Berufsunfähigkeit vor Renteneintritt – Existenzsorgen bei Erwerbsminderung
Viele Menschen freuen sich auf ihren wohlverdienten Ruhestand und sehen dem Rentenalter mit Freude entgegen. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, bis zum Rentenalter zu arbeiten. Unfälle oder Krankheiten können zu dauerhaften Einschränkungen führen und die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Wer in Deutschland als berufs- oder erwerbsunfähig eingestuft wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Wenn der bisherige Beruf weniger als sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann, ist gegebenenfalls die Verweisung auf eine alternative Tätigkeit möglich. Eine Ausnahmeregelung gilt für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden: Sie können bei Berufsunfähigkeit die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Betroffene – je nach Grad der Beeinträchtigung – noch drei bis unter sechs Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können. Kann eine Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausgeübt werden, so handelt es sich um eine volle Erwerbsminderung.
In jedem Fall ist es ratsam, bereits früh eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Beiträge richten sich unter anderem nach dem Berufsfeld und dem Alter. Sind mit einer Tätigkeit größere körperliche Belastungen verbunden, so muss der Versicherte mit höheren Beiträgen rechnen. In Deutschland führen Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs sowie Herz-, Nerven- und Gefäßerkrankungen am häufigsten zu Berufsunfähigkeit.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.05.2011bisher keine Kommentare

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