Verprügeln mit Ankündigung: Darf man das eigentlich?
„Ein ehemaliger Kumpel ist aus einem bestimmten Grund heraus stinksauer auf mich und angekündigt, micht zu verprügeln. Ist das eigentlich möglich? Er macht seit ein paar Jahren Taekwondo und ich Karate … Kickboxen soll ja auch sehr gefährlich sein …“
Man muss hier nicht groß darüber diskutieren, welcher Kampfsport besser oder schlechter ist. Es gibt keinen besseren oder schlechteren Kampfsport sondern immer nur einen besseren oder schlechteren Kämpfer.
Jeder kann jeden verprügeln. Das ist immer möglich. Die Frage müsste lauten: „Ist das auch erlaubt?“ – und das ist es natürlich nicht.
Wer ankündigt, jemanden verprügeln zu wollen, handelt vorsätzlich und kann sich damit vor Gericht nicht auf etwaige mildernde Umstände berufen. Ob der Fall dann auch vor Gericht landet hängt letztlich vom Geschädigten selbst ab, ob dieser Anzeige erstattet und Strafantrag stellt oder nicht.
Wer sich in einer Notwehrsituation befindet, darf sich verteidigen und zwar mit der dem Angriff angemessenen Reaktion. Wer überreagiert macht sich potentiell ebenfalls strafbar, wobei hier mildnernde Umstände angerechnet werden könnten.
Für Kampfsportler setzen Staatsanwälte und Richter übrigens in der Regel immer höhere Maßstäbe, da diese für gewöhnlich trainiert und geschult sind und mit Gefahrensituationen besser zurecht kommen sollten als der Normalbürger. D.h. hier tendieren die Gerichte schneller zu einer Überschreitung des durch das Notwehrrecht zulässigen Gewaltrahmens.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 11.01.2009bisher keine Kommentare
Kommentare
- Von: Doreen am 20.02.2009 um 13:24 Uhr
Eine Frage zu der verhältnissmäßigen Notwehr.
Wie verhält es sich, wenn eine Situartion eintritt, z.B. Belästigung im Zug ?
Belästigung an sich kann ich ausweichen in dem ich mir einen anderen Sitzplatz suche usw. Doch wie verhält es sich wenn jemand in meinen Distanzbereich „eindringt“?
Was m.M nach geschieht wenn mir eine fremde Person ins Gesicht fasst, gegen meinen Willen. Oder demonstrative Annäherungsversuche wagt, die ebenso gegen meinen Willen geschehen? Darf ich dann mich mit verhältnissmäßigen mitteln wehren? Das wäre u.a. ja auch eine Ohrfeige oder ein gezielter Tritt dahin wo es richtig weh tut, soweit es die Situation erlaubt noch in diesem geistesgegenwärtigen Zustand zu reagieren.
Diese Fragen haben mich schon lange interessiert, bisher hatte ich nur noch nicht die Zeit darüber mit jemanden zu reden, der sich damit auskennt.

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