Girocard-Gebühren ab 01. November 2014 für Händler verhandelbar

CREDIT CARD BLUEDie bisherige Pflicht der Händler, einen Regelsatz von 0,3 Prozent, mindestens aber 0,08 Euro des Kartenumsatzes bei einer Electronic-Cash-Transaktion an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) abzuführen, ist ab dem 01. November 2014 hinfällig. Diese Gebühr wird vom Bundeskartellamt als wettbewerbswidrig angesehen, da bisher nur eine geringe Anzahl großer Handelsunternehmen das Privileg besaß, mit Banken Sonderkonditionen zu vereinbaren.
Zusammenschluss von Händlern zu Konzentratoren
Da es eine Schwierigkeit für kleinere Händler darstellt, aufgrund des geringen Transaktionsvolumens gute Konditionen auszuhandeln, schließen sich diese nun zu Händlerkonzentratoren zusammen. Auch ALEC Terminals ist als kaufmännischer Dienstleister dem Händlerkonzentrator seines technischen Netzbetreibers angeschlossen. Dieser verfolgt die Ziele, die EC-Cash-Gebühren zu optimieren, eine große Verhandlungsmasse mittels angeschlossener Händler zu erreichen und gute Konditionen auszuhandeln. Eine genaue Betrachtung des aktuellen Electronic-Cash-Anbieters ist daher für Händler sehr sinnvoll – ggfs. auch ein Anbieterwechsel.
Banken bilden Issuer-Konzentratoren
Da es in Deutschland eine Vielzahl an Instituten gibt, die EC-Karten herausgeben, wäre der Aufwand sehr groß, mit jedem einzelnen in Verhandlung zu treten. Denn nach dem Beschluss des Bundeskartellamtes sind alle Händler verpflichtet, mit jeder kartenausgebenden Bank (Issuer), eine bilaterale Vereinbarung über die EC-Cash-Gebühren vorzuweisen. Daher wurden hier ebenfalls Konzentratoren gebildet – die sogenannten Issuerkonzentratoren. Entgeltkonditionen können also nun zwischen Issuer- und Händlerkonzentratoren verhandelt werden.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 6.11.2014
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Kategorien: Freizeit, Buntes

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