Waffenrecht – Sinn und Unsinn

PolizeikelleÜber Sinn und Unsinn des deutschen Waffenrechts ist schon viel gestritten worden. Und tatsächlich die Frage nach dem Sinn nationaler Sonderregelungen und den Auswüchsen, die manche Regelungen mittlerweile angenommen haben, stellt sich nicht nur zwangsläufig, nein, sie drängt sich vielmehr geradezu auf.

Nehmen wir beispielsweise die Kama aus dem Kobudo-Bereich. Die Kama ist hierzulande ausschließlich als Waffe bekannt. In Wahrheit ist sie aber nichts anderes als ein Sichel, die in ihrem Herkunftsland Japan auch heute noch in jedem Heimwerkerladen als Gartengerät zu bekommen ist.

Gehen wir weiter zum Nunchaku. Ein Nunchaku ist nichts anderes als ein kleiner Dreschflegel. Niemand käme auf die Idee, einen Dreschflegel primär als Waffe einzustufen. In Deutschland gehört das vor allem durch Bruce Lee Filme bekannt gewordene Nunchaku sogar zu den verbotenen Waffen. Verboten wurde das Nunchaku interessanterweise aber eben nicht wegen seiner enormen Schlagkraft – nein es wurde als Würgewaffe verboten. Nach Ansicht der Behörden besteht die Möglichkeit, dass mit der die beiden Schlagstöcke verbundenen Kette der Einsatz als Würgewaffe ermöglicht würde. Den Gipfel der Absurdität erreichte das BKA als auch die sogenannten Soft-Nunchakus vor einigen Jahren verboten wurden. Diese Soft-Nunchakus besaßen nicht nur eine Sollbruchstelle sondern waren darüber hinaus derart lose miteinander verbunden, dass jeglicher Einsatz als Würgewaffe von vornherein ausgeschlossen war. Trotzdem wurden auch diese so eindeutig als Sportgerät einzustufenden Soft-Nunchaku verboten.

Während in Deutschland Erwerb und Besitzvon Nunchakus – gleicher welcher Art – unter Strafe steht, können in jedem Land rings um Deutschland herum sogar die aufgrund ihrer Schlagkraft als potentiell tödlich einzustufenden „echten“ Nunchaku völlig legal erworben werden. Welchen Sinn macht eine solche nationale Lösung angesichts der so oft proklamiertrn Einheit in der europäischen Union?

Unlängst ereilte die als Kyoketsu-Shogei bekannt Ninja-Waffe (ein Haken, an dem eine Kette befestigt ist) ebenfalls das Verbot als Würgewaffe, wobei hier anders als beim Nunchaku ein derartiger Einsatz wirklich möglich und auch vorgesehen ist, wenngleich dies nur eine von mehreren Möglichkeiten ist. Hauptziel dürfte es wohl gewesen sein, den Gegner kampfunfähig zu machen.

Gehen wir weiter zu den Shuriken. In Deutschland gehören selbst Gummi-Shuriken zu den verbotenen Waffen. Der Einsatz von Shuriken erfordert einiges an Geschick und Können und ist alles andere als leicht. Wieso gehören Shuriken zu den verbotenen Waffen, während Wurfmesser weiter erlaubt sind? Die Logik ist nicht ganz einsichtig. Bis vor einigen Jahren waren Shuriken als Sportgeräte grundsätzlich als Attrappe – selbst als stumpfer Metall-Shuriken – erlaubt. Während zwischenzeitlich alle Arten von Shuriken verboten sind, können in Deutschlands Nachbarländern sogar rasiermesserklingenscharfe Shuriken völlig legal erworben werden.

In Bezug auf Messer wurde eine eigenartige Längengrenze eingeführt, ab der Messer nur noch beschränkt mitgeführt bzw. überhaupt erworben werden dürfen. Ein Messer ist unabhängig von seiner Länge potentiell immer tödlich. Insofern erscheint mir eine Längenbegrenzung wenig Sinn zu ergeben. Die beliebten Butterfly-Messer sind in den meisten unserer Nachbarländer frei erhältlich. Ich persönlich sehe von einem Butterfly-Messer keine größere Gefahr ausgehen als von jedem anderen Messer. Begründet wird hier das Verbot insbesondere mit dem Umstand, dass ein Butterfly-Messer einen überraschenden, nicht sofort als Waffe und damit Gefahr erkennbaren Gegenstand darstellt. Messer einer größeren Länge sind aus meiner Sicht eine zumindest ebenso große Gefahr wie Schwerter. Während Messer einer bestimmten Länge mit feststehender Klinge verboten sind, haben die Behörden gegen Schwerter nichts einzuwenden. Die Situation ist verzwickt und nicht wirklich logisch zu erklären.

Während im Kampfsport eingesetzte Waffen immer häufiger mit Verboten belegt und damit tausende Kampfkunstanhänger entweder in ihren Möglichkeiten beschränkt oder in die Illegalität getrieben werden, zeigen sich die eigentlichen Gesetzesbrecher als wegen derer diese Gesetze eingeführt wurden gänzlich unbeeindruckt.

Warum bei Schusswaffen vergleichsweise lockere Regelungen bestehen ist wenig einsichtig. Während der Einsatz vieler Kampfsportwaffen ohne entsprechendes Training wenig Erfolg verspricht, kann jedes Kind eine Schusswaffe bedienen. Um Kampfsportwaffen richtig einsetzen zu können ist meist ein hohes Maß an Können gefragt, das wiederum viel Trainingsfleiß voraussetzt, welchen wohl die wenigsten kriminellen Elemente, wegen derer viele Waffen angeblich verboten wurden, aufzubringen bereit sind.

Letztlich halte ich nationale Alleingänge nicht nur für gefährlich sondern auch für wenig zielführend. In Bezug auf das Waffenrecht sollten europaweit einheitliche Regeln geschaffen werden. Ansonsten besteht bereits durch Überschreiten einer Grenze die Gefahr von unbeabsichtigten Gesetzesverstößen. Ferner können nur so die in anderen Staaten möglicherweise legalen Bezugsquellen für im eigenen Land verbotene Waffen geschlossen werden.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.01.2010
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