Jugendamts-Skandalfall Nina Veronika – Mutter darf nicht mit Familienrichterin sprechen

urteil007.jpgDas Gebaren des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt im Sorgerechtsfall um das 10 Monate alte Mädchen Nina Veronika nimmt immer unglaublichere Ausmaße an. Mehrfach wurde die fallbefasste Familienrichterin in den letzten Wochen von der leiblichen Mutter schriftlich darauf hingewiesen, dass das Jugendamt Stuttgart erneut die Kontakte zwischen dem kleinen Mädchen und seinen Eltern widerrechtlich vereitelt.

Noch im August hat das Jugendamt Stuttgart einen Beschluss zu den wöchentlichen Umgängen mitgetragen, dessen Abänderung es nun beantragt. Damit nicht genug: das Jugendamt Stuttgart beantragt auch die Umgänge bis auf Weiteres auszusetzen, und setzt diese sofort aus – ohne Beschluss.

Nachdem sämtliche Schreiben der Kindsmutter von der Familienrichterin seit mehreren Wochen schlicht liegengelassen werden, wandte sich gestern die Mutter telefonisch an das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, um die Richterin persönlich zu sprechen.

Die Angestellte der Geschäftsstelle teilte der rechtsuchenden Mutter zunächst mit, dass die Richterin nicht anwesend sei. Auf Nachfrage der Mutter, wann die Richterin zurückkehre und als klar wurde, um welche Sorgerechtsangelegenheit es sich handelt, wurde der Mutter dann mitgeteilt, sie dürfe nicht mit der Richterin sprechen und könne nicht durchgestellt werden.

Die Mutter fragte mehrfach nach, auf welcher Rechtsgrundlage das Verhalten des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt basiert. Dies konnte von der Angestellten der Geschäftsstelle nicht beantwortet werden.

Schließlich wurde von der Angestellten der Hörer aufgelegt, so wie dies im Sorgerechtsfall Nina Veronika nach dem Maulkorb-Erlass von Amtsleiter Bruno Pfeifle von den Mitarbeitern des Jugendamtes Stuttgart bereits bekannt ist.

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamtes Stuttgart sowie nunmehr auch das Familiengericht im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.11.2008
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