Katzenjammer – Neues Jagdgesetz

Jedes Jahr werden von Jägern in Deutschland ‚zigtausende von Katzen erschossen. Sie stehen unter dem Generalverdacht des Wilderns und befinden sich meist wenige hundert Meter von den nächsten Häusern entfernt.

Die Jagdgesetze ermöglichen den Abschuss von Hauskatzen in der Regel, wenn 2 Bedingungen gegeben sind: a) die Katze wildert und b) sie befindet sich – je nach Bundesland – 200 bis 500 m von der nächsten Wohnsiedlung.

Die Neufassung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz definiert seit Juli 2010 die Mindestentfernung mit 300 m vom nächsten Haus und fügt weitere Voraussetzungen hinzu: „Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden.“ Eine Hauskatze, die lediglich herumstreunt oder Singvögeln auflauert, darf gemäß Gesetz durch den Jäger nicht mehr getötet werden.

Ein Justitiar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass der Jäger nur während des Vorgangs des Jagens von Wild (z.B. Kaninchen oder Federwild) eingreifen darf. Aber selbst bei der Katze, die erkennbar Wild nachstellt, darf der Finger nicht unverzüglich krumm gemacht werden. Das Recht die Hauskatze zu töten ist laut Gesetz auch nur dann gegeben, wenn sich die wildernde Katze nicht durch andere Maßnahmen davon abhalten läßt. Der Jäger könnte die Katze verscheuchen oder das Wildern durch einen Warnschuss beenden. Nur ein Verdacht die Katze könnte wieder wildern, ist als Todesurteil nicht ausreichend.

Weder aus Sicht des Jägers noch aus der des Tierfreundes ist die von der SPD in Rheinland-Pfalz vorgenommene Neuregelung des sogenannten Jagdschutz-Paragraphen zufriedenstellend. Dem Jäger ist der Quasi-Freibrief für den Abschuss von Hauskatzen genommen und er wird sich – wenn er Katzen schießt – des öfteren mit dem Vorwurf des Jagdvergehens auseinandersetzen müssen – mit größerer Beweislast als bisher. Die Beweislast ist aber auch für den Zeugen schwer, zumindest wenn dieser alleine ist.

Da wohl die meisten Jäger eine (unter Naturschutz stehende) Wildkatze von einer getigerten Hauskatze nicht unterscheiden können, werden auch diese Tiere nach wie vor in das Visier von nicht verantwortungsvollen Jägern geraten – und davon gibt es leider zu viele. Kurt Beck und seine „Jagdministerin“ Conrad wären konsequent gewesen, hätten sie ein generelles Verbot des Abschießens von Katzen verfügt. Das wäre weder ein Schaden für das Gleichgewicht der Natur noch für die Rechtssicherheit sowohl von Jägern als auch Tierfreunden gewesen. Aber da hat Herr Beck wohl keinen Mumm gehabt – seine Jagdfreunde hatten ihm ja bereits wegen anderer Kleinigkeiten den lodengrünen Aufstand in Mainz angesagt.

Also, warum müssen überhaupt noch Katzen durch Jäger getötet werden? Seriöse wissenschaftliche Untersuchungen haben schon lange gezeigt, dass Katzen nicht bestandsgefährdend weder in Singvogel- noch in irgendwelche Wildtierpopulationen eingreifen. Sicherlich, wenn die Katze über einen Junghasen stolpert, mag sie sich seiner annehmen. Bei schätzungsweise 800.000 Hasen, welche durch Jagd, Jagdhundeausbildung und Verkehr jedes Jahr in Deutschland dahingerafft werden sind die paar Hasen, die der Katze in die Fänge geraten, Peanuts. Ähnlich verhält es sich mit dem ein oder anderen Jungfasan oder auch Rebhuhn. Bei Rebhühnern allerdings, die seit Jahren auf der Roten Liste der gefährdeten Arten stehen, fragt sich aber, warum die Jagd nicht davon ablassen will. Damit wäre dieser Tierart bestimmt besser gedient als mit jeder durch Jägerhand getöteten Katze.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.11.2010
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