Wenn die Silvesterknaller mehr als Funken schlagen
Silvesterknaller, -raketen und andere Feuerwerkskörper gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Doch nicht für jeden fängt damit das neue Jahr gut an. Die Polizei, Rettungsdienste und die Feuerwehr verzeichnen in der Nacht zum 1. Januar mehr Einsätze als an vielen anderen Tagen im Jahr zusammengerechnet. Sach- und Personenschäden entstehen oft aufgrund von Materialfehlern oder unsachgemäßer Handhabe. Je nach Schadensart haftet eine andere Versicherung. Darauf weist der Immobilienverband IVD West hin.
Vor der Silvesternacht ist es ratsam, leicht brennbare Gegenstände und Materialien aus dem Garten sowie von Balkon und Terrasse zu entfernen. Fehlgeleitete Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper können diese so nicht in Brand setzen. Zu den leichtentflammbaren Objekten zählen besonders Altpapier und Dekorationsartikel aus Kunststoff oder Papier. Außerdem sollte man darauf achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, wenn das neue Jahr lautstark begrüßt wird. Auf diese Weise können keine Böller oder Blindgänger versehentlich in die eigenen vier Wände geraten.
"Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Gäste in der Wohnung Knaller entzünden und Schäden entstehen.", erläutert Ralph Pass, Vorsitzender des Immobilienverbandes IVD West. "Dies gilt ebenfalls für den Hausflur in einem Mietshaus oder wenn Knaller in Mülltonnen oder Briefkästen gezündet werden. Die Haftpflichtversicherung des Versursachers, der den Schaden herbeigeführt hat, haftet.", führt er weiter aus. Wer für solche Fälle keine private Haftpflichtversi-cherung abgeschlossen hat, muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Kommt es in der Nacht des Jahreswechsels zu einem größeren Wohnungsbrand, bei dem Feuer und Löschwasser größere Zerstörungen anrichten, tritt die Hausratsversicherung ein. Bei Schäden an der Hauswand, dem Dach oder der Garage, tritt die Gebäudeversicherung ein.
Nicht nur wegen des Alkoholgenusses sollte man das Auto besser in Garage oder einer ruhigen Seitenstraße geparkt lassen an Silvester. In Straßen, die überwiegend von Bürogebäuden gesäumt sind, sind die eigenen vier Räder auch gut aufgehoben. Wer seinen Wagen dennoch in be-lebten Wohngegenden oder in der Nähe von Gaststätten läßt, muß mit Lackschäden oder größeren Schäden am Fahrzeug durch Feuerwerkskörper oder übermütige Feierfreunde rechnen. Die Täter sind am nächsten Morgen in den seltensten Fällen zu ermitteln. Die Kosten für die Beseiti-gung von Brandschäden am Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung.
Bei Personenschäden durch den zündelnden Silvesterspaß tritt die Krankenversicherung für die Behandlung ein. Dauerhafte gesundheitliche Schäden deckt die Unfallversicherung ab. Damit hoffentlich gerade keine dieser beiden Versicherungen zum Einsatz kommt, ist es am besten stets mit größter Umsichtigkeit und Vorsicht mit Feuerwerkskörpern zu hantieren.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.12.2009bisher keine Kommentare
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