Haftpflichtschäden durch Hunde

hundMehr als fünf Millionen Hundehalter gibt es in Deutschland. Die überwältigende Mehrheit der Hunde wird als friedlich eingestuft, nur bestimmte Hunderassen gelten als „gefährlich“ bzw. als Kampfhunde.

Dennoch sollte jeder Hundehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, denn als Hundehalter haftet man für jeden Schaden, den das Tier anrichtet. Auf ein eigenes Verschulden kommt es dabei gar nicht an, wenn „Bello“ unachtsam vor ein Auto auf die Straße rennt, einen Fahrradfahrer anspringt oder Besucher zur Begrüßung überschwänglich empfängt und dabei etwas beschädigt. Der Tierhalter muss auf Grund der Gefährdungshaftung für alle Schäden aufkommen, die das Tier dabei anrichtet, unabhängig davon ob er eine Mitschuld daran trägt oder nicht.

„Gerade auch für sehr brave Hunde, die noch nie etwas angestellt haben, empfiehlt sich für den Halter der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die bereits ab etwa 39,- Euro jährlich zu haben ist“, erklärt Versicherungskaufmann Karsten Werksnies vom Online-Portal Young-Insurance.de .

„Ein hervorragender Tarif ohne Leinenzwang, ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall und einer hohen Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ist bereits ab rund 50,- Euro Jahresbeitrag erhältlich. Selbst bei dem liebsten Hund kann es zu einem Schaden kommen, weil Tiere nach bestimmten Reaktionsweisen und Instinkten handeln. Viel häufiger als ein Beiß-Schaden ist in der Praxis, dass ein normalerweise sehr braver Hund einfach einmal auf die Straße rennt und ein Auto durch ein Ausweichmanöver etwas beschädigt oder beim Anspringen von Personen Brillen, Hosen oder Jacken beschädigt werden. Wer dann keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung hat, muss für solche Schäden selbst aufkommen.“

Bei der Auswahl des passenden Tarifs ist – neben einem günstigen Preis – insbesondere auf eine ausreichende Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zu achten. Derzeit gelten Versicherungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro als Richtwert. Weitere wichtige Kriterien sind die Mitversicherung von Mietsachschäden, Auslandsaufenthalten und dass der Versicherer keine Leistungsausschlüsse für das Hüten des Hundes durch andere Personen wie Freunde oder Verwandte vorsieht. Weiterhin sollte kein Vertrag abgeschlossen werden, der einen Leinenzwang vorsieht, damit auch für die Fälle Versicherungsschutz besteht, wenn der Hund nicht an der Leine war und es zu einem Schaden kommt.

Weitere Informationen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde sind auf der Internetseite http://www.tier-portal.young-insurance.de zu finden.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.11.2009
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