Bußgeld für ungenehmigte Werbung an Autos

rotekarte-stopp-urteile-rechtGewerbetreibende, insbesondere Aufkäufer von Autos, nutzen zunehmend Formen „wilder Werbung“, die überhand nehmen. „Gerade wer ein älteres Auto hat, wird regelmäßig genötigt, Visitenkarten aus dem Dichtungsring an seinem Fenster zu friemeln“, so die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion Darmstadt, Claudia Stricker. „Ich erinnere mich noch gut an ein Auto, das ich in Eberstadt sah. Es war von innen her mit hunderten solchen Visitenkarten ausgekleidet. Der Besitzer wollte uns wohl damit etwas sagen“, so Stricker augenzwinkernd.

Pirat Roland Cuny erarbeitete Ende März eine kleine Anfrage – zur Verschmutzung öffentlichen Raumes durch unverlangte gewerbliche Werbezettel insbesondere an Autos. Die Stadtverwaltung Darmstadt bestätigte in ihrem Antwortschreiben die Vermutung, dass es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Werbung handelt. Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf war ein Autohändler 2010 zu 200 Euro Bußgeld verdonnert worden. „Bisher hat die Stadt weggesehen“, bewertet Stricker die Antwort. „Es wurde keinerlei Genehmigung erteilt, aber auch keinerlei Verstoß geahndet.“ Die Piratenfraktion hat daher zur Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag einen Antrag eingebracht, dies für die Zukunft zu ändern. Die Stadtpolizei könne die Ahndung solcher Verstöße im Rahmen ihrer Parkkontrolltätigkeit ohne großen Mehraufwand mit übernehmen.
Quelle: openPR
Ich denke, dieses positive Beispiel sollte unbedingt Schule machen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 3.08.2013
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