EU plant Sanierungspflicht für Wohnungen – hohe Mehrkosten für Mieter

Die EU plant eine Sanierungspflicht für Wohnungen. Schlechte Nachricht für die Mieter: Die Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Deutschlands Wohnungsmieter müssen sich auf deutliche Mieterhöhungen einstellen. Die EU-Kommission will mit einem neuen Energieeffizienzplan Unternehmen verpflichten, pro Jahr drei Prozent ihres Wohnungsbestands energetisch zu sanieren.

Die Eigentümer wären in diesem Fall gezwungen, die Kosten durch Mieterhöhungen auf die Mieter umzulegen. „Der Mietanstieg würde die Heizkostenersparnis deutlich übersteigen“, sagt eine Sprecherin des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Stimmt das EU-Parlament zu, würde die Modernisierungspflicht voraussichtlich von 2013 an zunächst für Wohnungsunternehmen der öffentlichen Hand gelten. Die 735 kommunalen Gesellschaften halten mit 2,4 Millionen Wohnungen 10,4 Prozent des Gesamtbestands von 23 Millionen Wohnungen in Deutschland.

Nach einer Studie der Leibniz-Universität Hannover für die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) würde jedoch allein die Sanierung dieser kommunalen Wohnungen sowie der 190.000 öffentlichen Schul- und Verwaltungsgebäude in Deutschland rund 40 Milliarden Euro verschlingen. „Auf Mieter und Kommunen würde eine finanzielle Mehrbelastung zukommen, die nur schwer zu schultern ist“, sagt Paul-Lothar Müller, Professor der Leibniz-Universität Hannover.

Die Immobilienbranche fürchtet, dass anschließend auch die übrigen Wohnungsvermieter zur raschen energetischen Sanierung verpflichtet werden. „Der Modernisierungszwang für die öffentliche Hand dürfte nur das Einstiegstor zu einer umfassenden Sanierungspflicht aller Besitzer sein“, sagt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund.
Mit dem Energieeffizienzplan will die EU-Kommission die Sanierungsquote im Wohnungsbestand der Mitgliedsländer deutlich erhöhen. Das ist auch das Ziel der Bundesregierung. Bislang werden in Deutschland lediglich 0,8 Prozent des gesamten Wohngebäudebestands pro Jahr energetisch auf Vordermann gebracht. Die Bundesregierung will die Quote auf mindestens zwei Prozent pro Jahr erhöhen. Dadurch sollen die bei der Verfeuerung fossiler Brennstoffe entstehenden Kohlendioxidemissionen langfristig um 80 Prozent reduziert werden. Das Gas steht im Verdacht, die Erdatmosphäre aufzuheizen.

Finanzielle Belastungen für Mieter steigen

Doch ob es dafür auch – wie ursprünglich geplant – steuerliche Abschreibungen gibt, ist wieder völlig offen, nachdem der Bundesrat das Vorhaben der Bundesregierung abgelehnt hat, dass Hausbesitzer zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent ihrer Sanierungskosten steuerlich geltend machen können. Der Vermittlungsausschuss soll aber nicht angerufen werden. Denkbar ist, dass nun die entsprechenden Fördermittel im Bundeshaushalt aufgestockt werden.

Für Mieter erhöhen sich bei der energetischen Sanierung der Wohnung die finanziellen Belastungen. Die Kosten für den Einbau von Dämmstoffen und modernen Heizungsanlagen übersteigen die Heizenergieersparnis. Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) senkt eine energetische Sanierung bei Gründerzeithäusern den Heizenergieverbrauch lediglich um 10,6 Prozent.

Selbst bei Mehrfamilienhäusern, die zwischen 1950 und 1960 errichtet wurden, beträgt die Energieersparnis nur 27 Prozent. „Durch den EU-Energieeffizienzplan würden unzumutbare Belastungen für die Mieter entstehen“, kritisiert GdW-Präsident Axel Gedaschko. Zudem fürchten öffentliche Wohnungsunternehmen, durch die Mieterhöhungen Mieter an private Eigentümer zu verlieren, weil diese zunächst nicht zur Sanierung verpflichtet sind.

Gedaschko: „Die kommunalen Wohnungsunternehmen würden in ihrer Leistungsfähigkeit überfordert.“ Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht die privaten Vermieter jedoch nicht als Gewinner im Wettbewerb. „Die Gefahr besteht, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen in diesem Fall den Großteil der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fördermittel über die staatliche KfW-Bank erhalten werden“, sagt Haus-&-Grund-Jurist Happ.

Private Eigentümer würden damit Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für die Modernisierung und den altersgerechten Umbau ihrer Eigenheime und Eigentumswohnungen verlieren. Happ: „Das würde private Besitzer umso härter treffen, wenn ihnen anschließend auch noch eine Sanierungspflicht auferlegt wird.“

Nach Schätzungen der Deutschen Energie-Agentur (Dena) werden die energetischen Gebäudesanierungen 2011 im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um die Hälfte zurückgehen. Wesentliche Gründe dafür sieht die Energieagentur in dem seit Monaten schwelenden Streit über steuerliche Anreize und die nicht ausreichenden Förderprogramme. Sie fordert deshalb Bundesregierung und die Länder auf, eine schnelle Lösung im Streit über die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zu finden und das Fördervolumen auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 4.10.2011
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