Spielregeln für soziale Medien – was Nutzer beachten sollten

socialnetworkPosten, twittern, bloggen: Soziale Netzwerke liegen voll im Trend. Menschen aus aller Welt treffen sich bei Facebook, twitter oder wer-kennt-wen, um Freundschaften online zu pflegen, Informationen zu Veranstaltungen zu erhalten oder neue Kontakte zu knüpfen. Was im Umgang mit sozialen Netzwerken zu beachten ist und wie man sich vor unerwünschten Konsequenzen schützt, erklärt ROLAND-Partneranwalt Hendrik Sievers von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Hoge & Kollegen.

Netiquette – gelten online die gleichen Verhaltensregeln?
Ein herabsetzender Kommentar über den Chef, Arbeitskollegen oder Exfreund ist schnell bei Facebook oder twitter geschrieben. Dass man sich damit strafbar machen kann, ist vielen Internetnutzern nicht bewusst. „Generell sind Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen auch im Internet strafbar“, so Rechtsanwalt Hendrik Sievers. Die betroffene Person kann Strafanzeige erstatten und rechtliche Schritte einleiten. Und dann kann es teuer werden. „Auch im Internet gelten die Regeln eines respektvollen Umgangs miteinander“, betont der ROLAND-Partneranwalt.
Kündigung wegen Online-Beleidigung – ist das erlaubt?
Die Bloßstellung einer Person in sozialen Netzwerken kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen: Ermittlungsverfahren, Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche und eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr können die Folgen sein. „Internetnutzern sollte bewusst sein, dass ein Eintrag in sozialen Netzwerken öffentlich und – wenn überhaupt – nur schwer zu löschen ist. Eine Beleidigung des Arbeitsgebers beispielsweise kann daher bis zur fristlosen Kündigung führen“, so Hendrik Sievers.
Zu Unrecht wegen Schmähkritik beschuldigt – was sollten Nutzer tun?
Wer im Internet andere durch falsche Tatsachenbehauptungen oder mit Schmähkritik in deren persönlicher Ehre verletzt, muss unter Umständen mit hohen Kosten rechnen. Doch auch wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, muss die Abmahnung ernst nehmen. Ansonsten können gerichtliche Schritte folgen, die beträchtliche Kosten nach sich ziehen. „Auf eine Abmahnung folgt häufig eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Betroffene Internetnutzer sollten
hier rechtlichen Rat einholen“, empfiehlt der ROLAND-Partneranwalt.
Facebook-Party – wer haftet für Schäden?
Grundsätzlich haftet in erster Linie der Verursacher für Schäden. Daher könnte sogar die Person, die zu einer Facebook-Party eingeladen hat, für die gesamten Kosten aufkommen müssen. Randalieren jedoch Besucher einer Facebook-Party in Vorgärten oder zerstören Eigentum, müssen sie die Kosten tragen. „Hat ein Nutzer aus Versehen öffentlich zu einer Facebook-Party eingeladen, sollte er die Polizei verständigen“, sagt ROLAND-Partneranwalt Hendrik Sievers. „Zu der Frage, wer die Kosten nach einer Facebook-Party trägt, existiert noch keine Rechtsprechung. Generell ist jedem davon abzuraten, für eine private Feier öffentlich über Facebook einzuladen.“
Kritische Links verbreiten – haftet man in diesem Fall mit?
In sozialen Netzwerken werden nicht nur Urlaubsfotos geteilt, sondern auch kritische Äußerungen verbreitet. Wenn Internetnutzer einen Link setzen, können sie auch für die Inhalte haften. „Viele Internetnutzer wissen nicht, dass sie sich bei der Verknüpfung einer anderen Internetseite durch einen Link den Inhalt zu Eigen machen können. Internetnutzer sollten daher kritische Äußerungen Dritter nicht unreflektiert übernehmen, sondern sich gegebenenfalls distanzieren“, rät Hendrik Sievers.
Bildrechte im Netz – der Urheber hat das Recht am Bild
Bilder werden in sozialen Netzwerken gerne geteilt und verbreitet. Nur wenige Nutzer wissen, dass jede Bilddatei grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist. Bei Plattformen wie flickr oder Pinterest ist zudem nur schwer zu erkennen, ob die Person, die das Bild eingestellt hat, hierzu auch berechtigt war. „Generell sollte man im Internet veröffentlichte Fotos und Bilder nicht in soziale Netzwerke einstellen, sofern man nicht selbst Urheber des Bildes ist oder durch schriftliche Vereinbarung mit dem Urheber oder Rechteinhaber das Recht zur Veröffentlichung erlangt hat.“ Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Recht der Person am eigenen Bild. „Bei eingestellten Partyfotos müsste im Vorfeld die Einwilligung von jeder Person eingeholt werden, die darauf zu sehen ist – am besten schriftlich. In der Praxis geschieht dies allerdings häufig nicht. Jeder hat jedoch grundsätzlich das Recht, bei Fotos von seiner Person zu fordern, diese aus dem Netz zu entfernen“, so Hendrik Sievers.
Cyber-Stalking am Arbeitsplatz – wie sich Betroffene wehren können
Werden Internetnutzer im Arbeitsumfeld über soziale Netzwerke belästigt, können sie sich beim Arbeitgeber melden, da dieser für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Sofern das Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, kann auch dort Beschwerde über Stalking oder Mobbing eingereicht werden. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kommen sogar Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht. „Betroffene haben einen Anspruch darauf, dass die Inhalte gelöscht werden. Zudem können sie auch gerichtlich einen Unterlassungsanspruch gegen die Person, die die Inhalte veröffentlicht hat, durchsetzen“, sagt ROLAND-Partneranwalt Hendrik Sievers. Die betroffenen Personen müssen allerdings direkt handeln, da die Verjährungsfrist bei Ansprüchen gegen den Arbeitgeber zum Beispiel bei sogenannten tariflichen oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen zum Teil bei sechs Monaten liegen kann.
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Dr. Jan Vaterrodt
Leiter Unternehmenskommunikation
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.11.2013
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Kung Fu und Wushu Shop

Kobudo Artikel bei Budoten

 
Shindo The Art of the Three Foot Staff
DVD, in englischer Sprache (ohne Englischkenntnisse leicht verständlich). Laufzeit 46 Minuten Masaru Shintani ist einer der größten Stockkampf Experten der Welt.

Folgenden Inhalt hat diese Lehr-DVD:
- Einleitung in das Shindo
- Grundtechniken mit dem Stock
- Stockkampftechniken am Partner
- Polizei Abführgriffe mit und ohne Stock
- Hebel mit dem Stock
- Trainieren...
 
Okinawan Karate & Kobudo Legends Vol.12 Yoshimatsu Matasuda Shorin Ryu
DVD This DVD is by one of Okinawa's most technically and knowledgeable Shorin Ryu Karate ka, Yoshimatsu Matsuda 9th dan. Matsuda Sensei has been compared to Goju's Morio Higaonna technically, and his power and speed are second to none, as is demonstrated herein. You will be able to learn all the origina...
 
Budo Meister Vol.4 - Die Meister der Welt
DVD, Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spielzeit: 85 Minuten Seit 2008 bereist Cyril Guénet ganz Japan auf der Suche nach den großen Meistern und Experten, die den Geist des Budo in ihrem Training leben.
Ob nach Tokyo, Kyoto oder in entlegenen Provinzen wie den nördlichen Bergen oder den südlichen Inseln - MDV Communications lädt Sie ein auf eine span...
 
Budoten Große Universal-Waffentasche
Nylon, ca. 130 cm lang Hochwertige Universaltasche zum Transport von mehreren Shinai, Jo, Bokken oder anderen Waffen. Tasche gepolstert mit Tragegriff und Schultertragegurt, 2 Innenfächer und ein kleines Aussenfach für Kleinteile.
Tasche und Kleinteilefach mit Reissverschluss verschließbar.

Ab sofort mit 3-s...
 
Budo International Bierman - Kobudo Kata
Lern-DVD - Audio: deutsch, englisch, italenisch, spanisch, französisch Meister George Bierman, 8. Dan im Goshin Jutsu Karate, Kobudo und Akai Ju Jutsu und fünfmaliger Weltmeister in den Kampfkünsten, hat mit seinen 37 Jahren seine ganze Erfahrung auf dieser ersten DVD über das Kobudo eingebracht. Eine ausgezeichnete Arbeit, in der ihr zahlreiche Ratschläge zur Ausf...
 
Tonfa Lern- DVD Vol.2
DVD Kombinationen, Hebel, Festleger

Von und mit Uwe Claussen und Arne Kulok

Uwe Claussen, 4. Dan Ju-Jutsu, Trainer A-Lizenz, JJ-Lehrer, ist Präsident und Lehrwart des Ju-Jutsu Verbandes in Mecklenburg-Vorpommern.
Claussen ist maßgeblich an der Einführung der Tonfa bei der Polizei in ...
 
Mehrzweck-Einsatzstock MES Tonfa Vol.1
Blu-ray, Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spielzeit: 62 Minuten Die beiden MES-Ausbilder Erwin Pfeiffer und Bernd Höhle führen in die Handhabung und den Einsatz des MES ein.
Anhand von praktischen Anwendungsbeispielen werden viele nützliche Details verständlich gezeigt und erklärt.
Der Inhalt des Lehrfilms gibt einen Einstieg in das Ausbildungsprogra...
 
Budoten Stickmotiv Nunchaku - EMB-SP663
Größe: 34.0 x 72.6 mm, Stiche: 2290, Farben: Schwarz. Farbanpassung der Bestickung nach Ihren Wunsch-Vorstellungen möglich. Diese Premium-Stickerei wartet nur darauf, auf ein Textil Ihrer Wahl aufgebracht zu werden. Dieses hochwertige Stick-Design kann selbstverständlich auch individuell angepasst werden. Alle in der Stickerei verwendeten Farben können Ihren Wünschen gemäß geändert werden. Teilen Sie uns hierzu Ihr...
 
DanRho Kampfschaumstock
Länge: 120 cm