Rechtsfragen für Roben: die Anwaltsrobe ist Pflicht
Das Tragen von Roben für Organe der deutschen Rechtspflege wird bundesweit nicht immer einheitlich gehandhabt. Hinsichtlich des Tragens von Staatsanwaltsroben und Anwaltsroben besteht Einigkeit.
Wer schon einmal bei Gericht war, weiß, dass Funktionsträger vor deutschem Recht Roben tragen. Einen Staatsanwalt erkennt man an seiner Staatsanwaltsrobe, den Richter an der Richterrobe, den Anwalt an der Anwaltsrobe. Soweit ist die Handhabung von Roben in Deutschland einheitlich, wobei man sich in verschiedenen Bundesländern noch über ein ‚Muss‘ und ein ‚Soll‘ unterhalten kann.
Einzelne Landesrechte sehen bezüglich des Tragens einer Robe vor Gericht für unterschiedliche Funktionen jedoch unterschiedliche Regelungen vor. So ist es zum Beispiel in Baden-Württemberg vorgesehen, dass Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle in den Sitzungen zur Verhandlung und zur Entscheidungsverkündung eine Amtstracht, also eine Robe, tragen müssen. Durch das Tragen einer Anwaltsrobe soll die Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege sowie insbesondere die Würde des Ablaufs einer gerichtlichen Verhandlung geschützt werden. Ausnahmen davon gibt es nur, sofern nach Auffassung des Gerichts das Interesse an der Rechtsfindung eine andere Regelung gebietet, also nur im Einzelfall.
Die Berufsordnung für Rechtsanwälte regelt, dass ein Rechtsanwalt vor Gericht als Berufstracht eine Anwaltsrobe trägt. Eine Ausnahme davon bildet das Auftreten beim Amtsgericht in Zivilsachen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit daran besteht, dass Gerichtsverhandlungen in guter Ordnung und angemessener Form durchgeführt werden. Hierzu sei es dienlich, dass auch die beteiligten Rechtsanwälte eine Amtstracht, also eine Anwaltsrobe, tragen. Dies, so führt das hohe Gericht aus, hebe sie aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung heraus, und ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege werde durch das Tragen der Anwaltsrobe sichtbar gemacht.
Quelle: openPR
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