Steuerliche Selbstanzeige und Schwarzgeld – was nicht in der Presse steht

steuern„Nicht erst seit der Selbstanzeige von Prominenten wie Uli Höneß oder Alice Schwarzer wird die Öffentlichkeit aus erster Hand durch die Medien über alle Details informiert“ weiß Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Tim Lühn von VOLBERS VEHMEYER PARNTER mit Kanzleisitzen in Lingen, Neuenhaus und Lathen zu berichten. „Alle Finanzbehörden der Bundesländer verzeichneten im Januar und Februar 2014 eine deutliche Zunahme der Selbstanzeigen. In Niedersachsen betrug die Anzahl der Selbstanzeigen für diese Monate 862, im Jahr 2013 insgesamt 2.862. Damit ist die Bearbeitung von Selbstanzeigen für die Finanzämter in den letzten Jahren schon zur Routine geworden.“

Aus der Praxis eines Steuerberaters betrachtet kann allerdings bestätigt werden, dass der größte Teil der Selbstanzeigen – anders als bei Prominenten wie Uli Höneß – im Regelfall äußerst verschwiegen und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl von den Finanzbehörden abgearbeitet wird.
„Verfügt der Steuerberater über besonderes Fachwissen mit der grenzüberschreitenden Besteuerung von ausländischem Kapitalvermögen und Auslandseinkünften als Fachberater für Internationales Steuerrecht, werden auch die vielfältigen Fallen vermieden, die leicht zur Unwirksamkeit einer Selbstanzeige führen können“ führt Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Tim Lühn weiter aus.
Wirtschaftlich betrachtet war die Geldanlage von Schwarzgeld im Ausland oftmals eine schlechtere Geldanlage als bei der örtlichen Volksbank oder Sparkasse. Betrachtet man gerade die letzten Jahre der Finanzkrisen, wurde im Ausland oftmals ein ganz geringer Zinsertrag und teilweise sogar nur Verluste mit dem angelegten Schwarzgeld erzielt. Dem gegenüber standen häufig hohe Gebühren und Spesen der ausländischen Banken von teilweise mehreren Tausend Euro pro Jahr. Diese Kosten sind steuerlich auch unbeachtlich, da der Abzug vom Werbungskosten bei Kapitaleinkünften seit 2009 durch die Abgeltungssteuer ausgeschlossen ist!
Möglichweise genau darum haben viele Ausländer ihr Kapitalvermögen bei deutschen Banken angelegt. Dort profitieren sie nicht nur von den besseren Kapitalerträgen und niedrigeren Gebühren von Volksbanken und Sparkassen als wie z.B. bei Schweizer Banken, sondern die Zinsen für normale Sparbücher sind bei beschränkter Steuerpflicht von Ausländern in Deutschland steuerfrei. Der Gesetzgeber hat nämlich keine Vorschrift für die Besteuerung der Zinsen für normale Sparbücher geschaffen, die Ausländern auf ihr Sparvermögen erzielen!
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.08.2014
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