Erst der kleine Finger, dann die Hand …

dann der ganze Arm mitsamt der Schulter … so oder so ähnlich könnte man die Forderungen eines Kunden bezeichnen, der offenbar nicht genug bekommen konnte und es sich schließlich nicht nehmen ließ, eine unfaire Rachebewertung zu verfassen, um seinem Ärger Luft zu machen. Was war geschehen?

Unser Kunde AF hat im April u.a. eine Handpratze (45 EUR) bestellt, die aber bereits zu diesem Zeitpunkt vergriffen war, was ihm wohl auch bekannt war. Trotzdem beschwerte er sich über die damit verbundene längere Lieferzeit und verlangte eine Kompensation. Wir kamen unserem Kunden entgegen. Den pauschal geforderten Preisnachlass von 16 EUR oder alternativ die kostenfreie Lieferung eines anderen Artikels in diesem Wert haben wir abgelehnt, da es für diese Forderung keine Anspruchsgrundlage gab. Da wir jedoch verstanden, dass der Kunde gern eine Pratze beim Training nutzen wollte, stellten wir dem Kunden einen Rabatt-Gutschein zur Verfügung mit dem er seine Bestellung vergünstigt auf ein anderes sofort lieferbares Produkt hätte ändern und ein höherwertiges Produkt sogar günstiger erwerben können.

Der Kunde nutzte den Gutschein Ende Juni und füllte seinen Warenkorb mit Produkten im Wert von

Als Ausgleich für die verlängerte Lieferzeit erhielt unser Kunde einen Rabatt-Gutschein, um vergünstigt eine Umbestellung aufgeben zu können.
Der Kunde nutzte diesen Gutschein jedoch nicht für eine Umbestellung sondern für eine Neubestellung im Wert von über 220 EUR. Darunter auch eine Reihe Sonderangebote (50 EUR), für die der Gutschein nicht nutzbar war. Der aufgrund des Gutscheins gewährte Preisnachlass von 18 EUR reichte dem Kunden nicht. Er verlangte eine Reduzierung seines Gesamtpreises auf 190 EUR.

Da auch Budoten aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie teilweise Kurzarbeit einführen musste, wurde diese E-Mail des Kunden zunächst übersehen und bedauerlicherweise erst verspätet bearbeitet. Wir bestätigten dem Kunden aufgrund dieser Verzögerung den zusätzlichen Preisnachlass und nahmen die Bestellung entsprechend auf.

Am nächsten Tag meldete sich der Kunde und behauptete, dass sein Sonder-Rabatt nicht berücksichtigt worden wäre obwohl die Bestellung zu exakt den von ihm genannten Preisen abzüglich eines weiteren Sonderrabatts aufgenommen worden war. Er forderte nun einen weiteren Preisnachlass. Da es sich hierbei nur um eine geringfügige Preisänderung handelte, kamen wir diesem Wunsch aus Kulanz nach.

Doch auch dies schien dem Kunden noch nicht zu genügen. Nun rügte er, dass die Bestellung zwar zutreffend zu den Preisen vom 30.06.2020 unter Berücksichtigung seines Sonder-Rabatts abzüglich eines weiteren Rabatts und der Preisanpassung aufgenommen worden sei, aber er mit den Preisen vom 17.07.2020 unter Anwendung seines Gutscheins möglicherweise noch günstiger gekommen wäre.

Dass der Gutschein jedoch bereits am 15.07.2020 abgelaufen war und deshalb zwei Tage später nicht mehr eingelöst werden konnte, interessierte den Kunden in diesem Zusammenhang nicht. Genau dies jedoch war unser Argument gegen ein weiteres preisliches Entgegenkommen.

Wir versuchten dies dem Kunden detailliert zu erklären, der aber nur noch darauf aus zu sein schien, noch weniger für seine Bestellung zu bezahlen. So verstieg sich der Kunde dann in die Forderung, nach einem Rabatt von 20-25 EUR für die noch ausstehende Pratze aus der ersten Bestellung. Außerdem forderte er für die zweite Bestellung insgesamt nur 175 EUR zahlen zu wollen.

Weder für den geforderten Preisnachlass aus der ersten Lieferung noch für den weiteren Preisnachlass aus der zweiten Lieferung war nach dem bereits großzügigem Entgegenkommen unsererseits noch Spielraum vorhanden. Wir lehnten das Begehend des Kunden daher ab und begründeten die Ablehnung ausführlich.

Als Kompromiss-Vorschlag erklärte sich der Kunde nun bereit, ein Produkt für 25 EUR zu erwerben und dann für die zweite Bestellung 200 EUR zahlen zu wollen. Für die Pratze aus der ersten Bestellung forderte er weiterhin 20-25 Prozent Rabatt und setzte Budoten ein Ultimatum.

Nachdem bereits innerhalb von nur 2 Tagen 12 E-Mails des Kunden mit immer neuen Forderungen und Vorwürfen eingingen, die wir allesamt geduldig und ausführlich beantworteten, haben wir den Kunden daran erinnert, dass Verträge einzuhalten sind. Das bedeutet für Budoten, dass wir die Pratze zum vereinbarten Preis liefern, sobald sie wieder vorrätig ist und auch die zweite Bestellung zum vereinbarten Preis liefern werden.

Umgekehrt erwarten wir aber auch, dass sich auch unser Kunde, der zwar behauptete Einzelunternehmer zu sein, sich aber offenkundig im Vertragsrecht nur sehr ungenügend auszukennen schien, an die geschlossenen Verträge hält, d.h. den vereinbarten – und noch dazu von ihm selbst ursprünglich geforderten – Kaufpreis zu bezahlen. Einen wie auch immer gearteten Anspruch für weitere Preisnachlässe gibt es für die zweite Bestellung nicht.

In Bezug auf die im Lieferrückstand befindliche Pratze wiesen wir den pauschalen Preisnachlass von 20-25% zurück und forderten den Kunden auf – soweit überhaupt vorhanden – den durch die Lieferverzögerung eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Wir sicherten dem Kunden in diesem Zusammenhang zu, einen Ausgleich für den nachgewiesenen Schaden zu leisten. – Allein: Ein entsprechender Nachweis erfolgte nicht.

Vielmehr griff unser Kunde auf die bekannte „Beschwerde-Plattform“ Trustpilot zurück und schrieb eine entsprechend schlechte Bewertung über Budoten:

Schrecklich. Abzocke. Ewig lange Lieferzeit, zudem die nur Teilweise ausgeliefert wird. Auf den Rest kann man vergeblich warten, es wird selbständig ohne das du davon erfährst storniert. Obwohl du darauf wartest und es zuvor bestätigt wurde. Die ständig ändernde Preise und schlaue Algorithmen geben den Rest. Alles in einem, die angegebenen Preisgarantien sollte man vergessen. Das funktioniert nicht. Du wirst da nur für Dumm verkauft. Kann nur abraten. Nur ärger und Zeitverschwendung.

Trustpilot

Die längere Lieferzeit war von Anfang an bekannt. Durch den Shutdown in Deutschland und den Lockdown in China kam es zu einem weltweiten Zusammenbruch der Lieferketten und in der Folge zu einer erheblich stärkeren Nachfrage und äußerst knappen Transportkapazitäten. Von einem Einzelunternehmer, der zu sein unser Kunde vorgab, hätten wir diesbezüglich auch in Bezug auf die sich daraus ergebenden Folgen etwas mehr Weitblick und Verständnis erwartet. Insoweit war die längere Lieferzeit für einen Artikel aus seiner Bestellung weder unerwartet noch in der aktuellen Situation verwunderlich. Dass Budoten hierfür keine Verantwortung trägt, sollte unter den besonderen Umständen nachvollziehbar sein.

Die Behauptung, dass Budoten einen Teil der Bestellung des Kunden storniert habe, ist unwahr. Richtig ist, dass der Kunde letztlich selbst die Pratze stornierte. Darüber hinaus wurde nachweislich keine Bestellposition durch Budoten entgegen dem Willen des Kunden geändert oder gar ohne dessen Weisung storniert.

Alle Budoten Preisgarantien gelten im Rahmen der unserer Tiefstpreisgarantie sowohl vor als auch nach dem Kauf. Allerdings hat sich der Kunde nie auf eine Tiefstpreisgarantie berufen. Die Behauptung, die Preisgarantien bei Budoten seien nur leere Versprechungen entbehrt jeglicher Grundlage. Alle Kunden, die bisher die Budoten Tiefstpreisgarantie in Anspruch genommen haben, können bestätigen, dass Budoten zur Tiefstpreisgarantie steht. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch richtig, dass es selten Gelegenheit gibt, sich auf die Budoten Tiefstpreisgarantie zu berufen.

Auch wird bei Budoten kein Kunde für „dumm verkauft„. Budoten ist nicht umsonst seit bereits fast 20 Jahren mit dem Gütesiegel des Euro Handels Instituts ausgezeichnet und seither regelmäßig erfolgreich neu zertifiziert worden. Für berechtigte Beschwerden agiert das Euro-Handelsinstitut als neutrale Dritt-Instanz eine Beschwerdestelle. Dass sich unser Kunde nicht an die Beschwerdestelle gewendet hat, sondern lieber eine Rachebewertung geschrieben hat, weil Budoten nicht mehr bereit war seinen immer neuen unbegründeten Forderungen nachzukommen, spricht für sich.

Schlaue Algorithmen setzt Budoten im Shop selbstverständlich ein. Ein Sonderangebot, dass schon erheblich vergünstigt angeboten wird, soll nicht durch einen weiteren Rabatt das Minus noch ins nicht mehr Überschaubare vergrößern. Deshalb sind Sonderangebote von weiteren Rabatten über den bereits eingepreisten Sonderrabatt hinaus ausgeschlossen. Entweder wollte der Kunde dies nicht verstehen oder er hoffte, auf einen wenig kompetenten Mitarbeiter zu stoßen, der ihm diesbezüglich noch einen zusätzlichen Preisvorteil einräumte.

Fazit: Bei der Wahrheit zu bleiben wäre wünschenswert gewesen. Rachebewertungen sind immer eine unfeine Sache – noch dazu, wenn sich der Kunde AF hinter einem Pseudonym zu verstecken versucht.
Ob der Kunde AF unsere ausführlichen Erläuterungen nicht verstehen konnte oder wollte vermögen wir nicht zu beurteilen. Am guten Willen unsererseits lag es jedenfalls nicht, dass eine gütliche Einigung nicht zustande kam. Dass wir dem Ansinnen des Kunden nicht nachgegeben haben, dürfte nun der Grund für diese Bewertung sein.

Abzocke“ ist jedenfalls etwas gänzlich anderes und „Abzocke“ durch Budoten hat der Kunde bei uns ganz sicher nicht erlebt.
Umgekehrt würde ich persönlich die Situation schon anders sehen. Denn immerhin hat der Kunde, der sich mit dem 10%-Rabatt-Gutschein vergünstigt einen Ersatzartikel aussuchen sollte, diesen Rabatt-Gutschein genutzt, um vergünstigt eine erheblich größere Bestellung aufzugeben. Dabei genügte ihm der durch den Gutschein gewährte 10-prozentige Rabatt nicht und er forderte noch mehr.
Nachdem er diesen Rabatt erhielt, war ihm auch dies nicht genug und er forderte einen weiteren Preisnachlass.
Doch selbst dieser Preisnachlass genügte nicht und er forderte nochmals einen erheblichen Preisnachlass, den wir dann schließlich abgelehnt haben.
Möge jeder selbst darüber urteilen, auf welcher Seite tatsächlich „Abzocke“ betrieben wurde.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 23.07.2020
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