Fiskalischer Nutzen einer Vermögensteuer fraglich

Steuerberater sehen geforderte Steuererhöhungen kritisch / Hoher Erhebungsaufwand
Ein Bündnis von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Aktionsgruppen fordert derzeit öffentlichkeitswirksam eine höhere Besteuerung von Vermögen und Besserverdienern. Im Zentrum steht dabei auch die Wiedereinführung der 1996 ausgelaufenen Vermögensteuer. Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht bei der Steuerkanzlei SH+C, erläutert die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung der geforderten Steuererhöhungen für die Bürger.
Welche konkreten Steuererhöhungen fordert das Aktionsbündnis?
Das Aktionsbündnis fordert derzeit nur abstrakt die Höherbesteuerung von Besserverdienern und Vermögenden. Zu den Forderungen gehören die Wiedereinführung der Vermögensteuer, eine höhere Erbschaftsteuer, die Erhöhung des Spitzensteuersatzes, eine Anhebung der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge, höhere Unternehmenssteuern sowie die Erhebung einer zeitlich begrenzten Vermögensabgabe.
Welche Forderungen davon haben politisch tatsächlich eine Chance auf Umsetzung?
Die schwarz-gelbe Bundesregierung steht Steuererhöhungen ablehnend gegenüber und Änderungen erscheinen daher vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 unwahrscheinlich. SPD und Grüne wollen aber noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vermögensteuer vorlegen. Darüber hinaus befürworten beide Parteien Erhöhungen bei der Erbschaftsteuer, dem Spitzensteuersatz und der Abgeltungssteuer.
Wie schätzen Sie diese Forderungen ein?
In der politischen Diskussion wird häufig übersehen, dass zum derzeitigen Spitzensteuersatz von 45 Prozent noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu entrichten ist. Je nachdem liegt die tatsächliche Belastung der Spitzenverdiener damit heute schon bei rund 47,5 Prozent beziehungsweise rund 51,1 Prozent. Die Erhebung einer Vermögensteuer neben der seit 1996 stark angehobenen Erbschaftsteuer sehe ich besonders kritisch.
Wieso wäre eine Vermögensteuer aus Ihrer Sicht kritisch?
In der politischen Diskussion wird aktuell eine Abgabe von einem Prozent genannt, wobei Freibeträge von ein oder zwei Millionen Euro vorgesehen werden sollen. Ein Prozent hört sich nach wenig an, wird aber in Zeiten von Minimalverzinsungen zu Substanzverlusten bei den Betroffenen führen. Auch die Freibeträge hören sich hoch an, aber gerade in Bayern steigen die Immobilienpreise stetig und möglicherweise würden auch kapitalisierte Ansprüche aus privaten Renten einbezogen, womit diese Schwellen schnell erreicht sein können.
Aber gerade Millionäre soll die Vermögensteuer ja treffen.
Das ist richtig. Aber die Vermögensteuer wird Immobilienbesitzer dazu zwingen, die Mieten kontinuierlich zu erhöhen, um die neuen Steuerbelastungen – neben der Einkommensteuer, der Grundsteuer und Auflagen für Energieeinsparungen etc. – leisten zu können. Gerade illiquide Vermögenswerte oder Sachwerte mit niedrigen Renditen werden bei einer Vermögensteuer zur Herausforderung und deren Eigentümer zur Generierung von höheren Erträgen zwingen. Bei Immobilien werden die Mieter dann effektiv die Vermögensteuer „bezahlen“. Investitionen in renditeschwache Anlagen werden unattraktiv und die Renditemaximierung wird für die Anleger dann zur Vermeidung von Substanzverlusten infolge der Vermögensteuer im Vordergrund stehen. Ob das vom Aktionsbündnis so gewollt ist, ist fraglich.
Immobilien mit niedrigen Mietrenditen werden aber sicher niedriger bewertet werden.
Das ist nicht sicher. Die SPD will in diesem Zusammenhang der Bewertung des Erbschaftsteuerrechts folgen. Es gibt dort eine Kombination aus Substanz- und Ertragswerten, welche in der Praxis aber häufig zu deutlich über den Verkehrswerten liegenden Bewertungen führen. Die Bewertung von Vermögenswerten ist die größte Schwachstelle einer Vermögensteuer.
Weshalb ist die Bewertung von Vermögenswerten die Schwachstelle?
Mehr als 50 Prozent der Vermögenswerte in Deutschland bestehen aus Immobilien. Die Erhebung einer Vermögensteuer würde dazu führen, dass die Immobilienwerte jedes Jahr erneut festgestellt werden müssen. Tausende neue Beamte wären dafür notwendig. Auch auf die Steuerpflichtigen käme ein außerordentlicher Erklärungsaufwand zu. Während bei der Besteuerung von Erträgen die Bemessungsgrundlage relativ klar ist, muss diese bei der Besteuerung von Substanzwerten erst umständlich ermittelt werden.
Die Einnahmen aus einer Vermögensteuer sollten diesen Aufwand aber rechtfertigen.
Der Erhebungsaufwand für die Einkommensteuer wird mit weniger als zwei Prozent des Steueraufkommens angegeben. Für eine Vermögensteuer wird der Erhebungsaufwand derzeit mit etwa fünf Prozent angegeben. Es darf aber stark bezweifelt werden, ob dieser Wert angesichts eines optimistisch benannten Steueraufkommens von 11,5 Milliarden Euro ausreichend ist. Das entspräche gerade einmal 575 Millionen Euro und würde sicher nicht einmal zur jährlichen Bewertung aller Immobilien ausreichen. Zu neuen Beamtenpositionen würden ja noch erhebliche Ausgaben für EDV-Programme, Räume, Formulare etc. kommen.
Wieso zweifeln Sie das prognostizierte Aufkommen einer Vermögensteuer an?
Will man den Mittelstand gegenüber internationalen Großkonzernen überlebensfähig halten, wird man Ausnahmeregelungen für Familienunternehmen finden müssen. Auch die Landwirte und die rheinland-pfälzischen Weinbauern werden Begünstigungen fordern. Sicher wird man auch Ausnahmetatbestände für die private Altersvorsorge, Familien mit Kindern oder Kulturgüter schaffen müssen. Größtvermögen sind bekanntlich am mobilsten und hier wird es bei der Erhebung einer Vermögensteuer zu Verlagerungen ins Ausland kommen. Wenn man dann noch nennenswerte Steuereinnahmen erzielen will, wird man vor allem die Immobilienbesitzer belasten müssen. Ob daraus dann tatsächlich 11,5 Milliarden Euro generierbar sind, bezweifle ich.
Sie geben einer Vermögensteuer damit keine Chance?
Die Vermögensteuer ist vor allem eine politische Steuer. Fiskalisch könnte man durch Änderungen bei der Grundsteuer oder Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer mit weniger oder gar keinem Zusatzaufwand höhere Steuereinnahmen generieren. Je nach Ausgang der nächsten Bundestagswahl halte ich die Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie weitere Steuererhöhungen aber für möglich.
Was empfehlen Sie Steuerbürgern schon jetzt im Hinblick auf mögliche Änderungen?
Anstehende Betriebsübergaben und Firmennachfolgen sollten möglichst vorgezogen und noch vor der nächsten Bundestagswahl durchgeführt werden. Hier können derzeit noch umfassende Steuerbegünstigungen genutzt werden, welche von SPD und Grünen in Frage gestellt werden. Da auch abstrakt eine Erhöhung der Erbschaftsteuer gefordert wird, sollten auch sonstige Vermögensübertragungen zeitnah geprüft werden.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.10.2012
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