Verbraucherschutz als Inkassohemmnis?
Der Weltverbrauchertag vom März 2011 offenbarte den innerhalb der Europäischen Union inzwischen erlangten hohen Verbraucherschutz. Mit Widerrufserklärung, Rücktrittsrecht, Nachbesserungsanspruch und anderen juristischen Haken und Ösen wird Unternehmen und Selbständigen der Abschluß und Ablauf eines wirtschaftlich lukrativen Geschäftes oftmals erschwert. Im Internet wird gelegentlich berichtet, welch skurrile Blüten der Verbraucherschutz treibt.
Da gehen Bestellungen in Onlineshops ein, die Produkte werden geliefert, allerdings nicht bezahlt, sondern gebraucht und benutzt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesandt. Der Kunde bedankt sich für die kostenlose Gebrauchsüberlassung und die Firma schaut in Bezug auf die Kosten und in Bezug auf die Neuwertigkeit der Ware in die Röhre.
Das nennt das Bundesjustizministerium in seiner Mitteilung zum Weltverbrauchertag „die Verbraucherrechte auf der Höhe der Zeit“ zu halten.
Durch Buttonlösungen soll künftig der Verbraucher noch stärker vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Jede Unklarheit im Internet wird zu Lasten der Firmen gehen. Für einen mündigen Bürger erhalten Unternehmen Maulkörbe. Keiner im Ministerium fragt sich: Wer schützt eigentlich die seriösen Unternehmer vor weniger seriösen Verbrauchern? Das schamlose Ausnutzen von Regelungslücken wird ministeriell hingenommen, obwohl gesetzgeberische Lösungen nicht nur denkbar sind, sondern auch machbar wären.
Als Lösung bleibt für betroffene Firmen nur, weitere kostenauslösende Eigeninitiative im Rahmen des Forderungsmanagements zu ergreifen. Um unter den Kunden und Verbrauchern die Spreu vom Weizen zu trennen, müssen etwa individuelle Beobachtungen des Kunden(zahlungs)verhaltens im Unternehmen eingeführt werden (Stichwort: scorecards). Begleitet werden müssen die hausinternen Vorkehrungen von frühzeitig eingeholten Zusatzinformationen (Auskunfteien, Schuldnerverzeichnisse etc.).
Bei Neukunden ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit angebracht. Bestandskunden sind bei Abweichungen vom üblichen Bestellablauf stärker unter die Lupe zu nehmen.
Erfolgen Änderungen zu Bestellformularen oder erbittet der Kunde andere Besonderheiten? Erfolgt eine auffällige und vom Standard abweichende Bestellung (z. B. Höhe, Umfang, Bestellwert einer neuen Order)?
Hier finden sich verschiedene Indizien, die ein Aufhorchen nahelegen. Im Hinterkopf müssen Sie stets den Gedanken haben, daß die Zahl der verschuldeten und damit zahlungsklammen Verbraucher von Jahr zu Jahr ansteigt. Insofern führt kein Weg am genauen Beobachten der eigenen Kunden vorbei. Aber selbst ein noch so genaues Beobachten und Überprüfen der Kunden schützt nicht vor Mißbräuchen.
Firmen und Selbständigen wird vom Gesetzgeber eine Prüfungslast auferlegt, die kaum zu stemmen ist. Die hieraus entstandenen Kosten müssen nolens volens in die Marge des Produkts oder der Dienstleistung eingerechnet werden – auch auf das Risiko hin, sich selbst eine wettbewerbsschädigende Verteuerung aufzuerlegen.
Und ansonsten? Für Unternehmen bleiben nur wenige rechtliche Stellschrauben. Selbst eine so starke und einschüchternde Waffe wie die Prüfung des Verbraucherverhaltens durch die Staatsanwaltschaft (z. B. auf Eingehungsbetrug hin) läßt manch scharfes Schwert der Justitia schnell zu einem stumpfen Stiel verkommen. Denn einen Vorsatz des Verbrauchers wird man selten nachweisen können. Letztlich bleibt Unternehmen und Selbständigen daher keine Alternative zu einem soliden Aufbau einer rechtlich exzellent begleiteten Geschäftsbeziehung.
elixir rechtsanwälte
Rechtsanwalt Uwe Martens
Falkensteiner Str. 27
60322 Frankfurt am Main
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.04.2011bisher keine Kommentare
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Kategorien: Freizeit, Buntes
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