Gesetz zur Schlichtung im Flugverkehr auf den Weg gebracht
Pünktlich zum heutigen Weltverbrauchertag hat das Bundesjustizministerium verkündet, dass einer erfolgreichen Schlichtung im Flugverkehr nichts mehr im Wege steht und das flankierende Gesetz auf den Weg gebracht sei. Denn inzwischen habe sich auch der Verband der nationalen und internationalen Fluggesellschaften BARIG dafür entschieden, das vom Justizministerium vorgeschlagene Schlichtungsmodell zu unterstützen.
Verbesserung für Verbraucher
Da es bisher keine zentrale Anlaufstelle für unzufriedene Fluggäste gab, mussten diese sich im Fall des Falles mit den jeweiligen Fluggesellschaften selbst auseinander setzen – häufig ohne nennenswerten Erfolg. Dies soll jetzt anders werden:
Bei allen Problemen, die rund um eine Flugreise auftreten – z.B. Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Schäden am Reise- und Handgepäck – können Fluggäste mit Zahlungsansprüchen bis zu 5.000 EUR sich künftig an eine Schlichtungsstelle wenden. So sollen Streitigkeiten schnell und unbürokratisch gelöst und langwierige und gegebenenfalls teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
Fazit:
Eine Schlichtungsstelle, deren Schiedssprüchen sich auch die großen und internationalen Fluggesellschaften unterwerfen, könnte für den Verbraucher eine echte Erleichterung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Fluggesellschaften bedeuten. Voraussetzung ist, dass die Einzelheiten der Ausgestaltung – Fristen, Zugang und Verfahren – ebenso verbraucherfreundlich ausgestaltet werden.
Quelle: openPR
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