Rauchen am Arbeitsplatz kann den Job kosten
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Kündigung eines Arbeiters für rechtens erklärt. Er hatte wiederholt im Lager eines Lebensmittelbetriebes geraucht, obwohl ihm das aus hygienischen Gründen verboten war. Der Chef hatte ihn diesbezüglich abgemahnt.
Im Aufenthaltsraum hätte der Mitarbeiter rauchen dürfen.
Ob auch Tabaksünder im Büro gekündigt werden können, hat hierzulande noch kein Gericht entschieden. Wahrscheinlich dürfen Wiederholungstäter entlassen werden, wenn sie zuvor eine Abmahnung erhalten haben.
Tipp: Gibt es ihm Betrieb ein Rauchverbot, müssen Sie das akzeptieren. Das gilt auch dann, wenn im Betrieb kein Raucherraum eingerichtet wird. Rauchen im Freien darf Ihnen der Chef nicht verbeiten (Bundesarbeitsgericht, Az. 1 AZR 499/98). Er darf Ihnen jedoch die Zeit der Rauchpausen vom Lohn abziehen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Az. 10 TaBV 33/04).
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 11.07.2009bisher keine Kommentare

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