Nicht nur an Weihnachten: Wer zahlt die Brandschäden, wenn es in der Wohnung gebrannt hat?
In der Advents- und Weihnachtszeit gibt es besonders viele Brandanlässe. Die zündende Kombination romantischer Wachskerzen und zunehmend ausgetrockneten Tannenreisigs beschäftigt die Rechtsabteilungen der Versicherungen, Gerichte und Anwälte Jahr für Jahr.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenIst Blitzeinschlag in meiner Hausratversicherung versichert?
In diesem Sommer häufen sich die Meldungen über schwere Gewitter mit Hagel, Donner und Blitzeinschlägen. Dies merken auch die Versicherungen, bei denen zunehmend mehr durch Gewitter verursachte Schäden gemeldet werden. Welche Versicherung kommt aber nun für welchen Schaden auf?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFrostschäden an Gebäuden: So versuchen Versicherungen Zahlungen zu entgehen
In der Frostperiode werden jedes Jahr Leitungswasserschäden durch Frost gegenüber den Versicherungen gemeldet. Häufig ist die erste Reaktion der Versicherung, dass diese sich nicht oder nur eingeschränkt zahlen will. Begründung ist, der Versicherungsnehmer habe gegen die Sicherheitsbestimmungen in dem Versicherungsvertrag verstoßen. Der Versicherungsnehmer ist nach dem Versicherungsvertrag verpflichtet, in der kalten Jahreszeit das Gebäude ausreichend zu beheizen und dies zu kontrollieren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWenn die Silvesterknaller mehr als Funken schlagen
Silvesterknaller, -raketen und andere Feuerwerkskörper gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Doch nicht für jeden fängt damit das neue Jahr gut an. Die Polizei, Rettungsdienste und die Feuerwehr verzeichnen in der Nacht zum 1. Januar mehr Einsätze als an vielen anderen Tagen im Jahr zusammengerechnet. Sach- und Personenschäden entstehen oft aufgrund von Materialfehlern oder unsachgemäßer Handhabe. Je nach Schadensart haftet eine andere Versicherung. Darauf weist der Immobilienverband IVD West hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRichtig versichert bei Unwetter- und Sturmschäden
Stürme und Unwetter verursachten in den letzten Jahren Schäden in Millionenhöhe. Nicht nur die populären Orkane Lothar (1999), Jeanette (2002) und Kyrill (2007) sorgten für immense Sachschäden, sondern eben auch viele kleinere Unwetter.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRecht einfach erklärt Tipp des Monats: Sturmschäden
Wer von seiner Versicherung Sturmschäden am Haus ersetzt haben will, hat einiges zu beachten. Das meldet der Internetinformationsservice recht-einfach-erklaert.de.
Zunächst muss er beweisen können, dass der Schaden tatsächlich unmittelbar durch einen Sturm verursacht wurde. Hierfür reicht nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urt. v. 12.04.2005 – 12 U 251/04) aus, dass in der näheren Umgebung des Gebäudes nachweislich Sturm (mindestens Windstärke 8) gemessen wurde.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUnwetter noch nicht vorüber – Bei Hochwasser und Überschwemmung greift Gebäudeversicherung nicht
Die Nachrichten sind voll von Meldungen über Starkregen, Gewitterfronten, überfluteten Wiesen, gesperrten Straßen und vollgelaufenen Kellern. Besonders arg hat es die Regionen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin und Bayern getroffen. Die Wucht der Regenfälle entstand durch kleine Hitzegewitterfronten, welche sich rasch und nahezu ohne Wind örtlich begrenzt entluden. So fielen teilweise bis knapp 50 Liter Niederschlag pro Quadratmeter.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchäden durch deliktsunfähige Kinder können zu bösem Blut in der Nachbarschaft führen
Im Schadenfall nicht ausreichend versichert zu sein, birgt für Kunden wie Vermittler gehörig Konfliktpotential. Kunde und Vermittler machen sich oft gegenseitig für die Misere verantwortlich. Eine mögliche Deckungslücke lauert im Haftpflichtbereich im Zusammenhang mit deliktsunfähigen Kindern.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAdvent, Advent der Christbaum brennt – muss die Versicherung zahlen? Das neue Versicherungsvertragsgesetz
Jedes Jahr endet die besinnliche Weihnachtszeit für ca. 30.000 Haushalte in der BRD schlimmstenfalls in einer Feuerbrunst.,? Wer die Kerzen am Weihnachtsbaum unsachgemäß befestigt und den Weihnachtsbaum dann noch unbeaufsichtigt lässt, läuft Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten