Altersgrenze für Lufthansa-Piloten verstößt gegen EU-Recht
Nach dem noch geltenden Tarifvertrag für die Cockpitbesatzungen müssen Lufthansa-Piloten mit Vollendung des 60. Lebensjahres zwangsweise ausscheiden. Gegen diese Regelung haben wir vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main geklagt – mit dem Argument, dass die Regelung gegen das AGG und damit Europarecht verstößt und dass die Tarifvertragsparteien nicht für die Einhaltung von Sicherheitsstandarts im deutschen und internationalen Luftraum zuständig sind, sondern dies allenfalls Sache des Gesetzgebers wäre.
Genau dieser Argumentation ist der Gutachter vor dem EuGH, bei dem ein Parallelverfahren mittlerweile zur Entscheidung liegt, nun in seiner Argumentation gefolgt (AZ: C-447/09). Der EuGH folgt in fast allen Fällen der Einschätzung des Gutachters, so dass wir sehr guter Hoffnung sind, dass die strittige Klausel im Tarifvertrag für ungültig erklärt werden wird.
Dies wäre eine schwere Niederlage weniger für die Lufthansa selbst, die letztlich durchaus ein Interesse an der Weiterbeschäftigung der überwiegend hochbezahlten Piloten hätte, als vielmehr für die Vereinigung Cockpit (VC), die in teils ideologisch verbohrter Weise bisher jede Anpassung der Regelungen an die gestiegene Lebensalterszeit generell und insbesondere auch geltende internationale Regelungen strikt blockiert.
Rechtsanwälte Herrmann & Mey
Dr. Marcus Mey, LL.M.
Münchner Straße 8
85354 Freising
T: 08161538690
F: 08161538699
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.08.2011bisher keine Kommentare
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