Fragwürdige Stellungnahmen der Rettungsdienste zur Verkürzung des Zivildienstes

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. ist angesichts der derzeitigen Reaktionen zur geplanten Verkürzung des Zivildienstes auf 6 Monate erstaunt.

Einige Rettungsdienste äußern die Befürchtung, ihre Leistung mit dem Wegfall von Zivildienstleistenden in erheblichem Maße einschränken zu müssen oder diese nur mit erheblichen Mehrkosten durchführen zu können. Zivildienstleistende werden durch die Rettungsdienste in den Bereichen "Notfallrettung" und "Krankentransport" auf Rettungs- sowie Krankentransportwagen eingesetzt.

Der überwiegende Einsatz erfolgt nach unseren Kenntnissen im Bereich des qualifizierten Krankentransports.

Laut der Richtlinien zur Durchführung des ,? 4 des Zivildienstgesetzes dürfen Zivildienstplätze nicht anerkannt werden, wenn sie nachweislich einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen oder eine Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes erübrigen sollen.
Die Zivildienstleistenden sollen das hauptamtliche Personal unterstützen, nicht ersetzen. Sollten Rettungsdienste mit dem Wegfall von Zivildienstleistenden also tatsächlich ein personelles Problem bekommen, liegt der Verdacht nahe, dass Arbeitsplätze bislang durch Zivildienstleistende besetzt und gegen die Richtlinien verstoßen wurde.

In Zeiten gestiegener Anforderungen an das im Rettungsdienst eingesetzte Personal sehen wir im Übrigen den Einsatz von Zivildienstleistenden als vollwertige Besatzungsmitglieder auf Rettungs- und Krankentransportwagen aufgrund der bisher schon kurzen Dienstzeit kritisch. Neben der Ausbildung, welche grundlegende Kenntnisse für den Einsatz im Rettungsdienst vermittelt, ist Berufserfahrung insbesondere im Bereich der Notfallrettung ein wichtiges Kriterium für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten. Ständig wechselndes Personal in Form von Zivildienstleistenden mit einer aufgrund der zeitlichen Befristung nur geringen Erfahrung in der Notfallrettung als vollwertiges Personal einzusetzen, halten wir für eine nicht akzeptable Praxis. Auch im Bereich des Krankentransports muss der Einsatz aus gleichen Gründen kritisch hinterfragt werden.

Als sinnvollen Einsatz der Zivildienstleistenden im Rettungsdienst sehen wir den Einsatz als 3. Besatzungsmitglied mit einer Ausbildung zum Rettungshelfer, welche – je nach Bundesland – zwischen 240 und 320 Ausbildungsstunden in Anspruch nimmt. Hierdurch würde das hauptamtliche Personal entlastet und dem Argument der Hilfsorganisationen pro Zivildienst im Rettungsdienst, Zivildienstleistende könnten sich durch ihren Einsatz später für eine ehrenamtliche Tätigkeit begeistern, würde ebenfalls Rechnung getragen.

Kontakt:
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)
Flintkampsredder 1-3, 24106 Kiel
Tel. 0431 300 36 80 Fax 0431 300 39 02
Internet: www.dbrd.de

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.11.2009
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