Die neue Normalität nach Corona

Die strengen Corona-Beschränkungen werden nach und nach zurückgenommen. Viele Kampfsportler möchten wieder mit dem Training starten und die Vereine überlegen, wie und ob dies möglich ist. Leider sind die Möglichkeiten je nach Bundesland sehr unterschiedlich, jedoch entscheidet in letzter Instanz immer das Gesundheits- und Ordnungsamt vor Ort. Gute Beziehungen zu diesen Ämtern werden daher sicherlich helfen, Positives für den Verein zu erreichen.

Zunächst müssen sich alle Beteiligten darüber im Klaren sein, dass durch die Politik und die Gesundheitsämter jederzeit neue Beschränkungen kommen können, wenn die Infektionszahlen wieder steigen. Deshalb liegt es in der Verantwortung eines jeden Einzelnen mit den wiedergewonnenen Freiheiten nicht sorglos umzugehen, sondern auch weiterhin alles daran zu setzen, nicht neue Infektionsherde zu schaffen. Nicht zuletzt steht dabei der Verein aber auch die jeweils verantwortlichen Übungsleiter und der Vorstand im Fokus der Öffentlichkeit. Darüber hinaus setzen sich die verantwortlich Handelnden auch möglichen Haftungsansprüchen bis hin zu strafrechtlicher Relevanz aus, wenn sie nicht alles in ihren Kräften stehende tun, um Infektionen und die Verbreitung des Virus zu vermeiden.

Zunächst gilt weiterhin, dass Kontaktsportarten – insbesondere „Kampfsport“ auch weiterhin verboten sind. Politik und Gesundheitsämter gehen davon aus, dass „Kampfsport“ in jedem Fall Kontaktsport ist. Wir wissen, dass sich die Wirksamkeit von Techniken nicht ohne Partner überprüfen lässt. Wir wissen auch, dass wir Techniken am Partner üben müssen, um ihren Sinn und ihre Wirkungsweise besser zu verstehen und wir wissen auch, dass Abwehrtechniken gegen Angriffe ohne Partner nicht wirklich geübt werden können.

Trotzdem gibt es aber auch eine Vielzahl von Übungsbereichen in den Kampfsportarten, die sehr wohl ohne Partner geübt werden können und innerhalb derer die Umsetzung der Vorgaben der Politik möglich sind: überschaubare Gruppen, ausreichende Abstände zu anderen Übungsteilnehmern und Aufrechterhaltung der direkten Kontaktverbote.

Unter diesen Prämissen sollte überwiegend ein Training möglich sein, wobei allerdings vorerst konsequent auf Partner-Übungen verzichtet werden muss. Damit wird sich das Training auf Technik- und Formen-Training beschränken müssen, was aber immerhin die Vorbereitung auf ein hoffentlich in naher Zukunft wieder mögliches Training am Partner erlaubt.

Da in den zuständigen Ämtern und Behörden überwiegend niemand sitzt, der die Besonderheiten der einzelnen Kampfsportarten kennt und darauf basierend eine praxisgerechte Entscheidung treffen kann, liegt es in der Verantwortung der Vereine, zunächst die Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass auch im Kampfsport ein Training unter Beachtung der Corona-bedingten Beschränkungen möglich ist. Hierzu empfehlen wir zunächst zu erläutern, in welche Bereiche sich das Training aufteilt. Dabei sollte bereits an dieser Stelle eine sinnvolle Unterteilung in Training am Partner und Einzel-Training ohne Partner vorgenommen werden.

Auf das Einzel-Training ohne Partner aufbauend kann dann ein Antrag an das zuständige Gesundheits- bzw. Ordnungsamt gestellt werden, um den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen zu können. Dabei sollte bereits an dieser Stelle deutlich herausgestellt werden, dass die vorgeschriebenen Mindest-Abstände sowie die Kontaktverbote sowohl vor, während als auch nach dem Training in jedem Fall eingehalten werden.

Ein Training im Freien sollte soweit möglich die wenigsten Probleme bereiten, da der vorhandene Luftaustausch die Infektionsgefahr gegenüber einem Indoor-Training deutlich reduziert. Soweit Indoor-Sportanlagen (Turnhallen usw.) wieder genutzt werden dürfen, ist in jedem Fall auf einen guten Luftaustausch – also eine ausreichend starke Belüftung – zu achten, um die Infektionsgefahr zu senken.

Es könnte auch angezeigt sein, über die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen auch im Training nachzudenken. Dabei sollte aber in jedem Fall berücksichtigt werden, dass die Mund-Nase-Bedeckung das Atmen deutlich erschwert, was vor allem bei intensiven Trainingseinheiten zu zusätzlichen Belastungen bei den Trainingsteilnehmern führen könnte. Es wird hier im Besonderen in der Verantwortung des Trainers liegen, die Belastung ggf. zu reduzieren.

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass Trainingsequipment gemeinsam genutzt wird, gehört ein Konzept zur Reinigung / Desinfektion unbedingt dazu, um die behördliche Genehmigung für die Wiederaufnahme des Trainings zu erhalten. Beispielsweise sollten Matten bzw. Boxsäcke regelmäßig – auch während einer Trainingseinheit gereinigt werden. Eine Desinfektion / Reinigung erscheint vor allem dann angezeigt, wenn die Nutzer wechseln.

Bei der Trainingsplanung werden die Übungsleiter die Besonderheiten entsprechend berücksichtigen müssen. So verbieten sich bestimmte Übungen unter den weiter geltenden Beschränkungen. Andererseits sind zusätzliche Vorkehrungen erforderlich, um die Einhaltung der behördlichen Vorgaben sicherstellen zu können.

Da die reelle Gefahr besteht, dass Trainingsteilnehmer das Hygiene-Konzept des Vereins unterlaufen oder gar ignorieren, sind Vereine dazu angehalten, keine Ausnahmen zuzulassen und konsequent durchzugreifen. Es besteht letztlich nicht nur die Gefahr, dass durch die Nicht-Einhaltung des aufgestellten Hygiene-Konzepts neue Infektionsherde entstehen. Viel größer erscheint die Gefahr, dass dem Verein der Trainingsbetrieb aufgrund des Verhaltens einiger weniger untersagt wird. Deshalb sollte der Verein vorrangig im Interesse jener Mitglieder, die wieder trainieren wollen und bereit sind, vorerst einige Beschränkungen in Kauf zu nehmen, handel und Personen, die nicht bereit sind sich an das Hygiene-Konzept zu halten, konsequent vom Training auszuschließen.

Beispiel für einen Karate-Verein:

1) Anschreiben an das zuständige Gesundheitsamt:

Unser Verein betreibt Karate.

Gern möchten wir den Trainingsbetrieb in unserem Verein so bald als möglich entsprechend der Vorgaben der Landesregierung wieder aufnehmen.

Nicht zuletzt haben auch der Landessportbund und der Kreissportbund darüber informiert, dass ein kontaktfreies Training im Freien grundsätzlich wieder erlaubt sein soll.

Gern möchten wir hierzu das Einverständnis des Gesundheitsamtes einholen.

Das Karate-Training besteht im Wesentlichen aus 3 Bereichen:

1) Grundschule (Kihon)
Üben der Grundtechniken – ohne Partner

2) Formentraining (Kata)
Üben fest vorgegebener Bewegungsabläufe – ohne Partner

3) Parter-Training (Kumite)
Kampfübungen / Anwendung der Grundtechniken und Formen – am Partner

Uns sind die Vorgaben der Landesregierung zur Wiederaufnahme des Trainings-Betriebs bekannt.

Das Training würde vorerst nur im Freien stattfinden.

Darüber hinaus würden wir das Training auf die o.g. Bereiche 1) und 2) beschränken.
Das Training würde somit ausschließlich als kontaktfreies Trainig durchgeführt werden.

Darüber wird sichergestellt, dass der geforderte Mindest-Abstand zwischen den Trainings-Teilnehmern in jedem Fall und zwar sowohl während als auch vor und nach dem Training gewährleistet ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs beschränkt auf die o.g. zwei Bereiche 1) Grundschule (Kihon) und 2) Formentraining (Kata) – gegebenenfalls auch unter weiteren Auflagen – erteilen würden.

Für den Fall eines abschlägigen Bescheids wären wir für die Angabe der entsprechenden Gründe dankbar.

Ich bedanke mich für Ihre zeitnahe Antwort, damit wir schon bald die nötigen Vorbereitungen treffen können.

Das für den Verein geltende und den Mitgliedern zu kommunizierende Hygiene-Konzept könnte wie folgt aussehen:

1) Sicherheitsabstände von mind. 2 Metern zwischen Teilnehmern und Besuchern sind sowohl vor, während als auch nach dem Training einzuhalten.

2) Das Training wird ausschließlich im Freien stattfinden.

3) Das Training wird kontaktfrei stattfinden. Das bedeutet, dass wir so lange Kontaktbeschränkungen gelten und Ansteckungs-Risiken bestehen auf Partner-Übungen verzichten müssen. Wir beschränken uns im Training daher auf Grundschule und Kata. Damit können wir aber die Grundlage für ein gutes Aufbau-Training im Bereich Kumite zu einem späteren Zeitpunkt legen.

4) Spiele und/oder Partnerübungen die zu einem (auch unabsichtlichen) Unterschreiten der Mindestabstände führen könnten wird es nicht geben.

5) Umkleiden können nicht genutzt werden. Wir empfehlen daher bereits umgezogen zum Training zu erscheinen.

6) Sanitäre Einrichtungen stehen meist nicht zur Verfügung. Toiletten können in der Regel nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, weshalb das Aufsuchen der Toilette vor, während und nach dem Training nicht möglich ist.

7) Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen behindert während des Trainings die Atmung und dient dennoch dem Schutz vor Virus-Übertragungen. Es ist jedem Trainings-Teilnehmer freigestellt eine Gesichtsmaske zu tragen. Wir werden im Training vorerst auf Kampfschreie verzichten, um die Ausbreitung von Tröpfchen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ebenso werden wir durch Reduzierung der Trainingsintensität sicherstellen, dass ein schweres Atmen durch zu hohe Belastung möglichst vermieden wird und somit auch mit Maske ein Training möglich ist. Nicht zuletzt durch den Aufenthalt im Freien wird sichergestellt, dass etwa ausgestoßene Tröpfchen die Infektionsgefahr auf ein Minimum reduzieren.

8) Nach wie vor gilt, dass jeder, der aktuell erkrankt ist, insbesondere aber an akuten Atemwegs-Infekten leidet, zum Schutz anderer vom Training Abstand nehmen sollte, bis die Krankheit als geheilt anzusehen ist.

geschrieben von: ralphp am: 20.05.2020
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