Paketzustellung – Sendungsverfolgung und Garagenvertrag

Der Empfang eines Paketes gestaltet sich auf Grund von Abwesenheit oftmals schwierig. Eine Sendungsverfolgung gibt zumindest darüber Auskunft, wann das Eintreffen eines Paketes zu erwarten ist. Ein Garagenvertrag garantiert darüber hinaus, dass eine Sendung zu einem gewünschten Ort auch ohne persönliche Anwesenheit geliefert wird.

Eine Paketverfolgung ist denkbar einfach. Es bedarf dazu nur einer Sendungsnummer und eines Internetanschlusses. Die Sendungsnummer hat jener, der das Paket abgeschickt hat. Bei Bestellungen in Onlineshops bekommen sie Kunden in der Regel automatisch mitgeteilt, um eine Sendungsverfolgung zu ermöglichen. Diese Sendungsnummer muss dann in die entsprechende Maske auf der Seite www.paketfinder.de eingegeben werden. Nach Bestätigung der Eingabe erhält der Kunde Auskunft über den aktuellen Zustellstand der Sendung. Auch bei Problemen mit einer Sendung, zum Beispiel dem Verdacht des Verlustes, ist so eine Sendungsverfolgung sinnvoll: So kann man sich selbst auf einfache Weise ein Bild über den aktuellen Ort machen, ohne sofort das zuständige Logistikunternehmen wegen einer Paketverfolgung beauftragen zu müssen.

Die Paketverfolgung ist das eine – das andere ist das Entgegennehmen eines Paketes. Oftmals können Pakete wegen Abwesenheit des Empfängers nicht direkt bei diesem abgegeben werden. Entweder wird die Sendung bei Nachbarn abgegeben oder sie ist auf in der nächsten Filiale des Lieferanten abzuholen. Erstes kann zu Problem führen, da der Nachbar eventuell mehrere Male nicht anzutreffen ist und so deshalb auf das Paket gewartet werden muss. Zweites bedeutet ein mühevoller Weg, vor allem wenn es sich um ein schweres Paket handelt. Hier kann ein so genannter Garagenvertrag (Abstellgenehmigung) Abhilfe schaffen. Mit so einem Vertrag gibt man dem Postunternehmen das Recht, die Sendung bei Abwesenheit an einem schriftlich fixierten Ort abzulegen. Der Ort sollte aber sicher sein, da ein Garagenvertrag oder auch Abstellgenehmigung genannt, den Verzicht auf die Paketversicherung bedeutet. Bei einem Ablageort in einem Miethaus mit vielen Partien ist er deswegen nicht empfehlenswert.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 5.08.2011
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