, die Backen und die verzierte Feder sind aus 71 Lagen rostfreiem Damaststahl, die Schneidlage besteht aus 8CR13MoV.
 
Damast-Taschenmesser Olivenholzgriff 42988
Klingenstahl: Damast (71 Lagen), Kernlage, 8Cr13MoV rostfrei, Griffmaterial: Olivenholz, Öffnungshilfe: Nagelrille, Arretierung: Backlock, Klingenlänge: 60 mm, Gewicht: 60 g Sowohl die Klinge, als auch die Backen sind aus Damast gefertigt. Die Lieferung erfolgt in einer Holz-Geschenkbox.
 
Haller Messer in Geschenkbox
Klingenlänge 95 mm, Gesamtlänge 210 mm Die Klinge geht als Flachangel voll bis zum Griffende durch. Beschalung aus Wurzelholz, mit kräftiger Parierstange aus Stahl. Mit Lederscheide.

Hergestellt in China.
 
Dekorativer Messerständer für ein Taschenmesser
aus einem kunststoffartigem Material

Hergestellt in China.
 
Haller Select AKUR 83932
Klingenstahl: 440 rostfrei, Griffmaterial: Zebraholz, Scheide: Leder, Klingenlänge: 105 mm, Gesamtlänge: 220 mm, Gewicht: 195 g Die Klinge aus rostfreiem Stahl ist durchgängig.
Eine kräftige Parierstange aus Stahl verhindert ein Abrutschen der Hand.
Am Griffende ist ein Fangriemen angebracht.