Das Training kann wieder beginnen
Nach einer mehr als halbjährigen Trainings-Pause darf jetzt wieder – wenn auch vorerst noch unter Auflagen – wieder trainiert werden.
Das Infektions-Schutzgesetz erlaubt das Training für kontaktlose Sportarten. Da viele Kampfsportarten durchaus – wenn auch eingeschränkt – ohne Partner ausgeübt werden können, ist es wieder möglich, auch Kampfsport vorerst kontaktlos auszuüben.
Es sind jedoch auch weitere Einschränkungen zu beachten:
So ist das Training momentan nur im Freien gestattet. Umkleiden und Sanitär-Einrichtungen können noch nicht genutzt werden.
Die wohl wichtigste Einschränkung ist, dass das Training derzeit nur für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu 5 Sportlern möglich ist.
Auch weiterhin muss natürlich eine Kontaktnachverfolgung möglich sein.
Trainer und Übungsleiter müssen auf Anforderung einen negativen Corona-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt des Trainings nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diesbezüglich ist nicht klar geregelt, ob ein Selbsttest ausreichend ist oder ein anerkannter Test eines Drittanbieters (z.B. Impfzentrum, Apotheke oder Hausarztpraxis) gefordert wird.
Neben diesen allgemeinen auf das Infektionsschutzgesetz zurückgehenden Vorgaben können einzelne Bundesländer oder Ordnungsbehörden auch strengere Vorgaben erlassen, wovon allerdings überwiegend nicht auszugehen ist.
Im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist die Möglichkeit überhaupt wieder in kleinen Gruppen gemeinsam trainieren zu können ein Hoffnungsschimmer, der uns mit Freude erfüllt.
Da die Außenanlagen der Sportstätten schnell voll werden könnten, empfehlen wir, dass Sie über Ihrem Verein so schnell wie möglich Trainingszeiten reservieren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 6.05.2021bisher keine Kommentare
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Kategorien: Allgemein
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