Terroristische Vereinigung in der deutschen Jugendhilfe?
35-jährige Marktforschungsspezialist, Jurist Vladimir Nechaev widmete die letzten 1,5 Jahre einer Vor-Studie über die gravierende Menschenrechtsverstöße in der deutschen Jugendhilfe. Durch Analyse der offiziellen Statistik lässt sich ein enormer Anstieg der Inobhutnahmen (+31%) sowie anderer „legitimierbaren“ freiheitsberaubender Maßnahmen feststellen. Auf der qualitativen Seite der Forschung lassen sich durch Interviews mit Trennungsvätern und Analyse der BVerfG-Entscheidungen Bereicherungsabsicht einzelner Jugendhilfe-Mitarbeiter (§§ 263, 266 StGB) feststellen. In einigen Fällen wird den Eltern offen angedroht, das Kind werde an die Pflegefamilie vermittelt.
Auftragsvergabe durch Jugendamt oder Gericht macht die Kassenplünderung und somit die Verwertung eines Kindes möglich.
Als vermutetes Bereicherungsinstrumentarium werden im modernen Deutschland menschenverachtende Methoden eingesetzt, die der bekannteste Kinderpsychologe Bruno Bettelheim (1903-1990) während seiner Anwesenheit in den KZ Dachau und Buchenwald als Werkzeuge zum Willensbruch beschrieben hat. Die ohnehin belastete (Trennungs-)Eltern werden gegeneinander ausgespielt und systematisch seelisch gebrochen.
Durch die Arbeit von Vladimir Nechaev ist eine laufende (Stand 09.2014) populistische, negativ gefärbte, väterzentrierte Vor-Studie über die Willkür der deutschen Jugendhilfe und Familiengerichte in Kindschaftsfragen entstanden. Die Vor-Studie mit repräsentativen Ansätzen (über 300 Quellen, Umfragen) behandelt die Willkür der deutschen Instanzen, gerichtliches und außergerichtliches Verfahrensmuster in der Praxis, rechtliche Lage, falsche Rechtsanwendung, analysiert die Korruptionshintergründe, die bereits im Verfahrenskonzept verankert sind, bietet Lösungsansätze und konkrete behördliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an.
Laut einigen Quellen laufen bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Jugendhilfe-Mitarbeiter wegen Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129a StGB und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, § 7 VStGB. Das letztere ist ein Verbrechen nach Völkerrecht, welches eine Vorstufe zum gewaltsamen Völkermord (§ 6 VStGB) darstellt.
Die Materie könnte nicht nur für Juristen, Markt- und Meinungsforscher interessant sein, sondern für breite Bevölkerungskreise, denn das Jugendhilfe-Phänomen kann laut MdEP Philippe Boulland jeden treffen (02.04.2014). Die aktuelle Studie der FernUni Hagen belegt den maroden Zustand der deutschen Jugendhilfe im Gutachenwesen.
Eine Lektüre der Webseite www.lovesunpeace.com/kids lohnt sich vor allem für Journalisten, die den Mut zur System-Kritik haben. Unterstützer und Spender werden gerne gesehen. Es könnte sich um unsere Kinder handeln.
Quelle: openPR
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