Deutsches Waffengesetz: Welche Vorgaben gelten in Sachen Waffenbesitz?

Zugegeben: Von amerikanischen Verhältnissen sind wir in Sachen Waffenbesitz hierzulande noch weit entfernt. Während in den USA etwa 120 Waffen in Privatbesitz auf 100 Einwohner entfallen, liegt die Quote in Deutschland nur bei etwa 20. Das liegt nicht zuletzt am vergleichsweise strikten Waffengesetz in Deutschland. Doch auch hierzulande entbrennen immer wieder Diskussionen über das Waffenrecht. Häufig handelt es dabei um einen Impuls, der sich nach Anschlägen, Amok- oder anderen Gewalttaten mit unterschiedlichsten Waffen Bahn bricht. Doch welche Regeln gibt es in Deutschland eigentlich genau bezüglich des Waffenrechts? Welche Waffen sind verboten? Welche Voraussetzungen müssen Personen erfüllen, die mit erlaubnispflichtigen Waffen umgehen wollen.

Welche rechtlichen Grundlagen reglementieren Waffenbesitz, -handel und -kauf?

Im Wesentlichen wird das Waffenrecht in Deutschland vor allem durch die folgenden Gesetze und Verordnungen begründet:

  • Waffengesetz (WaffG).
  • Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
  • Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Das Waffenrecht in Deutschland ist vergleichsweise streng. Reglementiert ist nicht nur, welche Waffen verboten, unter welchen Bedingungen erlaubte Waffen besessen werden dürfen, sondern etwa auch, wie Waffen transportiert und aufbewahrt werden müssen..

Welche Waffen verbietet das Waffenrecht in Deutschland grundlegend?

Welche Waffen in Deutschland grundsätzlich verboten, welche lediglich erlaubnispflichtig und welche vielleicht sogar erlaubnisfrei sind, ergibt sich aus Anlage 2 des Waffengesetzes (Waffenliste). Verboten ist in Deutschland dabei der Umgang u. a. mit den folgenden Waffen:

  • Kriegswaffen laut Kriegswaffenliste in Anlage 1 KrWaffKontrG (z. B. Panzerfaust, Handgranate, chemische oder biologische Kampfstoffe)
  • vollautomatische Schusswaffen (z. B. Maschinengewehr)
  • halbautomatische Kurz- oder Langwaffen mit mehr als 20 bzw. 10 Schuss Munition je Magazin (in der kleinsten Ausführung des Herstellers)
  • Pumpguns sowie abgesägte Schrotflinten
  • schnell zerlegbare Schusswaffen
  • getarnte Waffen, die also als solche nicht zu erkennen sind
  • Taser/Elektroschocker, die nicht von öffentlicher Stelle als unbedenklich eingestuft wurden (fehlendes Prüfzeichen)
  • unzulässige Reizstoffsprühgeräte
  • Molotowcocktails
  • einzelne Stichwaffen (z. B. Klappmesser, Butterflymesser, Faustmesser)
  • Wurfsterne, Nun-Chakus, Schlagringe u. v. m.

Der Umgang mit grundsätzlich verbotenen Waffen ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn das Bundeskriminalamt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Der widerrechtliche Besitz verbotener Waffen ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu 10 Jahren geahndet werden. Dieselbe Strafe kann auf Personen zukommen, die erlaubte Waffen ohne waffenrechtliche Erlaubnis besitzen.

Wer darf in Deutschland Waffen besitzen?

Das Waffengesetz gibt eindeutig vor, wem der Besitz einzelner erlaubter Waffen unter welchen Bedingungen gestattet ist. Erfasst sind dabei neben Einzelpersonen auch Personengruppen wie Jäger und Sportschützen. Für viele Waffen bedarf es dabei einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Eine solche können dabei in aller Regel nur Personen erhalten, die vor allem folgende Grundlagen erfüllen:

  1. 18. Lebensjahr vollendet
  2. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung wurden bestätigt
  3. Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde wurde erbracht
  4. ein persönliches Bedürfnis des Waffenbesitzes und -umgangs wurde nachgewiesen

Als Nachweis über die erteilte Erlaubnis erhalten die Betroffenen eine Waffenbesitzkarte. Bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen wie z. B. einer Schreckschusspistole ist in der Regel zumindest ein kleiner Waffenschein erforderlich. Umfassende Informationen zum Erwerb der roten, gelben oder grünen Waffenbesitzkarte, dem kleinen Waffenschein und weitere Details zum deutschen Waffenrecht finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/.

Im Übrigen bedeutet die Erlaubnis, eine Waffe zu besitzen, noch lange nicht, dass der Betroffene sie immer und überall einfach so mitführen darf. Denn das Führen von Waffen im öffentlichen Raum ist den meisten Menschen auch mit Umgangserlaubnis grundlegend untersagt. Lediglich einzelne Berufsgruppen können – sofern im Dienst – hiervon ausgenommen sein (insbesondere Polizei und Bundespolizei).

—–

Anmerkung: Quelle zum privaten Waffenbesitz https://www.watson.ch/wissen/die%20welt%20in%20karten/146794806-diese-laender-haben-die-meisten-waffen-in-privatbesitz

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 25.11.2020
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Kategorien: Allgemein Waffen

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