Schummel-Schüler leben gefährlich: Lehrer decken Plagiate schnell auf
Was Hochschulprofessoren offenbar gern ignorieren, ist des Lehrers täglich Brot: Plagiate aufdecken und überführen. Mit den eigenen Waffen geschlagen: Das Internet verhilft zur Schummelarbeit, dechiffriert diese aber auch ganz schnell. „So leicht sich Schüler ganze Arbeiten zusammenschustern können, so leicht kann sie der Lehrer der Schummelei überführen“, so der Lehrer-Informationsdienst „Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien“ aus dem Fachverlag für Computerwissen.
Hinweise auf ein mögliches Plagiat geben demnach u.a. wechselnde Formatierungen im Text, unvermittelt auftretende Rechtschreib- oder Grammatikfehler, die der betreffende Schüler sonst nie macht, und Stilbrüche. Auch professionelle Bilder, Grafiken oder Tabellen in einer ansonsten dürftigen Arbeit sind nach Ansicht der Lehrerinformation verdächtig.
Mit ein paar Klicks Schummelei entlarvt
Bereits die Recherche mittels einer Suchmaschine wie Google, aber auch die Verwendung spezieller Datenbanken oder der Einsatz einer kostenlosen Plagiat-Software wie „UN.CO.VER“ von www.textbroker.de können den Verdacht der Schummelei erhärten. Mitunter genüge es schon, einen auffälligen Satz in Anführungszeichen in das Suchfeld einer Suchmaschine einzugeben, und „schon fliegt der Copy&Paste-Schüler auf“. Zur Wahrheit zähle aber auch: „Keine Software, selbst kostenpflichtige Plagiat-Programme, finden jede Plagiatsquelle.“
Dazu zählen nach Tests von „Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien“ vor allem Hausaufgaben- und Referatsportale wie beispielsweise www.referate.de, die Schülern komplette Arbeiten zu bestimmten Themen anbieten. Diese Portale seien entweder kostenpflichtig oder aber erst nach einer kostenlosen Registrierung vollständig nutzbar. Dann aber stehe per Stichwortsuche das Plagiat eindeutig fest.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche drohen
Vor diesem Hintergrund rät der Info-Dienst Lehrern, ihren Schülern von vornherein klar zu machen, wie einfach sie des geistigen Diebstahls mit welchen Folgen überführt werden können. Immerhin sei ein Plagiat ein Verstoß gegen das Urheberrecht, der zivilrechtlich geahndet und Schadensersatzansprüche des Autors nach sich ziehen kann. Schüler sollten deshalb auch wissen, dass Zitate zwar erlaubt sind, jedoch immer nur der Erläuterung der eigenen Aussage dienen dürfen. Deshalb müssen fremde Texte nach dem Urhebergesetz stets mit einer genauen Quellenangabe belegt werden.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.07.2011bisher keine Kommentare
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Kategorien: Freizeit, Buntes
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